Ausl?nderangelegenheiten

  • Die Beantragung eines Aufenthaltstitels (wir empfehlen 6-8 Wochen vor Ablauf der G¨¹ltigkeit des aktuellen Aufenthaltstitels) und sonstige Anliegen k?nnen nur schriftlich erfolgen.
  • Die erforderlichen Unterlagen senden Sie in einer pdf-Datei an bsuprotect me ?!migrationsamt.bremenprotect me ?!.de.
  • Nach Antragspr¨¹fung erfolgt bei Aufenthaltserteilung eine Termineinladung per Email zur Aufnahme der biometrischen Daten und Zahlung der Geb¨¹hren.
  • Abholtermin 4 Wochen nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltszweck

erforderliche Unterlagen

Studium 
  • ausgef¨¹lltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • g¨¹ltiger Reisepass + Einreisevisum (bei Erstantrag)
  • aktuelle Meldebest?tigung (nur bei k¨¹rzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbest?tigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid einer Hochschule (sofern das Studium nicht in Bremen erfolgt, ist zus?tzlich eine Best?tigung der Bildungseinrichtung einzureichen, aus der hervorgeht, dass eine Pr?senz am Studienort nicht erforderlich ist)
  • ?bersicht der bisher erbrachten Studienleistungen (ab 3. Fachsemester)
  • gesicherter Lebensunterhalt bei Studierenden (ab 01.08.22: 934,- € monatlich) 
 
studienvorbereitender Sprachkurs / Studienbewerbung 
  • ausgef¨¹lltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • g¨¹ltiger Reisepass + Einreisevisum (bei Erstantrag)
  • aktuelle Meldebest?tigung (nur bei k¨¹rzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbest?tigung
  • Anmeldebescheinigung zum Sprachkurs
  • Nachweis ¨¹ber die Hochschulzugangsberechtigung
  • gesicherter Lebensunterhalt bei Studierenden (ab 01.08.22: 934,- € monatlich) 
 
Arbeitsplatzsuche nach Studium in Deutschland 
  • ausgef¨¹lltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • g¨¹ltiger Reisepass 
  • aktuelle Meldebest?tigung (nur bei k¨¹rzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbest?tigung
  • Nachweis ¨¹ber den Studienabschluss in Deutschland
  • Kontoausz¨¹ge der letzten 3 Monate
  • Krankenversicherungsnachweis 
 
wissenschaftlicher Aufenthalt 
  • ausgef¨¹lltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • g¨¹ltiger Reisepass + Einreisevisum (bei Erstantrag)
  • aktuelle Meldebest?tigung (nur bei k¨¹rzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbest?tigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Arbeitsvertrag (bei wissenschaftlichen Mitarbeitern)
  • Einladungsschreiben der Bildungseinrichtung (bei Gastwissenschaftlern)
 
Familiennachzug 
  • ausgef¨¹lltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • g¨¹ltiger Reisepass + Einreisevisum (bei Erstantrag)
  • aktuelle Meldebest?tigung (nur bei k¨¹rzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbest?tigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Kindergarten- oder Schulbescheinigung
  • Geburtsurkunde (bei Erstantr?gen f¨¹r Kinder)
  • offizielle Sorgerechtserkl?rung
 
Besch?ftigung / Blaue Karte EU 
  • ausgef¨¹lltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • g¨¹ltiger Reisepass 
  • aktuelle Meldebest?tigung (nur bei k¨¹rzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbest?tigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Arbeitsvertrag (mit Angabe des monatl. Bruttoeinkommens) und Erkl?rung zum Besch?ftigungsverh?ltnis
  • Nachweis ¨¹ber den deutschen Studienabschluss oder Nachweis ¨¹ber die Anerkennung des ausl?ndischen Studienabschlusses
 
Niederlassungserlaubnis 
  • ausgef¨¹lltes Antragsformular (siehe Dokumente)
  • g¨¹ltiger Reisepass 
  • aktuelle Meldebest?tigung (nur bei k¨¹rzlich erfolgtem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Umzug innerhalb Bremens); ersatzweise Wohnungsgeberbest?tigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis ¨¹ber ausreichende Deutschkenntnisse (im Regelfall mindestens B1-Niveau)
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis ¨¹ber die bisher gezahlten Rentenversicherungsbeitr?ge
  • aktuelle Verdienstbescheinigung
  • Kontoauszug (aktuelle Mieth?he + Nebenkosten)
  • Mietvertrag (mit Angabe der Wohnungsgr??e)
 

 

