Rechtliches und Formales
Bei der Planung einer Praxisphase stehen ganz selbstverst?ndlich die inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen meistens im Mittelpunkt, besonders zu Beginn der ?berlegungen. Formalit?ten und beh?rdliche oder legale sowie verwaltungstechnische Gesichtspunkte verlegen Sie im eigenen Planungsbewusstsein gerne ?auf sp?ter?. Irgendwie wird das alles schon gehen, und unangenehm wird es ohnehin früh genug – so oder ?hnlich denken viele, die ansonsten ihre Planungsphase durchaus umsichtig vorbereiten.
Es k?nnen aber gelegentlich gerade diese externen Aspekte sein, von denen die Realisierbarkeit eines Praktikums abh?ngt. Sich in diesen Fragen frühzeitig Klarheit zu verschaffen stellt den besten Weg dar, sp?tere Entt?uschungen zu vermeiden. Auch um bei der Kontaktaufnahme zu m?glichen Praktikumsgebern überzeugend auftreten zu k?nnen, ist es von gro?em Vorteil, von der Machbarkeit eines Praktikums selbst überzeugt zu sein.
Diese Machbarkeit h?ngt nun aber, ob wir das wollen oder nicht, oftmals vom ?u?eren Rahmen ab, also von Regeln, Vorschriften, und eben auch Gesetzen. Die weit verbreitete Einsch?tzung, dass das ?die Organisationen schon wissen werden?, mag auf gro?e Unternehmen zutreffen. Selbst dort werden Sie aber nicht positiv auffallen, wenn Sie in punkto Basiswissen zu unbedarft auftreten und vieles einfach anderen überlassen wollen. Bei den meisten mittelgro?en und kleineren Praktikumsgebern l?sst sich sogar vorher sehen, dass ein prinzipielles Interesse an Praktikant:innen schnell wieder gebremst wird, wenn der formale und legale Rahmen unklar und fragwürdig erscheint. An diesem Punkt kann es für den Bewerbungserfolg mit entscheidend sein, sich als Bewerber selbst auszukennen und Vorschl?ge parat zu haben.
Die in vielen F?llen heikelste Frage, die es zu kl?ren gilt, ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass Sie für eine aktive Praxisphase in aller Regel eine Arbeitserlaubnis ben?tigen. Wer also 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 von einem Praktikum erwartet, als nur ?beobachtend? den Arbeitsalltag zu erleben, kommt um die Abkl?rung dieser Frage nicht herum.
Für EU-Bürger, die innerhalb der Europ?ischen Union ihr Praktikum absolvieren m?chten, f?llt die Kl?rung leicht. In allen Mitgliedsstaaten gilt das Prinzip der sogenannten ?Freizügigkeit?, das es allen EU-Bürger:innen gestattet, überall in der Union zu leben und zu arbeiten – nachgewiesene Arbeitsplatzangebote k?nnen, abh?ngig von nationalen Gesetzgebungen, die Voraussetzung für l?ngerfristige Aufenthalte sein. Nicht EU-Bürger:innen, die sich legal für ihr Studium in einem EU-Land aufhalten, erkundigen sich sowohl bei der für sie zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde des Studienlandes wie auch bei der Botschaft des beabsichtigten EU-Gastlandes, in dem das Praktikum stattfinden soll, über die gültigen Regeln.
Bei allen anderen Auslandspraktika gilt für alle Praktikant:innen derselbe Grundsatz: Au?er für Praktika im Heimatland oder in einem Land, zwischen welchem und dem eigenen Heimatland besondere bi-laterale Vertr?ge existieren (Auskunft dazu von den jeweiligen Au?enministerien und Konsulaten), wird auch für kürzere Praxisphasen meistens eine Arbeitserlaubnis (oder eine spezielle Befreiung davon) zu beantragen sein. Rechtliche Ausnahmekategorien, wie wir sie zum Teil in Deutschland kennen, werden oftmals keine Rolle spielen. So ist es für die visumsrechtliche Beurteilung – also ob eine spezielle Arbeitserlaubnis ben?tigt wird oder nicht – in vielen L?ndern nicht relevant
- ob ein praktischer Einsatz im Rahmen eines Studiums stattfindet
- ob Sie eine Entlohnung erhalten oder
- wie viele Stunden Sie arbeiten
denn in anderen L?ndern haben Aspekte wie Ausbildungsbezug oder Art der T?tigkeit einen anderen Stellenwert, als wir in Deutschland gewohnt sind.
