FAQs
Vor dem Auslandsaufenthalt
Anforderungen Ihres Studienfaches - E-SC
E-SC (Prüfungsordnung 2011): Im Profil-/Komplement?rfach betr?gt der Mindestauslandsaufenthalt ein Semester an einer Universit?t mit einem englischsprachigen Studienangebot. Wenn Sie zwei Philologien studieren k?nnen Sie in einem der beiden F?cher den Auslandsaufenthalt von insgesamt drei Monaten in max. drei Teilabschnitten erbringen. Wenn Sie English mit Lehramtsoption studieren, k?nnen Sie entweder im Ausland studieren oder als Fremdsprachenassistent/-in arbeiten (bei letzterem müssen Sie bitte einen Antrag beim BA-Prüfungsausschuss stellen).
E-SC (Prüfungsordnung 2024): Wenn Sie nach der Prüfungsordnung ab 2024 studieren, gibt es in Bezug auf Ihren Auslandsaufenthaltes im Fach E-SC - je nach Studienrichtung - unterschiedliche Vorgaben/M?glichkeiten (sog. “Vertiefungen”):
- ?Vertief 1“ = Internationalisation at Home (Modulersatzleistung an der Universit?t Bremen)
- ?Vertief 2“ = Studying Abroad (Auslandssemester), das Auslandssemester muss nicht zwangsl?ufig in einem englischsprachigen Land absolviert werden. Es ist aber notwendig, dass das Studienangebot auf Englisch durchgeführt wird.
- ?Vertief 3“ = Internship Abroad (Auslandspraktikum)
Wenn Sie das Fach E-SC auf Lehramt studieren:
Ein Studium oder Praktikum im Ausland ist verpflichtend ("Vertief 2" oder "Vertief 3"), empfohlen ist das 5. Semester
Sie studieren E-SC als Profil-/Komplement?rfach:
Auslandsstudium/-praktikum ("Vertief 2/3") ist m?glich, aber nicht verpflichtend. "Vertief 1" kann gew?hlt werden.
Sie studieren E-SC und eine weitere Fremdsprache auf Lehramt:
Eine Stückelung des Auslandsaufenthaltes (Studium/Praktikum) in max. 3 Teilabschnitte m?glich (insg. 15 CP müssen erworben werden). Da das Auslandsstudium nicht zwangsl?ufig in einem englischsprachigen Land absolviert werden muss, ist alternativ u.U. auch eine Kombination mit Ihrem Auslandssemester in Ihrem zweiten Fach m?glich.
Bitte prüfen Sie auf jeden Fall auch die Vorgaben zum Auslandsstudium gem?? Ihrer Prüfungsordnung . Diese sind bindend!

Anforderungen Ihres Studienfaches (Frankoromanistik / Hispanistik)
FRANKOROMANISTIK/HISPANISTIK: Im Profil-/ Komplement?rfach und bei der Lehramtsoption beinhaltet Ihr Studium ein mindestens dreimonatiges Auslandsstudium im Land Ihrer Zielsprache. Bei allen Optionen k?nnen Sie statt des Studiums auch als Fremdsprachenassistent/-in in einem franz?sisch-, bzw. spanischsprachigen Land arbeiten oder ein mind. 3-monatiges Praktikum absolvieren (bitte stellen Sie dazu einen Antrag beim BA-Prüfungsausschuss:
Beim Studium der Fremdsprache als Komplement?rfach oder beim Studium zweier fremdsprachiger Philologien kann der Auslandsaufenthalt in maximal vier Teilabschnitten erfolgen.
Wenn Sie Spanisch als Komplement?rfach oder zwei Fremdsprachen studieren, k?nnen auch spanischsprachige Auslandsaufenthalte anerkannt werden, die vor Studienbeginn stattgefunden, aber zu Studienbeginn nicht l?nger als drei Jahre zurückgelegen haben.
Bitte schauen Sie für die genauen Konditionen auf jeden Fall in Ihre Prüfungsordnung, diese ist die bindende Version!

Sie studieren Germanistik, Linguistik oder TnL und m?chten ein Auslandssemester absolvieren?