Dar¨¹ber hinaus kann man bei uns auch eine Verpflichtungserkl?rung nach ¡ì 68 AufenthG abgegeben.
Das hierf¨¹r derzeit erforderliche monatliche Mindesteinkommen liegt f¨¹r Einzelpersonen bei 2.740,- Euro netto.
Folgende Unterlagen sind vorab als pdf-Dokument per Email zu ¨¹bermitteln:

  • g¨¹ltiger Personalausweis oder Reisepass und ggfs. Aufenthaltstitel
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
  • Arbeitsvertrag bzw. Nachweis ¨¹ber die Besch?ftigungsdauer
  • bei Selbstst?ndigen: Bescheinigung ¨¹ber das Nettoeinkommen

Die Geb¨¹hren betragen zurzeit (g¨¹ltig ab dem 01.09.2017):

  • 100,- € f¨¹r die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • 93,- € f¨¹r die Verl?ngerung eines elektronischen Aufenthaltstitels von °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý als 3 Monaten
  • 98,- € f¨¹r die Verl?ngerung eines elektronischen Aufenthaltstitels und gleichzeitigem Wechsel des Aufenthaltszwecks
  • 67,- € f¨¹r die Neuausstellung eines bestehenden Aufenthaltstitels (z.B. bei Passverlust oder neuem Reisepass)
  • 13,- € f¨¹r eine kurzfristige Verl?ngerung des Aufenthalts in Form einer Fiktionsbescheinigung (bis zu 3 Monate)
  • 15,- € f¨¹r die Neuausstellung eines Zusatzblattes bei Verlust
  • 29,- € f¨¹r die Abgabe einer Verpflichtungserkl?rung

Bei Minderj?hrigen halbiert sich die jeweilige Geb¨¹hr. Die Geb¨¹hren sind bereits bei der Antragstellung in bar oder per EC-Kartenzahlung (keine Kreditkarten) zu entrichten.

Dokumente


FAQ

  • Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten bzw. zu verl?ngern?

    Was Sie daf¨¹r ben?tigen, sind:

    • Reisepass
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Studienleistungs¨¹bersicht
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Meldebescheinigung
    • gesicherten Lebensunterhalt (ab WS 20/21 861,- EUR monatlich)
    • 1 aktuelles Passfoto
  • Mit welcher Bearbeitungsdauer muss ich beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) rechnen?

    Sie sollten mit einem Zeitraum von ca. 4 Wochen von der Beantragung bis zur Aush?ndigung rechnen und dementsprechend rechtzeitig einen (neuen) eAT beantragen.

  • Ich habe den Brief mit der PIN erhalten, kann ich jetzt sofort meinen eAT im bsu abholen?

    Der eAT kann abgeholt werden, wenn Sie auch eine entsprechende E-Mail von uns mit einem Abholtermin erhalten haben.
    Zurzeit erfolgt die ?bersendung der Aufenthaltskarten nur per Post!

  • Ich bin ausl?ndischer Student einer Bremer Hochschule und lebe im Bremer Umland. Ist das bsu auch f¨¹r mich zust?ndig?

    Leider nein, da sich die Zust?ndigkeit einer Ausl?nderbeh?rde von dem jeweiligen Hauptwohnsitz ableitet.

    Wir bearbeiten die ausl?nderrechtlichen Angelegenheiten von Wissenschaftler*innen und Studierenden sowie deren Familien, die in der Stadt Bremen wohnen.

  • Wie lange darf ich mich zu Studienzwecken in Deutschland aufhalten?

    Die Gesamtaufenthaltsdauer betr?gt grunds?tzlich 10 Jahre.
    Dazu z?hlen auch die Zeiten der Studienvorbereitung (Sprachkurs / Studienkolleg).

  • Wie viele Tage im Jahr darf ich arbeiten?

    Sind Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, dann berechtigt diese zur Aus¨¹bung einer Besch?ftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht ¨¹berschreiten darf. Dar¨¹ber hinaus besteht die M?glichkeit, studentische Nebent?tigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Einschr?nkung auszu¨¹ben.

  • Wenn ich in Bremen lebe, aber an einer Universit?t au?erhalb von Bremen eingeschrieben bin, ist das bsu f¨¹r mich zust?ndig?

    Wenn Sie mit Wohnsitz in Bremen gemeldet sind und an einer Hochschule au?erhalb Bremens eingeschrieben sind, ist auch das bsu f¨¹r Sie zust?ndig.

    Sie sollten dann entsprechende Nachweise f¨¹r den Aufenthalt in Bremen (z.B. Praktikumsvertrag) neben der Einschreibebest?tigung vorlegen.

