Fachbereichsrat

Gem?? § 87 BremHG:

  1. Vorschl?ge für die Einführung, ?nderung und Aufhebung von Studieng?ngen,
  2. Studienpl?ne, fachspezifische Teile der Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen,
  3. Grunds?tze für die Ma?nahmen zur F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  4. F?rderung und Koordination der Abstimmung von Forschungs- und künstlerischen Entwicklungsvorhaben,
  5. Vorschl?ge für die Ernennung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
  6. Grunds?tze des Qualit?tsmanagements der Lehre nach § 69 auf der Grundlage der Berichte gem?? § 89 Absatz 4 Satz 4,
  7. Vorschl?ge für die Verleihung der Bezeichnung "Professor" oder "Professorin" an Privatdozenten oder Privatdozentinnen,
  8. Grunds?tze der Mittelbewirtschaftung.

Der Fachbereichsrat besteht aus 13 Vertretern der folgenden Gruppen im Verh?ltnis 7:2:2:2 :

  1. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  2. wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Doktorandinnen und Doktoranden
  3. Studierende
  4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Technik