Muss ich ein Praktikum machen?

Ohne Frage: Studieren allein reicht nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育, um als Bewerber:in auf dem Arbeitsmarkt gefragt zu sein. Neben der Ansammlung von Fachwissen kommt es darüber hinaus darauf an, die vorhandenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse über den Praxisbezug zu festigen. Dazu dient das Praktikum.

In zahlreichen Studieng?ngen ist ein Praktikum Teil des Studiums. In der Studien- oder Prüfungsordnung Ihres Studiengangs finden Sie dazu einen Hinweis. Orientieren Sie sich an den Empfehlungen und Vorgaben aus Ihrem Studiengang und nutzen Sie die dort bereitgestellten Unterlagen.

Unabh?ngig davon empfehlen wir allen Studierenden mindestens ein, besser zwei oder 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Praktika zu machen. Sie erhalten dadurch einerseits einen Einblick in m?gliche Berufsfelder und k?nnen andererseits theoretisches Wissen anwenden und zus?tzliche Kompetenzen erwerben.

Praktika lassen sich grob in Erfahrungspraktika und Berufspraktika unterteilen.

Im Erfahrungspraktikum geht es in erster Linie darum, Erfahrungen in unbekannten sozialen Situationen zu sammeln und Einblicke in die Berufswelt zu bekommen. Oft führt ein solches Praktikum durch verschiedene Abteilungen oder Bereiche einer gr??eren Institution. Die eigene T?tigkeit wird schwerpunktm??ig im Anlernbereich liegen und wenig Eigenst?ndigkeit erm?glichen. Dazu geh?rt auch die Erfahrung, dass der ?Traumjob? neu überdacht wird.

Hier geht es um die beru?iche Umsetzung der im Studium erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen.

Dazu ist es wichtig, dass mindestens ein Teil der im Praktikum anstehenden Aufgaben selbstst?ndig bearbeitet wird. Um das Praktikum effizient zu gestalten, sollte ein auf den Zeitrahmen des Praktikums abgestimmtes Projekt vereinbart werden, das mit einer Zielvorgabe eigenst?ndig bearbeitet werden kann.

Im Berufspraktikum geht es um das Erlernen von vertieften Kenntnissen über Organisation und Arbeitsweisen in einem von Ihnen favorisierten Berufsfeld. Das Praktikum verschafft Ihnen die M?glichkeit, Ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und F?higkeiten in die Tat umzusetzen und zu erproben. Gleichzeitig bietet es Ihnen die Chance, Ihre Qualifikationen wie beispielsweise Kooperations- und Kommunikationsf?higkeiten, aber auch ?berzeugungsverm?gen und Sensibilit?t für beru?iche Fragestellungen zu entwickeln bzw. zu st?rken.

Ebenfalls zu einem Berufspraktikum z?hlt das sog. Forschungspraktikum. Dies richtet sich insbesondere an Master-Studierende. Dabei kann der Praktikumsplatz innerhalb oder au?erhalb der Universit?t liegen. Studierende mit dem Ziel Industrieforschung oder Forschung in Unternehmen (z. B. Markt- und Meinungsforschung) sollten ihr Praktikum eher au?erhalb der Hochschule machen, um entsprechende Erfahrungen in diesem unternehmerischen Umfeld zu sammeln.

Inwieweit Sie verp?ichtet sind, ein Praktikum zu absolvieren und wenn ja, in welchem Semester und in welchem Umfang, regelt die jeweilige Studien- bzw. Prüfungsordnung Ihres Studienfaches. Eine genaue Beschreibung hinsichtlich der Anforderungen, wie beispielsweise T?tigkeitsprofil, Zeitpunkt im Studienverlauf, Dokumentationsp?icht oder auch die Anerkennung von Praxiszeiten finden Sie in der jeweiligen Praktikumsordnung.

Unabh?ngig von den Regelungen der jeweiligen Studien- und Praktikumsordnung Ihres Studienfaches empfehlen wir, zwei bis maximal drei Praktika w?hrend des Studienverlaufs zu absolvieren.

Dabei sollte das erste Praktikum ein Erfahrungspraktikum sein, das Ihnen bei Ihrer Orientierung für ein zukünftiges Berufsfeld hilft. In einem zweiten Erfahrungspraktikum sollte die Berufsfeldidee noch einmal überprüft werden. Auch die Vorstellungen von der Gr??e oder der Internationalit?t eines Unternehmens kann in einem zweiten Erfahrungspraktikum erprobt werden. Sp?testens das dritte Praktikum sollte dann ein Berufspraktikum in der zuvor genannten Art darstellen sowie auf die Anforderungen der P?ichtpraktika ihrer jeweiligen Studienordnung abgestimmt sein.

Ziel dieser Praktika ist es Sie auf eine zukünftige Besch?ftigung vorzubereiten. Insbesondere die Umsetzung des Erlernten auf ein studienad?quates T?tigkeitsfeld unterscheidet das Berufspraktikum von einem Erfahrungspraktikum.

 

Check: Prüfungsordnung
  • Sieht Ihre Prüfungs- oder Studienordnung ein (Pflicht-)Praktikum vor?
  • Welcher Zeitraum wird empfohlen?
  • Welche freiwilligen Praktika m?chten Sie ggf. wann zus?tzlich machen?
    • Erfahrungspraktikum
    • Berufspraktikum
  • Ansprechpartner*in im Studiengang bzw. Fachbereich
 

Die nachfolgenden Empfehlungen für die Bewerbung gelten auch für ein Auslandspraktikum, wenngleich spezi?sche und kulturelle Bedingungen zus?tzlich zu beachten sind. Ausführliche Informationen ?nden Sie in unserem Handbuch Auslandspraktikum "Wegweiser für Studierende" und im Internet unter: /career-center/beratung/praktika-im-ausland

Checklisten zum Download