Auch, wenn Sie Germanistik, Linguistik oder TnL studieren und ein Auslandsaufenthalt nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, k?nnen Sie sich gerne für einen Auslandsaufenthalt z.B. mit Erasmus bewerben. Sie müssen bitte nur vorab prüfen, ob die Partneruniversit?t auch Seminare in Ihrem Studiengebiet anbietet. Bitte beachten Sie, dass an einigen Universit?ten auch die germanistischen/linguistischen Seminare in der jeweiligen Landessprache durchgeführt werden. Auch ist es m?glich, dass Sie an der Partnerhochschule einen Sprachnachweis der Landessprache einreichen müssen.
Da ein Auslandsaufenthalt in Ihrem Fach nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, gibt es für Ihr Fach gibt es keine inhaltlichen Vorgaben für die im Ausland zu belegenden Seminare. Für die F?cher Germanistik und TnL kl?ren Sie aber mit Dr. Kuhlmann (sz10-ger@uni-bremen.de), bzw. für die Linguistik mit Dr. Seyferth (sz10-ling@uni-bremen.de), ob Sie sich nach Ihrer Rückkehr Seminare, anerkennen lassen k?nnen.

Wie sollten Sie Ihre Wunschuniversit?t ausw?hlen?
Für Ihre Entscheidung k?nnen Sie 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Kriterien heranziehen:
- Das Studienangebot der Hochschulen im Ausland (dazu prüfen Sie bitte eigenst?ndig die Webseiten der Universit?ten, bzw. - wenn Sie E-SC studieren - unbedingt die entsprechenden Angaben in der Gruppe "Auslandsaufenthalt E-SC" in Stud.IP. An den britischen Universit?ten stehen Ihnen i.d.R. nicht alle Seminare offen). Prüfen Sie bitte dabei, ob an den Universit?ten Seminare angeboten werden, die für Ihr Studium hier an der Universit?t Bremen sinnvoll sind. Auf den Internet-Seiten des International Office und in Stud.IP (Veranstaltung: ?Auslandsaufenthalt Hispanistik/Frankoromanistik/E-SC“) stehen Ihnen zudem Erasmusberichte ehemaliger Outgoings zur Verfügung.
- Die finanzielle Unterstützung: Für ein Studium an einer unserer Partneruniversit?ten in Europa oder ?bersee müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen. Sie dürfen sich aber auch als sog. Free-Mover an jeder anderen Universit?t bewerben (für m?gliche Vorgaben beachten Sie bitte Ihre Prüfungsordnung).
- Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium an einer Partnerhochschule in Europa bewerben, dann k?nnen Sie eine F?rderung über Erasmus erhalten. Im akademischen Jahr lag diese zwischen 500 und 600 Euro.
- Auslands-BAF?Gk?nnen Sie für ein Studium an jeder Universit?t weltweit beantragen. Wenn Sie Auslandsbafoeg erhalten, bekommen Sie einen Zuschuss bis zu 5.600 Euro für die Studiengebühren. Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie im Inland kein BAF?G erhalten, k?nnen Sie u.U. Auslands-BAF?G bekommen, da die Bemessungsgrenze h?her liegt. Ein Antrag lohnt sich also auf jeden Fall.
- Ihr pers?nliches Interesse.
Sie m?chten sich an einer der Partnerhochschulen des FB 10 in Europa bewerben (Programm "Erasmus")?
Die Bewerbung an der Universit?t Bremen findet über die Datenbank ?SOP Mobility Online“ statt. Diese wird jeweils von Mitte Januar bis 15. Februar eines Jahres auf den Seiten des International Office online geschaltet. Informationen dazu finden Sie auf folgenden Seiten. Nach der Registrierung in der Datenbank werden Sie aufgefordert, zus?tzlich folgende Unterlagen für Ihre Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz hochzuladen:
- ?Letter of Motivation“ (Bewerbungsschreiben in der Sprache, die Sie studieren, zu den Kriterien s.u.). Sie k?nnen alle drei Wunschuniversit?ten in einem Schreiben zusammen fassen
- Lebenslauf (tabellarisch auf Deutsch, mit Foto)
- Aufstellung aller bisherigen in Ihrem Studium erbrachten Leistungen (?transcript of records“). In der Romanistik fügen Sie bitte eine tabellarische Aufstellung der bisher / zur Zeit besuchten 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 bei. Unterschriften von Dozenten oder eine Beglaubigung sind in der Romanistik / Germanistik nicht notwendig. Wenn Sie E-SC studieren, dann fügen Sie bitte einen PABO-Ausdruck bei.
