FAQ

  • Ich habe Unterlagen vergessen, wie kann ich diese nachreichen?

    Unterlagen, wie zum Beispiel die Immatrikulationsbescheinigung, Nachweise zu Ehren?mtern oder Zeugnisse k?nnen bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladen werden. Dazu k?nnen Sie Ihre Bewerbung bearbeiten. Auch Angaben wie Adresse oder Kontodaten k?nnen so ge?ndert werden. Bitte schicken Sie keine Unterlagen oder ?nderungen per Mail, da diese nicht bearbeitet werden.

  • Wie kann ich mich f¨¹r ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Eine Bewerbung ist ausschlie?lich ¨¹ber das Online-Portal m?glich. Bewerbungen oder Dokumente die uns per Post erreichen werden nicht ber¨¹cksichtigt.
    Bitte f¨¹llen Sie die Online Bewerbung vollst?ndig aus, laden alle Dokumente als pfd Datei hoch. Auch die Bewerbungsvereinbarung ist nur online abzugeben.

     

  • Wer kann sich um ein Deutschlandstipendium der Universit?t Bremen bewerben?

    Es k?nnen sich Studierende der Universit?t Bremen um ein Deutschlandstipendium bewerben, die als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und innerhalb der Regelstudienzeit studieren.

  • K?nnen sich auch Studienplatzbewerber/innen um ein Stipendium bewerben?

    Ja, wenn Sie sich um einen Studienplatz f¨¹r das Wintersemester an der Universit?t Bremen beworben haben, k?nnen Sie sich um ein Deutschlandstipendium der Universit?t Bremen bewerben. Der Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibbest?tigung der Universit?t Bremen kann bis zum 15.09. nachgereicht werden.

  • Ich habe keine deutsche Staatsb¨¹rgerschaft. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Ja. Es k?nnen sich alle Studierende der Universit?t Bremen um ein Deutschlandstipendium bewerben, die als ordentliche Studierende eingeschrieben und innerhalb der Regelstudienzeit studieren. Die Staatsangeh?rigkeit und der Wohnsitz sind nicht relevant.

  • Sind Bewerbungen in englischer Sprache m?glich?

    Bewerbungen in Englisch sind zul?ssig, sofern Sie in einem englischsprachigen Studiengang immatrikuliert sind oder sich f¨¹r einen englischsprachigen Studiengang beworben haben. Bewerbungen und Unterlagen in anderen Sprachen werden nicht ber¨¹cksichtigt.

  • Kann ich mich auch w?hrend meiner Promotion bewerben?

    Nein, Promotionsstudierende k?nnen sich nicht um ein Deutschlandstipendium bewerben. 
     

  • Kann ich mich bewerben, wenn ich im Zweit-, Dritt- oder Aufbaustudium bin?

    Ja, gem?? Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)?ist es nicht relevant, ob sich die Studierenden im Erst,- Zweit- oder Aufbaustudium befinden. Entscheidend ist, dass die Studierenden als ordentliche Studierende immatrikuliert sind und innerhalb der Regelstudienzeit studieren.

  • Kann man sich trotz Elternzeit f¨¹r ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Eine Beurlaubung ist durch die Stipendiatin / den Stipendiaten der Gesch?ftsstelle des Stipendienrats vor Antritt der Beurlaubung anzuzeigen. W?hrend der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Ausgenommen davon ist die Beurlaubung im Rahmen der Elternzeit, sofern Pr¨¹fungsleistungen absolviert werden. Diese m¨¹ssen entsprechend nachgewiesen werden. Bei einer Beurlaub im Wintersemester und Wiederaufnahme des Studiums zum kommenden Sommersemester muss die Bewerbung bereits zum Wintersemester erfolgen. Eine eventuelle Bewilligung und Auszahlung erfolgt dann zum Sommersemester des n?chsten Jahres.

  • Kann ich mich trotz Beurlaubung um ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Eine Beurlaubung ist durch die Stipendiatin / den Stipendiaten der Gesch?ftsstelle des Stipendienrats vor Antritt der Beurlaubung anzuzeigen. W?hrend der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Bei einer Beurlaub im Wintersemester und Wiederaufnahme des Studiums zum kommenden Sommersemester muss die Bewerbung bereits zum Wintersemester erfolgen. Eine eventuelle Bewilligung und Auszahlung erfolgt dann zum Sommersemester des n?chsten Jahres. Eine Bewerbung zum Sommersemester ist nicht m?glich.

