Fachbereichsrat
Gem?? § 87 BremHG:
- Vorschl?ge für die Einführung, ?nderung und Aufhebung von Studieng?ngen,
- Studienpl?ne, fachspezifische Teile der Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen,
- Grunds?tze für die Ma?nahmen zur F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- F?rderung und Koordination der Abstimmung von Forschungs- und künstlerischen Entwicklungsvorhaben,
- Vorschl?ge für die Ernennung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
- Grunds?tze des Qualit?tsmanagements der Lehre nach § 69 auf der Grundlage der Berichte gem?? § 89 Absatz 4 Satz 4,
- Vorschl?ge für die Verleihung der Bezeichnung "Professor" oder "Professorin" an Privatdozenten oder Privatdozentinnen,
- Grunds?tze der Mittelbewirtschaftung.
Der Fachbereichsrat besteht aus 13 Vertretern der folgenden Gruppen im Verh?ltnis 7:2:2:2 :
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Doktorandinnen und Doktoranden
- Studierende
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Technik