Ausschlaggebend dafür, dass eine besondere Erlaubnis ben?tigt wird, ist meistens die schlichte Tatsache, dass Sie bei einer/einem Arbeitgebenden mitarbeiten m?chten. Dies ohne weitere Erl?uterungen als ?einfachen Besuch? zu deklarieren, es also mit einem Touristenvisum oder der in vielen L?ndern inzwischen m?glichen visumsfreien Einreise für einen begrenzten Zeitraum abdecken zu wollen, verst??t so gut wie immer gegen nationale Gesetze. Da die Strafen für einen Missbrauch des Touristenstatus bzw. für illegale Einreiseversuche drakonisch sein k?nnen, muss die Erkundigung beim jeweiligen Konsulat ganz oben auf der Liste dringend zu kl?render Fragen stehen. Wenn Sie richtig und mit Geduld fragen, werden Sie in der Mehrzahl der F?lle und L?nder mit brauchbaren Antworten belohnt.
Ganz wichtig dabei ist, dass Sie sich den jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechend verhalten, also die passenden Worte finden bzw. danach suchen. Wenn Sie sich nach den Arbeitserlaubnistypen erkundigen, fragen Sie also konkret nach Work&Travel-Visum, Praktikumsvisum, Arbeitserlaubnis etc. (je nachdem was für Sie in Frage kommt). Dies gilt sowohl für das pers?nliche Gespr?ch wie auch für die (meistens prim?re) Suche auf den Webseiten der Konsulate derjenigen L?nder, für die Sie sich interessieren.
Hinweis: Wie Sie die Botschaften und Konsulate weltweit zuverl?ssig finden, ist im Regionalteil ?Europa? erl?utert.
Obwohl Sie als Praktikant:in eine offizielle Erlaubnis zum Arbeiten ben?tigen, stellt für Sie das klassische ?Arbeitsvisum? nicht unbedingt den günstigsten Weg dar. Auch wenn sich die Beschreibungen solcher Visumstypen h?ufig passend anh?ren (so zum Beispiel, wenn von zeitlich befristeten Arbeitsverh?ltnissen zwischen einigen Wochen und 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Monaten/Jahren die Rede ist), führt der Beantragungsversuch oft in eine Sackgasse.
Die zwei gr??ten Stolpersteine für Praktikant:innen sind dabei die so genannte Arbeitsmarktprüfung (Kann kein Inl?nder diese Arbeits-/Praktikumsstelle einnehmen?) sowie die Tatsache, dass die Beantragung fast immer zu Lasten der/des Arbeitgebenden geht, teilweise mit sehr hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand. An diesem Punkt verlieren auch wohlwollende Firmen oftmals die Lust, sich diesen Mühen zu stellen, und sagen ein bereits vereinbartes Praktikum ab. Auch deshalb ist es wichtig, als Bewerber*in fit zu sein und Alternativen m?glichst schon zu kennen.
Dazu geh?rt in diesem Fall ein echtes ?duales Denken?: Der Begriff ?zeitlich befristete Mitarbeit?, den wir für die Gespr?che mit Vertreter:innen von Arbeitgebenden als ?u?erst nützlich kennen gelernt haben, weist in punkto Visum oft in die falsche Richtung – ?temporary work? als Arbeitserlaubnistyp sollte die Ausnahme sein, w?hrend der Gedanke des ausbildungsbezogenen Praxisaufenthalts dem Konsulat gegenüber in den Vordergrund tritt.
Wer keine Alternativen zum ?Arbeitsvisum? finden kann oder die Bedingungen des Ausbildungsbezugs nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 erfüllt und deshalb keine Wahl hat, sollte den Aufwand, den das regul?re Arbeitsvisum für die Firma mit sich bringt, bedenken. Der eigene Auftritt muss in solchen F?llen umso überzeugender gestaltet werden, damit sich die Mühe für die Arbeitgebenden auch lohnt.
Als Student:in oder Absolvent:in wird sich die Alternative zum ?Arbeitsvisum? aber sehr oft finden lassen. Der Nutzen ausbildungsbezogener Praxisphasen wird mittlerweile weltweit anerkannt, so dass viele L?nder, sowohl eher exotische Ziele wie zum Beispiel Indonesien als auch klassische Trauml?nder wie die USA oder Kanada, entsprechende Visumstypen eingeführt haben.
Der entscheidende Unterschied zwischen einem ?Arbeitsvisum? und einer ausbildungsbezogenen Arbeitserlaubnis besteht darin, dass bei einer Praxisphase der Lerngedanke im Vordergrund steht, nicht aber das Arbeiten als Selbstzweck zum Geldverdienen oder als Weg zu einer neuen Existenz. Die Visumskategorie, die dafür bestimmt ist, k?nnen Sie pauschal etwa als ?Kulturaustauschvisa? bezeichnen. Bezeichnungen wie zum Beispiel ?Practical Training?, ?(Occupational) Trainee?, ?Student Intern? oder ?Sozial-Kultur-Visum? drücken aus, worum es dabei gehen soll. Besonders interessant werden diese Kulturaustauschvisa dadurch, dass die Beantragung im Vergleich zum Arbeitsvisum deutlich vereinfacht und der Aufwand für den Arbeitgeber minimiert wird. Meistens beantragen Sie ein ?Praktikantenvisum? in eigener Regie, indem Sie sich die n?tigen Belege (z.B. die Einstellungszusage der Firma, den Nachweis einer Anerkennung durch die Heimathochschule o.?.) besorgen und beim Konsulat einreichen. In manchen F?llen, so in den USA, existiert ein streng durchreguliertes System, das die Antragstellung über einen ?legalen Sponsor? (meistens eine Austauschorganisation) zwingend vorschreibt, um das berühmte J-1(Trainee) Visum erhalten zu k?nnen.
