Habilitation
Die Habilitation dient dem Nachweis besonderer wissenschaftlicher Leistungen und zielt darauf ab, in einem f?rmlichen Verfahren die besondere Bef?higung zu selbst?ndiger wissenschaftlicher Arbeit in Forschung und Lehre auf einem bestimmten Fachgebiet festzustellen.
Die Zulassung zur Habilitation setzt grunds?tzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium und die Promotion voraus. Ferner setzt sie in der Regel eine zus?tzliche wissenschaftliche T?tigkeit auf dem Fachgebiet voraus, für das die Habilitation angestrebt wird.
?ber die Zulassung zur Habilitation entscheidet der Fachbereichsrat.
Habilitationsordnung der Universit?t Bremen (Neufassung vom 13.12.1999)
Habilitationsordnung
?ber die Zulassung zur Habilitation entscheidet der Fachbereichsrat. Der Dekan oder die Dekanin hat den Antrag auf Zulassung zur Habilitation unverzüglich dem Fachbereichsrat zur Entscheidung vorzulegen.