Rente (vorgezogene Altersrente)

Wegfall der Verdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente

Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben. Die Neuregelungen wurden mit dem Achten Gesetz zur ?nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-?nderungsgesetz – 8. SGB IV-?ndG) geregelt.

Vorgezogene Altersrenten k?nnen ab 1. Januar 2023 unabh?ngig von der H?he des Hinzuverdienstes in voller H?he bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten kann ab 2023 “normal“ weitergearbeitet und eine ungekürzte Rente bezogen werden, unabh?ngig von der H?he des erzielten Einkommens.

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten muss die Rentenversicherung ab 2023 nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 über die Aufnahme einer T?tigkeit oder ?nderungen beim Hinzuverdienst informiert werden.

Bei Bezug vorgezogener Altersrente bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen weiterhin jeweils ihre Beitragsanteile an die gesetzliche Rentenversicherung. 

?ber den Bezug einer vorgezogenen Altersrente bei Aufrechterhaltung des Arbeitsverh?ltnisses muss der Arbeitgeber informiert werden. Unter Umst?nden kann sich der zus?tzliche Rentenbezug steuerlich auf die Besch?ftigung auswirken. Der Arbeitgeber muss zudem eine Meldung an die Krankenkasse abgeben sowie eine Kl?rung mit der VBL herbeiführen, inwiefern noch Beitr?ge in die VBL zu zahlen sind.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier:

FAQs | ?nderung bei den Hinzuverdienstgrenzen seit 1. Januar 2023 | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Aktualisiert von: Dezernat 2