Jubil?um

Besch?ftigte erhalten ein Jubil?umsgeld

  • nach 25-j?hriger Besch?ftigungszeit in H?he von 350 EUR,
  • nach 40-j?hriger Besch?ftigungszeit in H?he von 500 EUR

sowie einen Tag Arbeitsbefreiung. Die Besch?ftigungszeit richtet sich nach § 34 Absatz 3 TV-L.

Auch Besch?ftigte, die sich zum Zeitpunkt des Jubil?ums in Elternzeit oder Sonderurlaub befinden oder deren Arbeitsverh?ltnis wegen einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruht, haben Anspruch auf das Jubil?umsgeld.

 

Zust?ndigkeit

  • Sachbearbeiter Dezernat 2

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Aktualisiert von: Dezernat 2