Die Regeln für solche ?Praktikantenvisa? unterscheiden sich innerhalb der L?nder und Regionen zum Teil erheblich (zum Beispiel auch im Hinblick auf die m?gliche Aufenthaltsdauer), w?hrend der grunds?tzliche Vorteil gegenüber einem regul?ren Arbeitsvisum praktisch überall besteht. Die Erlaubnis für die Durchführung eines Praktikums kann durch eine konsularische (schriftliche) Kommentierung eines Touristenvisums wie auch durch die Erteilung eines Spezialvisums wie des J-1 (USA) ausgesprochen werden. Dazwischen gibt es eine ganze Reihe von nationalen Varianten wie auch f?cherspezifischen Besonderheiten (z.B. für Juristen und Mediziner). Im Allgemeinen werden mindestens folgende Papiere bzw. Nachweise vorausgesetzt, die auf den Seiten der jeweiligen Konsulate meistens gut erkl?rt werden:
- Vordruck für den Visumsantrag
- Bescheinigung über ausreichende finanzielle Mittel
- Vereinbarung mit der/dem Arbeitgebenden (in einigen L?ndern nur mit staatlicher Genehmigung m?glich)
- Bescheinigung des Studienbezugs (enger oder weiter gefasst, je nach Land)
- Nachweis, dass Sie nach Beendigung des Praktikums wieder ausreisen werden
- Aussagen zur pers?nlichen Eignung, zum Stand der Fremdsprachenkenntnisse sowie zur Krankenversicherung
Ganz wichtig zu wissen ist auch, dass nach Erfüllung der vorgegebenen Kriterien – selbst in L?ndern mit sehr strikten Regeln wie den USA – die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Praxisphase den beteiligten Firmen und Praktikant:innen weitgehend selbst überlassen wird. Einschr?nkungen, was die Art der T?tigkeit oder auch eine m?gliche Bezahlung angeht, gibt es meistens nicht. Entscheidend ist die Feststellung, dass es sich eben nicht um ?normale Arbeit? handelt, sondern der Lernaspekt (practical training) im Vordergrund steht.
Hinweis: Obwohl es im Internet mittlerweile eine fast schon unüberschaubare Anzahl von Informationsquellen (die sich alle für berufen und wohl informiert halten) zu diesem Thema gibt, empfiehlt sich besondere Vorsicht gegenüber den Auskünften privater, kommerzieller und halb-offizieller Anbieter sowie Meinungs?u?erungen in Foren, Blogs und sozialen Netzwerken aller Art – egal, wie wohlgemeint sie sein m?gen. Vieles, was Sie dort lesen, kann wirklich zum Einstieg in das Thema hilfreich sein; genauso h?ufig aber tauchen nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 aktuelle und halb-wahre Informationen auf, die die Gefahr in sich bergen, dass Sie vollkommen falsch planen. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Visumserteilung k?nnen generell nur die Konsulate der Ziell?nder geben. Eine gute Informationsquelle stellen des Weiteren h?ufig die gro?en Berufsverb?nde oder bi-national arbeitende Organisationen wie z.B. die bereits erw?hnte Deutsch-Amerikanische Jurist:innen-Vereinigung e.V. dar. Am besten verfahren Sie wie ein guter Journalist und verifizieren die entsprechenden Informationen durch mindestens zwei bis drei zuverl?ssige Quellen, eine davon das Konsulat selbst.
Eine besondere und oft untersch?tzte Variante des Kulturaustauschvisums stellt die Work&Travel-Kategorie dar. Landl?ufig wird davon ausgegangen, dass ein Work&Travel-Visum ausschlie?lich saisonale und Aushilfsarbeiten erm?glicht (die sogenannten ?backpacker activities?). Tats?chlich erh?lt man mit einem Work&Travel-Visum aber eine in den meisten F?llen fast uneingeschr?nkte Arbeitserlaubnis, die auch fachlich anspruchsvolle Arbeiten nicht ausschlie?t. Für viele stellt ein solches Visum die am wenigsten aufw?ndige, eleganteste und dabei noch flexibelste Variante einer Arbeitserlaubnis dar. Denn nur mit einem Work&Travel-Visum besteht die M?glichkeit, neben dem eigentlichen Praktikum gegebenenfalls noch etwas ?zu jobben?, um zum Beispiel die Reisekasse aufzufüllen.
Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich darüber zu informieren, ob im gewünschten Zielland eine Work&Travel-Variante existiert. Geringe Beantragungshürden werden zum Teil durch strikte Kontingentierungen erg?nzt. Beim Working Holiday Maker (WHM) in Australien und Neuseeland zum Beispiel ist der Ausbildungsbezug allein durch das richtige Alter (18-30 Jahre) gegeben. Allerdings dürfen Sie das WHM-Programm im Prinzip nur einmal im Leben wahrnehmen (mit bis zu 12 zusammenh?ngenden Monaten Aufenthaltszeitraum), und nicht alle Nationalit?ten sind zugelassen. Die bekanntesten Work&Travel-Visa-Programme mit ganzj?hriger Dauer werden von den Regierungen Australiens, Neuseelands, Kanadas und Japans angeboten. Für die USA gibt es neben dem J1 Visum, welches auch für Work&Travel gilt, die M?glichkeit als Volonteer t?tig zu sein (siehe auch am Ende des Kapitels). Für T?tigkeiten dieser Art kann ein normales Besucher Visum (B1/B2-Visum) ausreichen Allerdings gibt es hier einige Beschr?nkungen. So darf es sich nur um ausschlie?lich helfende T?tigkeiten, die Bedürftigen in den USA zu Gute kommen, handeln.
Hinweis: Unterscheiden sollten Sie sorgf?ltig zwischen einem ?Work&Travel-Visum?, das Sie meistens selbst?ndig bei der entsprechenden Botschaft beantragen k?nnen, und den intensiv beworbenen weltweiten Work&Travel-Programmen von Austauschbüros und -organisationen. W?hrend das Visum als solches, wie oben beschrieben, maximale Bewegungs- und Gestaltungsfreiheit erm?glicht, handelt es sich bei den Programmpaketen, die den gleichen Namen nutzen (aber zum Teil ein entsprechendes Visum gar nicht beinhalten), oftmals um umfangreiche Pakete, wie sie im Abschnitt ?Programmangebote? unter ?Full Service? (s. Kapitel 5.1 Programmangebote) beschrieben sind.
So wie ein Work&Travel-Visum, obwohl es sich anfangs ?nicht richtig anh?rt?, in vielen F?llen der ideale Weg zur Legalisierung einer Praxisphase sein kann, k?nnen sich je nach Zielland unter Umst?nden ganz unterschiedliche Optionen für den Visumsstatus anbieten. Wichtig ist, dass Sie die Visumsbezeichnung und die Inhalte, die Sie umsetzen und mit dem Arbeitgeber vereinbaren m?chten, nicht unbedingt gleich setzen. Solange nach den Visumsbestimmungen die T?tigkeiten, die Sie ausüben m?chten und der Rahmen, den Sie vereinbart haben, legal und bei eindeutigen Angaben abgedeckt ist, kann die entsprechende Visumskategorie im Prinzip hei?en, ?wie sie will?.
Einige Studierende haben in der Vergangenheit erfolgreiche Praktika unter einem Visum für ?Freiwilligenarbeit? abgeleistet, sogenannte ?Volunteers?. In solchen F?llen muss das Wort ?Freiwilligenarbeit? nicht einmal unbedingt ?unentlohnt? bedeuten, denn wenn zum Beispiel Unterbringung und Vollverpflegung vom Praktikumsgeber gestellt werden, finanziert sich dadurch ein Gro?teil der anfallenden Kosten. Flexibilit?t ist also auch gefragt, was die Wahl des richtigen Visums angeht, so dass es sich 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育fach lohnen kann, im Vorfeld zu diesem Thema gründlich zu recherchieren. So werden zum Beispiel staatliche und transnationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die EU oder der World Wide Fund for Nature in aller Regel auch in Bezug auf das Visum ihre eigenen Routinen oder Sonderkategorien haben, denen dann selbstverst?ndlich Folge geleistet werden muss.
Der arbeitsrechtliche Rahmen für ein internationales Praktikum stellt einen weiteren Bereich dar, in dem das Motto ?Fremde L?nder, fremde Sitten? seine Gültigkeit hat. International allseits anerkannte Regeln oder gar Gesetze zum Status von Praktikant*innen existieren nicht.
W?hrend wir in Deutschland auf verschiedenen Ebenen jede Menge ausgefeilter Regelungen gewohnt sind (vgl. auch das Informationshandbuch Praktikum ?Wegweiser für Studierende? des Career Centers) – zum Beispiel sozialversicherungsrechtlich, steuerrechtlich, was den Grad der Verantwortung und die m?glichen Arbeitszeiten angeht – finden sich in den meisten anderen L?ndern davon erheblich weniger.
