VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der L?nder.

VBLklassik - Pflichtversicherung

Die Besch?ftigten im ?ffentlichen Dienst (mit Ausnahme von Beamten) haben aufgrund des Tarifvertrages Altersversorgung (ATV) einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.Diese Zusatzversorgung wird für die Universit?t bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der L?nder) durchgeführt.
Daher schlie?t das Personaldezernat für Sie bei Beginn der Besch?ftigung die Pflichtversicherung VBLklassik ab.

Die erforderliche Wartezeit für den Rentenbezug betr?gt seit dem 1. Januar 2018 36 Monate.

Hat ein Besch?ftigter in die Pflichtversicherung VBLklassik eingezahlt und nach Beendigung der Besch?ftigung die Wartezeit von 36 Monaten nicht erfüllt, besteht ev. die M?glichkeit, dass er sich seine Beitr?ge von der VBL erstatten l?sst. Geregelt ist die Beitragserstattung in § 44 der Satzung der VBL. Die Beitragserstattung erfolgt nicht durch die Universit?t Bremen. Hierzu ist die VBL direkt zu kontaktieren.
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Befreiung von der Pflichtversicherung VBLklassik

Da Besch?ftigte mit wissenschaftlicher T?tigkeit typischerweise nur für kurze Zeitr?ume eingestellt werden, gibt es für diese die M?glichkeit, sich von der Pflichtversicherung VBLklassik befreien zu lassen. Stattdessen begründet die Universit?t für diese eine freiwillige Versicherung in der VBLextra. Hier zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsbeitr?ge allein. Bei dieser Versicherung gibt es keine Wartezeit, so dass auch bei einer kürzeren Besch?ftigungsdauer ein sp?terer Rentenanspruch begründet wird. Die Besch?ftigten zahlen keine Versicherungsbeitr?ge ein. Die M?glichkeit der Befreiung von der Pflichtversicherung VBLklassik (und damit verbundener Wechsel in die VBLextra) besteht nur für
 

  • Besch?ftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen T?tigkeit,
  • wenn wegen der Dauer der Befristung die Wartezeit von 36 Beitragsmonaten nicht erfüllt werden kann
  • und bisher keine Pflichtversicherung bei der VBL oder einer anderen Zusatzversorgungskasse des ?ffentlichen Dienstes bestanden hat.

Der Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung ist innerhalb von zwei Monatennach Beginn des Arbeitsverh?ltnisses beim Personaldezernat zu stellen. Wird der Besch?ftigte von der VBLklassik befreit, erfolgt anstelle dessen die Anmeldung bei der freiwilligen Versicherung VBLextra.

Wichtig: kommt es bei einer Verl?ngerung des Arbeitsvertrages dazu, dass w?hrend der Vertragsdauer eine Besch?ftigungszeit von 5 Jahren überschritten wird, erfolgt ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginnes die Pflichtversicherung in der VBL.

Entgeltumwandlung und freiwillige Versicherung

Neben der Pflichtversicherung VBLklassik haben die Besch?ftigten die M?glichkeit zum Beitritt in die freiwillige betriebliche Altersvorsorge VBLextra.

In der VBLextra k?nnen die Besch?ftigten zwischen zwei F?rderm?glichkeiten w?hlen:

  • Riesterf?rderung
  • Entgeltumwandlung

Da es durch den Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) eine tarifliche Bindung an die VBL gibt, ist es Besch?ftigten der Universit?t Bremen nicht m?glich einen anderen Anbieter zur Entgeltumwandlung zu w?hlen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die VBL (www.vbl.de).
Der Vertrag zur Entgeltumwandlung wird vom Personaldezernat auf Antrag des Besch?ftigten ausgefertigt.

Neurregelung zu den Mutterschutzzeiten

Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes, die w?hrend einer Pflichtversicherung bei der VBL zurückgelegt wurden, werden künftig wie Umlagemonate mit zusatzversorgungspflichtigem Entgelt behandelt.
Bislang wurden Mutterschutzzeiten bei der VBL nicht erfasst.
Mutterschutzzeiten zwischen dem 18. Mai 1990 und 2011 werden nur auf Antrag der Versicherten berücksichtigt.
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 und einen Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten erhalten Sie auf der Website der VBL unter www.vbl.de.

Den Antrag sowie die Erl?uterungen finden Sie auch in unserem Downloadcenter unter Produkte / VBLklassik / Formulare VBLklassik.

Zust?ndigkeit

Sachbearbeiter