Arbeitsschutz
Grundlage des Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz. In ihm sind Rechte und Pflichten der Besch?ftigten geregelt. Die Mitarbeiter/innen haben insbesondere für die eigene Sicherheit und Gesundheit entsprechend der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers, aber auch für die ihrer Kolleginnen/Kollegen zu sorgen und Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen zu nutzen. Daneben haben die Besch?ftigten Meldepflichten bei Gef?hrdung der Sicherheit, Gesundheit und bei Defekten an Schutzsystemen zu beachten. Bei Fragen steht Ihnen die Fachkr?fte für Arbeitssicherheit des Referats 02 zur Verfügung.