Ganz verkehrt ist es, sich gegenüber Arbeitgebenden im Ausland auf den Rechte- und Pflichtenkatalog von deutschen Praktikant:innen zu beziehen – das schreckt eher ab und macht manchen guten Gespr?chsansatz zunichte. Ganz allgemein gilt, dass mit Ausnahme der gro?en internationalen Konzerne, der Ableger deutscher Firmen im Ausland und der gro?en internationalen und politischen Organisationen in Bezug auf Arbeitsverh?ltnisse weniger geregelt und schriftlich fixiert wird, als das in Deutschland der Fall ist. Besondere Berufsgruppen wie der medizinische Bereich, Juristen oder verst?rkt auch sicherheitsrelevante T?tigkeitsfelder k?nnen dabei eine Ausnahme bilden.
Die Themen, die hinter arbeitsrechtlichen Vorgaben, wie wir sie kennen, stehen, werden dadurch natürlich nicht gegenstandlos: W?chentliche Arbeitszeit, Arbeitszeitverteilung, T?tigkeitsbereiche, Pausenregelungen, Gehalt und einiges 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 sind international ebenso bedeutsam wie zuhause und sollten abgesprochen und vereinbart werden. Ob dies unbedingt in Form eines Praktikums- oder Arbeitsvertrags zu geschehen hat, kann von Land zu Land und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Gerade die in Deutschland beliebte und als Ur-Recht empfundene Forderung (?da muss ein Vertrag gemacht werden? – ?we have to sign a contract?) kann international Befremden ausl?sen. Themen oder ganz ungeschickt sogar Forderungen in Richtung Urlaubstage, ?berstundenausgleich oder gar Urlaubsgeld u.?. werden in den meisten F?llen auf dem Weg zum Praktikumsangebot kontraproduktiv sein. Alle diese Fragen und Themen zu kl?ren erfordert Sensibilit?t und Geschick – schlie?lich erwarten wir als zukünftige Praktikant:innen prim?r etwas von unseren Praktikumseinrichtungen und nicht umgekehrt. Das soll und darf nun allerdings überhaupt nicht bedeuten, dass Praktikant:innen sich als Bittsteller:innen zu geben haben und sich für einen guten Praktikumsplatz gegebenenfalls auch ausbeuten lassen sollten.
Dass also über die oben genannten Themen und je nach Bereich weitere wichtige Aspekte des Praktikumsalltags mit den Arbeitgebenden zu sprechen sein wird, ist klar. Wie so oft kommt es dabei auf das ?WIE?? an.
Regel 1: Im Vorfeld informieren, wie sich die Gepflogenheiten des Arbeitsmarkts in Bezug auf die Regelung von Arbeitsverh?ltnissen und Umgangsformen zwischen Besch?ftigten und Arbeitgebern gestalten, auch im Hinblick darauf, ob der Praktikant:innenstatus als Thema auftaucht. Als Quelle für solche Informationen k?nnen die ?Arbeitsagenturen? der Ziell?nder, die Career Center und andere berufliche Beratungsstellen im Gastland sowie Berufsverb?nde, Gewerkschaften und auch das nationale Arbeitsministerium dienen.
Regel 2: Nicht mit der Tür ins Haus fallen, sondern geduldig abwarten und genau aufpassen, ob und wann von seiten der/des Arbeitgebenden Andeutungen oder sogar klare Aussagen zur rechtlichen Gestaltung und den Regeln für eine Praxisphase erw?hnt werden. Wenn das der Fall ist, daran anknüpfen. Die schlechteste Idee ist es immer, S?tze einzuleiten mit ?In Germany, we do it like this: …? – es sei denn, Sie werden interessiert danach gefragt. Auch dann aber sollten Sie die eigenen Verh?ltnisse als eine M?glichkeit, nicht als ein MUSS beschreiben.
Regel 3: Eine schriftliche Fixierung der wichtigsten Eckpunkte sollte immer (taktvoll) angestrebt, aber nicht eingefordert werden. Begründungen wie zum Beispiel ?zur Vorlage bei meiner Universit?t? oder ?zu meinem besseren und eindeutigen Verst?ndnis? kommen immer gut an, ebenso wie die Bevorzugung des Worts ?Vereinbarung? (agreement) gegenüber dem ?Vertrag? (contract). Ein Beispiel für ein absichtlich moderat formuliertes Work Experience Agreement, das aber alle wesentlichen Punkte beinhaltet und nach Bedarf erg?nzt werden kann, findet sich im an die Unternehmen gerichteten Teil dieses Handbuchs (und auf der Career Center Website unter Downloads.) Nach Telefonaten zu den hier relevanten Themen ebenso wie nach dem Austausch einer Reihe von E-Mails empfiehlt sich immer eine schriftliche Zusammenfassung (?wir haben vereinbart…? – ?we have agreed…?), die in Form eines best?tigten EMailaustauschs (?could you please confirm that my understanding is correct as far as…is/are concerned?) durchaus verbindlichen Charakter erzielt. In jedem Fall k?nnen Sie sich sp?ter auf eine solche Auflistung der wesentlichen Punkte gut beziehen. Für den Fall, dass Arbeitgebende aus welchen Gründen auch immer mit Verschriftlichungen z?gerlich umgehen, k?nnen Sie sich selbst im ?brigen auch noch damit beruhigen, dass bei der Beantragung eines Praktikantenvisums in vielen F?llen ohnehin eine schriftliche Vereinbarung verlangt wird – vom Konsulat des Arbeitgeber-Heimatlandes, was also unverf?nglich ist.