  • Ich erhalte bereits ein Stipendium/ eine F?rderung. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Eine Doppelf?rderung f¨¹r Studierende, die bereits ein Begabten- und leistungsbezogenes Stipendium erhalten, ist ausgeschlossen, sofern die materielle F?rderung 30,00 € pro Monat ¨¹berschreitet. Sollte unklar sein, ob ein Bezug von beiden F?rderungen m?glich ist, bitten wir um Download der untenstehenden Datei.

    Download: ?bersicht zur Zul?ssigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium (Stand: Januar 2021)

  • BAf?G und Stipendium?

    Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabh?ngig vergeben. BAf?G-Empf?nger/innen k?nnen sich somit um ein Deutschlandstipendium der Universit?t Bremen bewerben. Es ist aber mitzuteilen, in welchem Zeitraum BAf?G gew?hrt wird.

  • Was sind die Bewertungskriterien?

    Die Bewertungskriterien sind gem?? Stipendienordnung in drei Kategorien gegliedert.

    1. Erbrachte Leistungen (0 - 8 Punkte)
    2. Engagement (0 - 4 Punkte)
    3. Aufwand und Beeintr?chtigung (0 - 6 Punkte)

    Insgesamt k?nnen 18 Punkte erreicht werden.

  • Wie setzt sich das Bewertungskriterium "Erbrachte Leistungen" zusammen?

    Es handelt sich hierbei um eine kurze und unverbindliche Zusammenfassung der Kriterien der Stipendienordnung.

    Maximal 5 Punkte k?nnen f¨¹r die aktuelle Note bzw. Abiturnote erzielt werden.

    Weitere 3 Punkte k?nnen durch eine vorangehende Berufsausbildung oder mindestens 2-j?hrige Berufserfahrung, fachliche und au?erfachliche Qualifikation oder k¨¹nstlerische und vergleichbare Auszeichnungen auf Bundes- und Landesebene erreicht werden.

    Jede Leistung ist entsprechend nachzuweisen.

  • Wie setzt sich das Bewertungskriterium "Engagement" zusammen?

    Es handelt sich hierbei um eine kurze und unverbindliche Zusammenfassung der Kriterien der Stipendienordnung.

    In die Wertung einbezogen wird soziales oder gesellschaftliches Engagement auch im Rahmen eines Auslandaufenthaltes, welches mindestens 5 Tagen entspricht. Dabei werden ensprechend der Dauer und des Umfangs des freiwilligen Engagements bis zu 4 Punkte vergeben.

    Beispiele f¨¹r freiwilliges Engagement sind:

    - Freiwilliges soziales Jahr FSJ / Freiwilliges ?kologisches Jahr F?J o.?.
    - Engagement in einem Sportverein, Kulturverein o.?.
    - Betreuung von Kindern bei Kinder- oder Jugendfreizeiten
    - Hilfe bei der Betreuung von Tieren im Tierheim

    Nachweise wie etwa Ehrenamtsbescheinigungen oder Zeugnisse, aus denen Art und Umfang des Engagements hervorgeht sind zu erbringen. Ohne einen offiziellen Nachweis k?nnen keine Punkte vergeben werden.

     

  • Wie setzt sich das Bewertungskriterium "Aufwand und Beeintr?chtigung" zusammen?

    Es handelt sich hierbei um eine kurze und unverbindliche Zusammenfassung der Kriterien der Stipendienordnung.

    Diese Kategorie ber¨¹cksichtigt die pers?nliche Situation der Bewerber, wie zum Beispiel:

    - Kindererziehung eigener Kinder bis 14 Jahre
    - Alleinerziehung eines Kindes
    - Nichtakademikerhaushalt
    - Studienbegleitende Erwerbst?tigkeit
    - Deutsch nicht als Erstsprache
    - Vollwaisen
    - Beeintr?chtigungen, Behinderung oder chronische Krankheit, sofern diese das Studium beeintr?chtigt

    Angaben zu den genannten Punkten werden nur ber¨¹cksichtigt, sofern entsprechende Nachweise vorliegen.
    Maximal k?nnen in dieser Kategorie 6 Punkte erreicht werden.

  • Wie weise ich meine Leistungen oder T?tigkeiten nach? Fehlende Noten?

    Studienplatzbewerber reichen als Nachweis den letzten Abschluss ein (Abitur-, Bachelor- Diplom- oder Masterzeugnis).

