Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

G 37 - Bildschirmarbeit

Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Universit?t Bremen haben Sie bei einer T?tigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz die M?glichkeit, eine Untersuchung der Augen und des Sehverm?gens von Herrn Neumann, dem Betriebsarzt, durchführen zu lassen. Dieser Anspruch besteht vor Aufnahme der Bildschirmarbeit und anschlie?end regelm??ig alle drei Jahre, wenn nicht anders vom Betriebsarzt festgelegt.

Bei der Untersuchung wird neben einem Sehtest auf Wunsch auch eine Blutdruckmessung durchgeführt. Weiterhin werden Sie nach Beschwerden und Erkrankungen der Augen und des Bewegungsapparates, nach neurologischen St?rungen, Stoffwechselerkrankungen, Bluthochdruck, Behandlung mit Medikamenten, sowie nach dem Umfang und Besonderheiten des Bildschirmarbeitsplatzes befragt. Sollten sich im Sehtest Auff?lligkeiten ergeben, werden unter Umst?nden weitere Untersuchungen bei einem erm?chtigten Augenarzt notwendig. Alle Untersuchungsergebnisse fallen unter die ?rztliche Schweigepflicht und werden selbstverst?ndlich vertraulich behandelt. Falls erforderlich oder gewünscht, wird der Arbeitsplatz vom Betriebsarzt besichtigt. Das Referat 23, Frau Trapp, bietet Einzelberatung zur gesunden Gestaltung von Bildschirmarbeitspl?tzen an.

Die Untersuchung ist für die Besch?ftigten kostenfrei. Die Terminvereinbarung erfolgt über das Referat 02 – Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (E-Mail: AMD-Termineprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de, Frau Steinhaus). In der Regel findet die G-37-Vorsorge an der Universit?t Bremen 1 x im Monat statt, zu dem 20-minütige Termine vergeben werden (ggf. vorhandene Brille/n mitbringen).

Es besteht auch die M?glichkeit, die Untersuchung durch einen Augenarzt durchführen zu lassen. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass Sie sich vor dem Gang zum Arzt ein Berechtigungsschreiben ausstellen lassen, das Sie zur augen?rztlichen Untersuchung mitnehmen müssen. Das Berechtigungsschreiben erhalten Sie bei Ihrer Personalsachbearbeiterin im Dezernat 2. Die Untersuchung ist ohne das Schreiben für Sie nicht kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt nicht über Ihre Krankenversicherung, sondern die für die augen?rztliche Vorsorgeuntersuchung erstellte Rechnung wird direkt von der Universit?t an den behandelnden Arzt überwiesen.

Zust?ndigkeit

  • Sachbearbeiter Dezernat 2

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Aktualisiert von: Dezernat 2