Regel 4: Niemals etwas einfordern, sondern alles, was Sie bewegt und Ihnen am Herzen liegt, besprechen, diskutieren und verhandeln!
Wichtiger Hinweis: Wer sich trotz Beachtung all dieser Regeln und gr??tem Bemühen mit den Reaktionen einer m?glichen Praktikumseinrichtung unwohl oder potentiell ausgebeutet fühlt, sollte im Zweifelsfall ruhig seinem Bauchgefühl trauen und von sich aus absagen. Auch unter Arbeitgebenden gibt es ?schwarze Schafe?. Wenn in wichtigen Fragen partout keine Festlegung erzielt werden kann (?Arbeitszeiten zwischen 40 und 50 Stunden pro Woche, es k?nnen auch mal 70 bis 80 werden, gelegentlich auch 100…?) oder m?glicherweise unlautere Vorschl?ge gemacht werden (?auf eine Arbeitserlaubnis kommt es nicht an?; wider besseren Wissens) und keinerlei Verschriftlichung arrangiert werden kann, dann ist es meistens besser, erneut auf die Suche zu gehen.
W?hrend Sie die formalen und rechtlichen Aspekte des Praktikums besprechen und aufmerksam auf die Signale achten, die m?gliche Arbeitgebende aussenden, entwickelt sich auch Ihr Empfinden für die Realit?ten der Arbeitswelt und die Perspektive der Unternehmen auf das zukünftige Praktikum. Wenn Arbeitgebende vertrauenswürdig und zuverl?ssig kommunizieren, dann f?llt es auch leichter, nationale Ph?nomene zu akzeptieren. Anstatt wie bei uns üblich, ?berstundenregelungen bis ins letzte Detail zu kl?ren, bevor Sie sie geleistet haben, gilt in vielen L?ndern das amerikanische Motto: When there’s a job to be done, there’s a job to be done – Sie bleiben also bei solchen Anl?ssen solange, bis die Arbeit getan ist, und einigen sich über den (normalerweise selbstverst?ndlichen) Ausgleich nach der erfolgreichen Beendigung. Andererseits werden Sie überall auch auf Bereiche sto?en, die im Vergleich zu Deutschland restriktiver gehandhabt werden. So stellt in den USA, aber inzwischen nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 nur dort, die Anforderung eines Drogentests oder bestimmter medizinischer Tests vor Arbeitsaufnahme keinerlei Beeintr?chtigung der Pers?nlichkeitsrechte dar und liegt schlicht und im Ermessen des Arbeitgebers.
Was im ?brigen die gesetzlich, gewerkschaftlich oder betriebsintern wirksamen Regeln für die vertragliche Gestaltung von Arbeitsverh?ltnissen – wie eine Praxisphase aus Unternehmenssicht meist eingeordnet werden wird – angeht, verlassen Sie sich am besten auf die Auskünfte des für Personalabteilung des Unternehmens. Gegebenheiten, die fremd oder nicht plausibel erscheinen, sollten nicht einfach abgelehnt werden, sondern mit der Bitte um Erl?uterung besprochen und gegebenenfalls mit den laut Regel 1 (s.o.) gewonnenen Informationen abgeglichen werden. Vieles, was auf den ersten Blick merkwürdig erscheint, erkl?rt sich wie in Deutschland auch aus gesetzlichen Regelungen, Vorgaben der lokalen Finanzbeh?rden oder den Konventionen des Arbeitsalltags. Dies gilt auch für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung (z.B. gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung), die nicht einmal in Europa, geschweige denn weltweit, auch nur ann?hernd einheitlich geregelt ist. Sobald ein Unternehmen sich gezwungen sieht, von einem eventuell vereinbarten Praktikumsentgelt gewisse Abzüge einzubehalten, k?nnen Sie versuchen herauszufinden, ob es vielleicht Ausnahmeregelungen gibt. Wehren sollten Sie sich im Endeffekt aber nicht zu sehr dagegen, um die Basis für ein ansonsten perfektes Praktikum nicht unn?tig zu gef?hrden.
