Bewerbung

Ihre Bewerbung um ein Stipendium

Eine Bewerbung zum Wintersemester 2023/2024 ist vom 1. bis 31. August 2023 bis 23:59 Uhr m?glich. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung in diesem Zeitraum vollst?ndig mit folgenden Unterlagen im Online-Bewerbungsmodul erfolgen muss. Eine sp?tere Bearbeitung der Onlinebewerbung oder das Einreichen von Dokumenten per Post ist nicht m?glich.

  1. Bewerbungsvereinbarung?
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  4. Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
  5. Immatrikulationsbescheinigung bzw. für Studienanf?nger:innen den Zulassungsbescheid oder die Einschreibbest?tigung der Universit?t Bremen (Studienplatzbewerber:innen k?nnen den Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibbest?tigung bis zum 15.09.2023 nachreichen)
  6. bei Masterstipendium: Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

Folgende Nachweise erg?nzen gegebenenfalls Ihre Bewerbung:

  • erbrachte Studienleistungen (PABO-Auszug)
  • berufliche Qualifikationen und Arbeitszeugnis
  • weitere erworbene Qualifikationen und Kenntnisse
  • besondere Auszeichnungen und Preise auf Bundes- oder Landesebene
  • soziales und famili?res Engagement
  • Gründe, die sich erschwerend oder hinderlich auf die bisherige Bildungsbiographie ausgewirkt haben oder auswirken

Jede Angabe ist zu belegen und wird nur berücksichtigt, wenn das entsprechende Dokument (Arbeitszeugnis, Abschlusszeugnis, Bescheinigung über ehrenamtliche T?tigkeit, Urkunden, Schreiben von ?rzten o.?.) hochgeladen wurde.

Bei gravierenden Differenzen zwischen den Angaben im Onlinemodul und den hochgeladenen Bewerbungsunterlagen oder grob falschen Angaben erfolgt ein Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Nachweis von Beeintr?chtigungen

Studierende deren Studium durch eine physische oder psychische Beeintr?chtigung eingeschr?nkt ist werden in der Bewerbung auf das Deutschlandstipendium entsprechend berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine sichtbare oder unsichtbare Behinderung handelt, um eine physische oder psychische Erkrankung oder ob eine amtliche Anerkennung (Behindertenausweis) vorliegt oder nicht. Um diese Beeintr?chtigung in die Wertung einflie?en zu lassen muss diese gesondert durch zwei Dokumente belegt werden

1. Der oder die Studierende beschreibt in einem formlosen Schreiben, wie die konkrete Beeintr?chtigung das Studium behindert. Dazu sind Angaben zu den Symptomen notwendig, nicht aber die Nennung einer Diagnose. Aus dem Antrag soll für einen medizinischen Laien nachvollziehbar hervorgehen, welche Einschr?nkungen – bezogen auf das Studium – vorliegen.

2. Eine ?rztliche Bescheinigung belegt die vom Studierenden genannten Beeintr?chtigungen:

  • Die Bescheinigung soll m?glichst vom/von der behandelnden Arzt/?rztin oder Therapeuten/Therapeutin (mit Approbation) ausgestellt werden. Dies kann ein Facharzt/eine Fach?rztin, aber auch ein Hausarzt/eine Haus?rztin sein.
  • Das ?rztliche Gutachten soll auch für medizinische Laien nachvollziehbar darstellen, welche studienbezogenen Einschr?nkungen vorliegen. Die Nennung der genauen Diagnose oder Krankengeschichte ist nicht notwendig. Es sollen aber m?glichst genau die Symptome beschrieben werden, die zu einer Beeintr?chtigung in der Studiensituation führen.
  • Diagnostische Tests wie z.B. bei einer Lese-Rechtschreibst?rung sollten nicht ?lter als 5 Jahre sein. Die PBS (Psychologische Beratungsstelle) des Studierendenwerks Bremen führt Tests bei Legasthenie und Dyskalkulie durch. Diese sind für immatrikulierte Studierende der Hochschulen in Bremen kostenlos.

Sollten Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein, k?nnen Sie diesen gerne den Unterlagen beifügen. Das alleinige Hochladen einer Kopie des Schwerbehindertenausweises ersetzt die geforderten Dokumente nicht.

 

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Kontakt

Universit?t Bremen
Dezernat 6 - Deutschlandstipendium
Gesch?ftsstelle des Stipendienrats
Bibliothekstra?e 1
28359 Bremen

Hanna Fokken
+49 421 218 61007

Weitere Anfragen bitte per Mail an:
deutschlandstipendiatprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

 

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