Jubil?um
Besch?ftigte erhalten ein Jubil?umsgeld
- nach 25-j?hriger Besch?ftigungszeit in H?he von 350 EUR,
- nach 40-j?hriger Besch?ftigungszeit in H?he von 500 EUR
sowie einen Tag Arbeitsbefreiung. Die Besch?ftigungszeit richtet sich nach § 34 Absatz 3 TV-L.
Auch Besch?ftigte, die sich zum Zeitpunkt des Jubil?ums in Elternzeit oder Sonderurlaub befinden oder deren Arbeitsverh?ltnis wegen einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruht, haben Anspruch auf das Jubil?umsgeld.
Zust?ndigkeit
- Sachbearbeiter Dezernat 2