Drittmittelbereich

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Drittmittelordnung

Die Grundlage bei der Abwicklung von Drittmittelvorhaben ist die Ordnung der Universit?t Bremen zur Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter gem?? § 74 Abs. 3 BremHG DRITTMITTELORDNUNG vom 23.2.2005 (redaktionelle Fassung April 2015).

Die Regeln der Drittmittelordnung der Universit?t Bremen sind bei der Abwicklung von Drittmittelvorhaben unbedingt einzuhalten.

 

EU-Forschungsrahmenprogramm

Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, welches sich an das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP)anschlie?t, wird alle forschungs- und innovationsrelevanten F?rderprogramme der Europ?ischen Kommission zusammenführen.

N?he Informationen finden Sie HIER

Ihr Ansprechpartner an der Universit?t Bremen ist das EU-Referat:

/forschung/foerderangebote-service/foerderberatung.html