- Nachweise der Sprachkenntnisse (mind. B2, in E-SC fügen Sie bitte den Sprachnachweis bei, den Sie bei Ihrer Bewerbung hier an der Universit?t Bremen eingereicht haben)
Wenn Sie sich für einen Erasmus-Studienplatz bewerben, senden Sie bitte Kopien von allen Unterlagen einschlie?lich eines Ausdrucks des Bewerbungsformulars von Mobility Online an das Erasmus-Büro des FB 10 (gerne auch doppelseitiger Ausdruck): Universit?t Bremen, Fachbereich 10/Erasmus, Universit?tsboulevard 13, 28359 Bremen. Bitte heften Sie die Unterlagen mit einer Büroklammer zusammen. Bitte keine Mappen, Schnellhefter oder Prospekthüllen abgeben.
Bitte geben Sie nur Universit?ten an, die tats?chlich für Sie in Frage kommen. Aufgrund der begrenzten Pl?tze an jeder Partneruniversit?t k?nnen wir leider nicht garantieren, dass wir Sie an Ihre Erstwahl senden k?nnen. Nachtr?gliche ?nderungen der Zieluniversit?ten (auch der Zweit- oder Drittwahl) sind leider nicht m?glich.
In der Romanistik wird die Auswahl anhand Ihrer Begründung im Motivationsschreiben getroffen. In diesem Motivationsschreiben sollten Sie insbesondere darauf eingehen, weshalb Sie sich speziell an einer bestimmten Universit?t bewerben, d.h. was das Seminarangebot dort ist, wie dieses in Ihr Studium hier in Bremen passt.
Im Studiengang English-Speaking Cultures werden die Pl?tze an den Partnerhochschulen im englischsprachigen Raum anhand von 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Kriterien vergeben. Die Begründung Ihres Auslandsstudiums im Motivationschreiben wird mit maximal 45 Punkten bewertet, Ihr Notendurchschnitt mit maximal 35 Punkten, au?erfachliche Kriterien (wie soziales /gesellschaftliches Engagement etc.) mit maximal 10 Punkten und soziale Kriterien mit maximal 10 Punkten. Aus der insgesamt erreichten Punktzahl wird ein Ranking der eingegangenen Bewerbungen erstellt und die Pl?tze in dieser Reihenfolge vergeben.
Im Motivationsschreiben sollten Sie insbesondere darauf eingehen, weshalb Sie sich speziell an einer bestimmten Universit?t bewerben, d.h. was das Seminarangebot dort ist, wie dieses in Ihr Studium hier in Bremen passt oder welchen Bezug der Aufenthalt ggf. zu Ihrer Bachelor-Arbeit hat. Im tabellarischen Lebenslauf k?nnen Sie neben Ihren sonstigen Angaben kurz Ihre sonstigen Aktivit?ten, wie soziales, politisches, kulturelles Engagement darstellen.
Im Studiengang E-SC k?nnen Sie als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse den Nachweis beifügen, den Sie auch für die Bewerbung an der Universit?t Bremen eingereicht haben. Es kann allerdings sein, dass die Partneruniversit?t, an der Sie m?glicherweise einen Platz bekommen, andere Vorgaben hat oder einen offiziellen Test verlangt. Bitte prüfen Sie dies in Stud.IP/Auslandsaufenthalt E-SC unter ?Dateien/Informationen der europ?ischen Partneruniversit?ten“.
Sie m?chten sich an einer nicht-europ?ischen Partnerhochschule des FB 10 bewerben?
