Antrag auf Begrü?ungsgeld

Begrü?ungsgeld für Studierende und Auszubildende

CORONA-Update:
Antr?ge auf Begrü?ungsgeld k?nnen derzeit nur per Post oder Email an das bsu übersendet werden.            
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Voraussetzungen für die Beantragung des Begrü?ungsgeldes:

Sie sind ordentlich an einer der Hochschulen im Land Bremen immatrikuliert. (Bachelor/Master/Promotion) Vorbreitungsstudierende erhalten kein Begrü?ungsgeld!

Für Ihren Antrag ben?tigen Sie eine Einschreibebest?tigung/Immatrikulationsbescheinigung

UND

Sie haben Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen neu angemeldet bzw. hatten in den letzten zw?lf Monaten keinen Erstwohnsitz im Land Bremen.

Der Zuzug muss für die Aufnahme eines Studiums in Bremen stattgefunden haben.

UND

Sie behalten Ihren Erstwohnsitz in Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate (gez?hlt ab Anmeldedatum).

(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grunds?tzlich überprüft!) 

 

Hinweise: 

Gaststudenten k?nnen bei der Anmeldung noch kein Begrü?ungsgeld erhalten. Wenn Sie nach 12 Monaten ab der Wohnungsanmeldung tats?chlich noch in Bremen wohnen und weiterhin eingeschrieben sind, k?nnen sie das Begrü?ungsgeld im Nachhinein beantragen!

Ausl?ndische Studierende müssen anhand ihrer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass ihr Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung noch für mindestens 12 Monate besteht. 

Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht, kann kein Begrü?ungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel z?hlt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.

Das Begrü?ungsgeld wird nur auf eine deutsche Bankverbindung überwiesen!

Bitte geben Sie die IBAN im Online-Modul ohne Leerzeichen ein, da sie ansonsten unvollst?ndig im System ist.

Sollten Sie Ihren Antrag per Post oder E-Mail an uns schicken, ben?tigen wir zus?tzlich eine Kopie eines Ausweisdokumentes.

Online-Antrag auf Begrü?ungsgeld für Studierende

Online-Antrag auf Begrü?ungsgeld für Studierende: https://www.bsu.uni-bremen.de/bg/antragbg.php

Begrü?ungsgeld für Auszubildende

Auf Beschluss der Bremischen Bürgerschaft erhalten ab dem Ausbildungsjahr 2017 auch Personen, die für die Durchführung einer Berufsausbildung in das Land Bremen (St?dte Bremen und Bremerhaven) gezogen sind, das Begrü?ungsgeld in H?he von 150,- EUR.

Dieses gilt für alle bundesgesetzlich u.a. nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) oder landesgesetzlich geregelten dualen und schulischen Berufsausbildungen einschlie?lich der Ableistung von Vorbereitungsdiensten zum Erwerb der Bef?higung für eine Laufbahn bis zur Ebene der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum ersten Einstiegsamt, die im Land Bremen durchgeführt werden. Die Beantragung und Auszahlung des Begrü?ungsgeldes erfolgt – wie für studentische Neubürger*innen – durch das bsu.

Auch wenn Sie in Bremerhaven wohnen, erfolgt die Beantragung beim bsu!

Voraussetzungen für die Beantragung des Begrü?ungsgeldes:

  • Sie führen eine Berufsausbildung im Land Bremen durch

UND

  • Sie haben dafür Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen neu angemeldet bzw. hatten in den letzten zw?lf Monaten keinen Erstwohnsitz im Land Bremen.

 

Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht, kann kein Begrü?ungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel z?hlt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.

UND

  • Sie behalten Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate (gez?hlt ab Anmeldedatum).

(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grunds?tzlich überprüft!) 

 

Sie beantragen das Begrü?ungsgeld per Post beim bsu mit dem auf unserer Website verfügbaren Antragsformular und fügen bitte folgende Unterlagen bei:

  • Kopie des Ausbildungsvertrages (bzw. Schulbescheinigung oder Kopie der Ernennungsurkunde)
  • Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis/Reisepass)
  • Meldebest?tigung über den Wohnsitz in Bremerhaven

Postanschrift:

bremen_service universit?t (bsu)

Bibliothekstr. 6

28359 Bremen

Antragsformular auf Begrü?ungsgeld für Auszubildende

Aktualisiert von: bsu