    Bereits immatrikulierte Studierende reichen einen Leistungsnachweis des Pr¨¹fungsamtes mit CP?s und Note ein. Als Nachweis wird ein aktueller PABO-Ausdruck akzeptiert.
    Bitte versuchen Sie alle Noten rechtzeitig in PABO eintragen zu lassen. Sollte dies nicht m?glich sein, senden Sie uns bitte au?erdem entsprechende Scheine oder Schreiben Ihrer Dozenten, aus welchen ersichtlich wird wie viele CP Sie in dem Modul erhalten und ggf. wie das Modul benotet wurde.

    Sollte Sie bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen bzw. ¨¹ber eine l?ngere Berufserfahrung (mind. 2 Jahre) verf¨¹gen, so sind entsprechende Nachweise einzureichen.

    Bitte achten Sie darauf, dass alle von Ihnen hochgeladenen Nachweise die n?tigen Informationen enthalten und aktuell sind. Gehen Sie zum Beispiel momentan einer ehrenamtlichen T?tigkeit nach ist eine aktuelle Ehrenamtsbescheinigung n?tig. Arbeiten Sie neben dem Studium, so ist ein aktueller Nachweis Ihres Arbeitgeber n?tig. Diese sollte sowohl den Umfang Ihrer T?tigkeit, als auch ein Ausstellungsdatum enthalten.

  • Bis wann m¨¹ssen die Dokumente eingereicht werden?

    Die genauen Zeitr?ume f¨¹r die Bewerbung entnehmen Sie bitte der Startseite und den Informationen im Bewerbungsportal.
    Die Bewerbung ist einmal pro Jahr im Sommer f¨¹r eine F?rderung ab dem jeweiligen Wintersemester m?glich.
    Fehlende Nachweise k?nnen nicht nachgereicht werden und werden somit nicht ber¨¹cksichtigt. Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. 

  • Was muss das Kurzgutachten enthalten?

    Bei einem Antrag zu Weiterf?rderung durch das Deutschlandstipendium fordern wir ein Kurzgutachten (Empfehlungsschreiben) eines/einer Dozent*in. Dieses Kurzgutachten sollte einen Umfang von 1-2 Seiten haben und deutlich machen, warum Sie f¨¹r eine Weiterf?rderung qualifiziert sind. Dies kann je nach Studiengang und Schwerpunkt unterschiedlich gestaltet sein. Daher gibt es keine festen Vorgaben was das Kurzgutachten enthalten muss. Es sollte lediglich deutlich gemacht werden, dass Sie zum Beispiel durch besondere Leistungen im Seminar, bei Arbeiten, als studentische Hilfskraft oder durch Unterst¨¹tzung von Mitstudierenden f¨¹r eine Weiterf?rderung empfohlen werden.

  • ?bergang vom Bachelor in den Master?

    Endet Ihr Bachelorstudium im laufenden Sommersemester und Sie starten Ihr Masterstudium im kommenden Wintersemester bewerben Sie sich bitte im auf der Website angebenen Zeitraum  als Neuf?rderung. Bitte bewerben Sie sich au?erdem um eine Neuf?rderung, wenn Sie den Studiengang wechseln. Das Stipendium ist immer an das Studium gebunden. Eine Weiterf?rderung ist in diesem Fall nicht m?glich.

  • Unvollst?ndige Bewerbung?

    Werden unvollst?ndige Bewerbungen eingereicht, weil entsprechende Nachweise wie Zeugnisse, Geburtsurkunde des/der Kindes/er, T?tigkeitsnachweise etc. fehlen, flie?en die Angaben nicht in die Bewertung ein. Die Bewerber/innen werden nicht informiert, dass die Bewerbung nicht vollst?ndig ist.

    Bewerbungen ohne die unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung k?nnen nicht in dem Auswahlverfahren ber¨¹cksichtigt werden.

  • Wann endet die F?rderung?

    Grunds?tzlich endet die F?rderung mit dem Ende der Regelstudienzeit.

    Das Stipendium endet au?erdem mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin:

    - die letzte Pr¨¹fungsleistung erbracht hat,
    - das Studium abgebrochen hat,
    - die Fachrichtung gewechselt hat oder
    - exmatrikuliert wird.

  • Wann ist das Stipendienvergabeverfahren abgeschlossen?

    Das Stipendienvergabeverfahren zum kommenden Wintersemester wird voraussichtlich im Oktober abgeschlossen sein. Die Bewerber:innen werden voraussichtlich bis November schriftlich informiert.