  • Wird ein Praktikum auf die arbeitsgenehmigungsfreie Besch?ftigungszeit angerechnet?

    Ein Praktikum gilt nicht als Besch?ftigung, solange Sie als StudentIn an einer Hochschule immatrikuliert sind und das Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium steht. Das Praktikum ist dann Bestandteil des Studiums und wird nicht als Besch?ftigung angerechnet. Ein entsprechender Hinweis ist bereits in den Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis enthalten.

  • Ich m?chte ein Urlaubssemester oder den Studiengang/die Hochschule wechseln. Was muss ich dabei beachten?

    In diesen F?llen ben?tigen Sie grunds?tzlich vorher die Zustimmung der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde.

  • Ich mache einen Sprachkurs. Darf ich nebenbei arbeiten?

    F¨¹r Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen ist die Aus¨¹bung einer Besch?ftigung im ersten Jahr des Aufenthalts nur w?hrend der Ferien erlaubt.

  • Ich m?chte meine Studienvorbereitung / mein Studium abbrechen und eine betriebliche Ausbildung beginnen. Kann ich daf¨¹r meine Aufenthaltserlaubnis wechseln?

    Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht!

    Sie k?nnen aber einen entsprechenden Antrag auf Wechsel des Aufenthaltszwecks im bsu stellen. Diesen werden wir dann an unsere Zentrale zur abschlie?enden Bearbeitung weiterleiten. 

    In jedem Fall ist allerdings schon bei Antragstellung eine Geb¨¹hr von 98,- € zu entrichten.

  • Ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen und m?chte nun eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Wie lange wird sie g¨¹ltig sein?

    Der G¨¹ltigkeitszeitraum betr?gt 18 Monate und beginnt ab dem Datum der Urkunde.

  • Kann ich auch als Gaststudent eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen?

    Dieses ist nur m?glich, wenn Sie auch einen Abschluss von der deutschen Hochschule erhalten werden.

  • Ich habe schon jetzt nach meinem erfolgreichen Studienabschluss einen Arbeitsplatz gefunden. Kann ich die Angelegenheit auch im bsu regeln?

    Sie k?nnen den Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Besch?ftigung auch im bsu stellen.

  • Ich habe bereits ein Studium in meiner Heimat abgeschlossen und m?chte nun das deutsche Studium nicht weiterf¨¹hren, um zu arbeiten. Kann ich daf¨¹r meine Aufenthaltserlaubnis wechseln?

    Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht!

    Sie k?nnen aber einen entsprechenden Antrag auf Wechsel des Aufenthaltszwecks im bsu stellen. Diesen werden wir dann an unsere Zentrale zur abschlie?enden Bearbeitung weiterleiten. 

    In jedem Fall ist allerdings schon bei Antragstellung eine Geb¨¹hr von 98,- € zu entrichten.

  • Erteilt das bsu auch Ausk¨¹nfte in VISA-Verfahren, die bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft / Konsulat) bearbeitet werden?

    Nein, wird sind nicht befugt, Ausk¨¹nfte in diesen Angelegenheiten zu erteilen.

    Entsprechende Emails, die uns immer wieder, auch von den Antragstellern aus dem Heimatland erreichen, werden grunds?tzlich nicht beantwortet!

  • Kann ich im bsu auch eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen?

    Als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Professor/in einer wissenschaftlichen Einrichtung in Bremen k?nnen Sie eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis im bsu beantragen.

    Es werden dann noch folgende Unterlagen zus?tzlich von Ihnen ben?tigt:

    • Arbeitsvertrag
    • detaillierte Stellenbeschreibung
    • Bescheinigung ¨¹ber die H?he des monatlichen Bruttoeinkommens
    • Urkunde des deutschen Studienabschlusses oder
    • Nachweis ¨¹ber die Anerkennung eines ausl?ndischen Studienabschlusses
    • Mietvertrag

    Solange Sie an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Bremen t?tig sind, wird das bsu aktenf¨¹hrend sein.

  • Ich bin zur Zeit als Au-Pair in Bremen und m?chte nun zum Ende meines Vertrages in Bremen studieren. Kann ich die Verl?ngerung meiner Aufenthaltserlaubnis f¨¹r die Aufnahme eines Studiums im bsu beantragen?

    Ja, das ist m?glich, sofern Sie nicht bereits einen Vorsprachetermin in unserer Zentrale (Stresemannstr.) vereinbart haben.
    In diesen F?llen ergibt sich unsere Zust?ndigkeit erst nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium.

Aktualisiert von: bsu