Geschlechtliche Vielfalt

Name/Geschlecht: Erkl?rungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 01. November 2024 in Kraft. 

Damit k?nnen Person, deren Geschlechtsidentit?t von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erkl?ren, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht durch eine der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben (m?nnlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird.

?nderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags für Trans*, Inter* und nicht-bin?re Studierende

Für Trans*, Inter* und nicht-bin?re Studierende der Universit?t Bremen wird es seit dem  01.11.23 m?glich sein, vor der amtlichen ?nderung den Vornamen und/oder Geschlechtseintrag für den universit?ren Kontext ?ndern zu lassen.

Hierfür nutzen Sie bitte die Datei "Erkl?rung TIN". Diese füllen Sie bitte aus, unterschreiben Sie und scannen Sie sie wieder ein.
In Ihrem Moin-Account finden Sie unter der Rubrik "Antr?ge" den "Antrag auf ?nderung des Vornamens und/oder auf ?nderung des Geschlechtseintrags". Diesen füllen Sie aus und laden die gescannte Erkl?rung hoch.

Bei Unklarheiten und Rückfragen melden Sie sich gerne bei Nele Kuhn, nele.kuhnprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.