Erkl?rung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Info über die Erkl?rung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen k?nnen.

Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

? blinde Menschen.

? geh?rlose Menschen.

? Menschen, die nicht alle Finger bewegen k?nnen.

Darum sollen Internet-Seiten und Appsbarrierefrei sein.

 

In diesem Text steht:

Was ist eine Erkl?rung zur Barrierefreiheit?

Und wo k?nnen Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
     
  • wenn eine Appnicht barrierefrei ist?

 

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

?ffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps

eine Erkl?rung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

EU-Richtlinien sind für alle L?nder in der EU.

Die L?nder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.

In Deutschland hei?t die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

 

Was sind ?ffentliche Stellen?

?ffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.

?ffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • ?mter und Beh?rden
     
  • einige Firmen für Wohnungsbau
     
  • Schulen und einige Kita

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine ?ffentliche Stelle.

?ffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,

die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
     
  • einige Schwimmb?der und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine ?ffentliche Stelle.

 

Was ist die Erkl?rung zur Barrierefreiheit?

Die Erkl?rung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von ?ffentlichen Stellen.
     
  • in allen Apps von ?ffentlichen Stellen.

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erkl?rung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Fachleute k?nnen das prüfen.

Die ?ffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erkl?rung.

  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.

    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erkl?rung.

Wichtig:

Die ?ffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

  • In der Erkl?rung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erkl?rung ist.

Wichtig:

Das Datum darf nicht ?lter als ein Jahr sein.

Die ?ffentlichen Stellen müssen n?mlich jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Und dann müssen sie die Erkl?rung zur Barrierefreiheit neu machen.

 

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Aber das geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Dann k?nnen Sie sich beschweren.

In der Erkl?rung zur Barrierefreiheit steht,

wo Sie sich beschweren k?nnen.

Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
     
  • mit einem Anruf
     
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie k?nnen sich über diese Dinge beschweren:         

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erkl?rung zur Barrierefreiheit.

  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,

aber die Infos sind nicht barrierefrei.

Zum Beispiel:

Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

  • Die Erkl?rung zur Barrierefreiheit ist ?lter als ein Jahr.

Die ?ffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,

um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort l?nger als 2 Wochen?

Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

 

Dann k?nnen Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Teerhof 59

28199 Bremen

Telefon: 0421 361 181 87

Fax: 0421 496 181 81

E-Mail-Adresse: officeprotect me ?!lbb.bremenprotect me ?!.de

 

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Zentralstelle redet dann mit der ?ffentlichen Stelle.

Und die Zentralstelle gibt der ?ffentlichen Stelle einen Termin.

Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.

H?lt sich die ?ffentliche Stelle nicht an den Termin?

Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:

Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
     
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

 

Dieser Text ist eine Info über die Erkl?rung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen,

welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer ?ffentlichen Stelle?

Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?

Dann lesen Sie auch die Erkl?rung zur Barrierefreiheit

auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erkl?rung sind Infos, wo Sie sich beschweren k?nnen.

Sie müssen sich zuerst bei der ?ffentlichen Stelle beschweren.

Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erkl?rung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie unter www.uni-bremen.de/barrierefreiheit.

Text in Leichter Sprache: ? Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.