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Geschlechtergerechte Verwaltungssprache ist rechtskonform

Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ulrike Lembke best?tigt, dass die Verwaltungsarbeit der Landeshauptstadt Hannover rechtskonform ist, wenn die geschlechtsumfassende Sprache inklusive des Gendersterns verwendet wird.

Ein Gutachten in Auftrag der Humboldt Universit?t zu Berlin zeigt, dass die Verwaltungsarbeit der Landeshauptstadt Hannover rechtskonform ist, wenn die geschlechtsumfassende Sprache inklusive des Gendersterns verwendet wird. 

Das Gutachten von Prof. Dr. Ulrike Lambrecht wertet die geschlechtergerechte Sprache als konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. Dies Anforderung sieht vor, dass die Gleichberechtigung von Frauen, M?nnern und die verfassungsrechtliche Anerkennung weiterer Geschlechter umgesetzt wird. 

Das Gutachten zeigt, dass es für Inter*- Trans*- und non-bin?re Menschen eine psychische Belastung ist, wenn nur bin?re Personenbezeichnungen verwendet werden. Linguistische Studien zeigen zudem, dass eine Benachteiligung von Frauen vorliegt, wenn das pseudo-generische Maskulinum verwendet wird. 

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Verwendung geschlechtergerechter Verwaltungssprache dazu dient, die Grundrechte zu konkretisieren und die Gesetzesbindung der Verwaltung zu aktualisieren. 

Die Pressemitteilung der Humboldt-Universit?t zu Berlin und den Link zu dem vollst?ndigen Gutachten finden Sie hier