BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Willkommen auf der Seite des BEM-Teams.

Unser Interesse: Erhalt und Wiederherstellung Ihrer Gesundheit

Die Universit?t Bremen wurde im Jahr 2015 für ihr refomiertes BEM-Verfahren mit 10.000 Euro pr?miert.

 

BEM – Ein Baustein der Gesundheitsf?rderung

Die Universit?t Bremen m?chte, dass Besch?ftigte ihre Arbeit gesund und erfolgreich verrichten. Dazu haben Universit?tsleitung und Personalrat eine Vereinbarung getroffen, mit der das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gem?? § 167 SGBIX konkretisiert und mit der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung wie auch mit Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement verbunden wird.

 

Anspruch


Auf das BEM haben alle Besch?ftigten einen Anspruch, die in 12 Monaten l?nger als sechs Wochen arbeitsunf?hig waren. Dies ist in den Unterlagen des Personaldezernats nachweisbar. Vorgesetzte sollen Hinweise aufgreifen, auch alle Besch?ftigten und Interessenvertretungen sollen auf m?gliche und wirksame Verbesserungen hinwirken.

Ziele


Das BEM verbindet die Sorge um k?rperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden mit guter Arbeit und individueller Leistungsf?higkeit. Erreicht werden soll,
?? dass einer Arbeitsunf?higkeit vorgebeugt oder diese überwunden wird;
?? dass kranke oder behinderte Besch?ftigte einen sicheren Arbeitsplatz haben;
?? dass Unf?lle und chronische Krankheiten vermieden werden;
?? dass Besch?ftigte nicht vorzeitig ausscheiden.

Verfahren


Betroffene Besch?ftigte k?nnen sich an das BEM-Team wenden. Das Team ist unabh?ngig, aus verschiedenen Bereichen zusammengesetzt und besonders geschult. Das Personaldezernat gibt die Information über eine l?ngere Arbeitsunf?higkeit an das BEM-Team. Dieses kontaktiert die betreffenden Besch?ftigten und informiert über M?glichkeiten. Stimmt der/die Besch?ftigte zu, wird in einem individuellen und vertraulichen Gespr?ch gekl?rt, worin die gesundheitlichen Problemlagen bestehen, wo die Ursachen liegen und wie die gesundheitliche Situation für den Einzelnen wie für den Arbeitsplatz verbessert werden kann.

Massnahmen


M?gliche Folgerungen aus dem BEM-Verfahren betreffen:
?? Gef?hrdungsbeurteilungen
?? Massnahmen der Rehabilitation und Pr?vention
?? Gestaltung des Arbeitsplatzes
?? berufliche Qualifikation oder Ver?nderung
?? ?rztliche Beratung
?? stufenweise Wiedereingliederung

Grunds?tze


Alle Vorg?nge im BEM-Verfahren beruhen einerseits auf Freiwilligkeit der Betroffenen, andererseits auf Verantwortlichkeit der Universit?t. Die Kontakte zu den betroffenen Besch?ftigten
sind vertraulich. Die Ma?nahmen werden mit der Uni-Leitung abgestimmt. Der Datenschutz ist jederzeit gew?hrleistet.

Kontakte und Informationen

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.