Das Unternehmen kann, muss aber nicht (mit Ausnahme existierender gesetzlicher Vorgaben) auf ausreichendem Versicherungsschutz bestehen. In erster Linie liegt es im eigenen Interesse, sich für die Zeit im Ausland zufrieden stellend abzusichern. Wie zuhause auch sind in dem Punkt die Bedürfnisse verschieden. Einen guten Anhaltspunkt bietet die Frage, welche Versicherungen man in Deutschland als absolut notwendig erachtet und abgeschlossen hat, und wie mindestens dieser Versicherungsschutz für die internationale Praxisphase gew?hrleistet werden kann. Ob Sie es dann bei einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und vielleicht Rechtsschutzversicherung belassen oder neben praktischen Dingen wie einer Reisegep?ckversicherung weiteren Schutz in Anspruch nehmen m?chten, stellt eine rein individuelle Entscheidung dar. Wichtig ist, dass Sie sich für alle Versicherungen, die w?hrend des Praktikums gelten sollen, bescheinigen lassen, dass Sie auch im gewünschten Zielland und bei Arbeitsaufenthalten gültig sind und Leistungen erbringen.
Keine ?berlegungen sollte es beim Krankenversicherungsschutz geben, denn diese Absicherung geh?rt zur Grundausstattung und wird in aller Regel auch bei visumspflichtigen Aufenthalten von den Konsulaten eingefordert. Angesichts der enormen Kosten, die im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls anfallen, stellt der ausreichende Versicherungsschutz eine absolute Notwendigkeit dar. Ganz besonders wichtig ist es auch hier, darauf zu achten, dass für die gesamte geplante Zeitdauer des Auslandsaufenthalts und explizit auch für Arbeitsunf?lle Versicherungsschutz besteht.
Auf Ausschlussregelungen und Eigenbeteiligungen sollte geachtet werden (was nützt zum Beispiel eine billige Versicherung, wenn bei jedem Arztbesuch 100$ Eigenanteil f?llig werden und Radfahren als Extremsport ausgeschlossen wird?). Ebenso sollten Sie darauf achten, ob es Sonderklauseln bezüglich der Aufenthaltsdauer gibt, wie zum Beispiel Einschr?nkungen auf bestimmte Zeitr?ume oder damit einhergehende Pr?mienerh?hungen. Dazu geh?rt vor allem die Frage der ?medizinisch begründeten Rückführung?/?medicale vacuation? für den Fall einer langfristigen schweren Erkrankung, aber auch Klauseln wie der Besuch durch einen nahen Verwandten im Falle schwerster Erkrankungen. Die vom Urlaub her bekannten Pauschalversicherungen, die jedes Reisebüro für ein paar Euro anbietet, sind für eine Praxisphase in jedem Fall untauglich. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss sich besonders um den Auslandsschutz kümmern, da gesetzliche Krankenkassen im Ausland keinen Schutz gew?hren. Studierende, die pers?nlich oder über ihre Eltern privat krankenversichert sind (oder beihilfef?hig), sollten sich beraten lassen und auf die Best?tigung ihres Versicherungsschutzes auch im vorgesehenen Zielland - auch bei Arbeitsunf?llen - gr??ten Wert legen.
Innerhalb der Europ?ischen Union existiert seit einigen Jahren ein in allen Mitgliedsstaaten gültiges Krankenversicherungssystem, das alte Sozialabkommen zwischen einzelnen Staaten ersetzt. Als Inhaber einer ?Europ?ischen Krankenversicherungskarte? k?nnen Sie sich in den beteiligten L?ndern wie zuhause kostenfrei behandeln lassen. Informationen zu dieser Karte erhalten Sie von Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder direkt über die Seite der EU: ?https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de
Hinweis: Die Europ?ische Krankenversicherungskarte gew?hrt Versicherungsschutz im Rahmen des jeweils national üblichen Krankenversicherungssystems. Die Leistungen in anderen Mitgliedsl?ndern k?nnen sich dabei erheblich von dem in Deutschland g?ngigen Niveau unterscheiden. Wer auf die gewohnten Standards nicht verzichten m?chte, sollte sich daher genau informieren und auch für ein inner-europ?isches Praktikum eventuell eine private Zusatzversicherung abschlie?en.
Au?erhalb Europas bieten solche privaten Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte den einzigen Weg, sich für den Krankheitsfall abzusichern. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl sind oben bereits genannt worden. Nicht jede Versicherung eignet sich gleicherma?en, und das Leistungsspektrum kann erheblich variieren. Im internationalen Vergleich hat sich gezeigt, dass Versicherungsangebote deutscher Versicherer (die also der Bundesaufsicht unterstehen) in aller Regel deutlich komfortabler sind als Angebote aus anderen L?ndern; au?erdem haben Sie im Ernstfall Ansprechpartner vor Ort (zuhause). Empfehlungen wollen wir hier nicht aussprechen, da es sich um eine sehr individuelle Entscheidung handelt und sich Versicherungsangebote auch sehr schnell ver?ndern.
Auch etablierte Austauschorganisationen k?nnen eine gute Quelle für vernünftige Angebote sein. Leistungsbedingungen und -umfang, der Notfallservice (auch vor Ort im Ausland; oft Assistance genannt) sowie die preisliche Gestaltung sollten die Kriterien für die Auswahl bestimmen. Für eine umfassende und gute Versicherung ist je nach Leistungspaket, Zielland und Dauer mit Kosten zwischen ca. 0,90 und 6,80 Euro pro Versicherungstag zu rechnen (Stand 2020). Zu empfehlen ist es auch, sich beim International Office zu erkundigen, ob für das Praktikum die entsprechende Gruppenversicherung des DAAD infrage kommt.
Hinweis: Die Zusatzversicherungen für das Praktikum sind Zusatzversicherungen für das Ausland, die in Deutschland keine Leistungen erbringen; auch dann nicht, wenn Sie unvorhergesehen nach Hause kommen oder krankheitsbedingt zurück reisen mussten. Daraus ergibt sich, dass Sie Ihre deutsche Krankenversicherung keinesfalls kündigen sollten, selbst dann nicht, wenn Sie sich für l?ngere Zeit gar nicht in Deutschland aufhalten werden. Eventuell besteht die M?glichkeit, die deutsche Versicherung zu etwas günstigeren Bedingungen ruhen zu lassen und zu vereinbaren, dass sie bei der Rückkehr sofort wieder aktiviert wird. Falls diese Variante nicht existiert, ist es besser, doppelt zu zahlen, als ein unn?tiges Risiko in diesem sensiblen Bereich einzugehen.
Die ideelle Anerkennung einer im Ausland abgeleisteten Praxisphase dürfte selten in Frage gestellt sein, ebenso wenig die dabei erworbenen Kenntnisse und Soft Skills. Bei sp?teren Bewerbungen, in denen die Auslandsaktivit?ten entsprechend in Szene gesetzt werden, wird jede/r Arbeitgebende das Engagement und die internationalen Erfahrungen zu würdigen wissen. Den n?tigen Nachweis, ein Arbeitszeugnis oder Referenzschreiben der ausl?ndischen Firma, werden Vorgesetzte oder Personalchef:innen gerne verfassen, solange Sie frühzeitig und h?flich danach fragen. Dass diese Schreiben im Normalfall in der im Gastland üblichen Sprache und Form erstellt werden, versteht sich von selbst.
Die für die Anerkennung im Rahmen des Studiums zu erfüllenden Voraussetzungen kl?ren Sie im Vorfeld in Ihrem Fachbereich mit die jeweils relevante Kontaktperson. Dazu geh?ren Hochschullehrer:innen, Beauftragte für Internationales, Praxisbüros und Studienzentren.
H?ufig existieren passende Formulare und Erl?uterungen auch in englischer Sprache, die den potentiellen Arbeitgebenden dann zug?nglich gemacht werden k?nnen. Ob das in diesem Handbuch als Muster enthaltene Work Experience Agreement vom eigenen Fachbereich akzeptiert wird, sollten Sie frühzeitig anfragen.
Da bei Auslandspraktika meistens die Regeln für Inlandspraktika analog, aber nicht unbedingt identisch Anwendung finden, und darüber hinaus für internationale Aufenthalte zus?tzliche Aspekte eine Rolle spielen k?nnen, gilt: Unbedingt so früh wie m?glich das Gespr?ch mit den Zust?ndigen im Fachbereich suchen (und zwar vor und w?hrend der Bewerbungsphase, wann immer Unsicherheiten bestehen), wenn das Praktikum als Studienleistung
anerkannt werden soll.
Auch bei der Vorbereitung freiwilliger Praxisphasen ist es sinnvoll, sich für Tipps an die entsprechenden Beratungseinrichtungen zu wenden. Für Praktika innerhalb Europas, für die, wie oben beschrieben (s. Kapitel 4. Finanzierungsfragen), eine F?rderung unter dem ERASMUS+-Programm denkbar ist, geh?rt ein frühzeitiger Besuch beim International Office unbedingt auf die ?To do?-Liste, um keine hilfreichen Informationen zu verpassen. Die Papiere, die dazu dienen, die europ?ischen F?rdermittel zu beantragen, sind so gestaltet, dass sie auch für die Anerkennung des Praktikums durch den Fachbereich genutzt werden k?nnen.
Erfahrungsberichte
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Hier ein Beispiel: Auslandspraktikum - Florida