Eine Liste der au?ereurop?ischen Partneruniversit?ten finden Sie hier: http://www.fb10.uni-bremen.de/studienzentrum/international/partner.aspx . Informationen zu den Partnerhochschulen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Universit?t und in Stud.IP, Veranstaltung ?Auslandsaufenthalt Allgemein" / Dateien.
Die Bewerbungen für Partnerhochschulen sind bei den jeweiligen Kooperationsverantwortlichen der Universit?t Bremen einzureichen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Studienplatz an einer Partneruniversit?t zugeteilt bekommen, dann nominieren wir Sie an der Universit?t. Dazu übermitteln wir folgende Angaben an die Universit?t: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Gender, Ihren Studiengang, das Semester, in dem Sie an der Partneruniversit?t studieren m?chten. Anschlie?end setzt sich die Partneruniversit?t mit Ihnen in Verbindung und Sie müssen sich im dortigen System registrieren. Erst, wenn Sie die Best?tigung der Partneruniversit?t haben, ist der Platz definitiv sicher.
Sie m?chten an einer Universit?t studieren, die keine Partneruniversit?t des FB 10 ist ("Free Mover")
Selbstverst?ndlich k?nnen Sie sich auch an einer Universit?t für Ihr Auslandsstudium bewerben, die keine Partneruniversit?t des FB 10 ist. M?glicherweise fallen in diesem Fall allerdings Studiengebühren an.
Bezüglich der Bewerbung prüfen Sie bitte auf den Seiten der Universit?t, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Freie Bewerbungen richten Sie bitte selbstst?ndig direkt an die jeweilige Universit?t.
Auch hier besteht die M?glichkeit, sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben.
Es gibt verschiedene Organisationen, die (kostenpflichtig) bei der Bewerbung helfen, beispielsweise das Institut Ranke-Heinemann oder GoStralia. Die Universit?t kann für diese Unternehmen keine Gew?hr übernehmen.
Sie haben über Mobility Online eine Zusage an einer Partneruniversit?t bekommen?
Die Zusage über Mobility Online bedeutet, dass wir Ihnen einen Erasmus-Studienplatz zugeteilt haben. Dies ist noch nicht die verbindliche Zusage für das Auslandsstudium an der jeweiligen Universit?t!
Sobald Sie die Zusage von Mobility Online erhalten haben, nominieren wir Sie an der Partneruniversit?t. Dazu übermitteln wir folgende Angaben an die Universit?t: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Gender, Ihren Studiengang, das Semester, in dem Sie an der Partneruniversit?t studieren m?chten, in Ausnahmef?llen die Nummer Ihres Personalausweises.
Anschlie?end setzt sich die Partneruniversit?t mit Ihnen in Verbindung und Sie müssen sich im dortigen System registrieren. Erst, wenn Sie diese Best?tigung der Partneruniversit?t haben, ist der Platz definitiv sicher.
Auswahl der Seminare an der Partnerhochschule (Frankoromanistik / Hispanistik)
Nach Ihrer Nominierung an der Partnerhochschule wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Link zum Kurskatalog zusenden. Bitte w?hlen Sie anhand der Vorgaben der Partnerhochschule die Seminare aus und stimmen diese Auswahl mit der/dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Faches ab.
Von den für Erasmus mindestens zu erbringenden 20 ECTS k?nnen Sie sich Sie zuallererst natürlich Seminare für das Fach Franz?sisch, bzw. für die Hispanistik anerkennen lassen. Bitte prüfen Sie dazu die genaue Anerkennungsm?glichkeit für einzelne Seminare anhand Ihres Studienverlaufsplans. Dazu müssen Sie bitte verschiedene Aspekte miteinander abgleichen:
a) Kl?ren Sie, welche Seminare an der Partnerhochschule Sie belegen dürfen,
b) Prüfen Sie, welche Seminare Sie an der Universit?t Bremen noch belegen müssen und lesen Sie sich dazu
c) die Modulbeschreibungen durch.
/fb-10/studium/romanistik/studiengaenge/frankoromanistik
/fb-10/studium/romanistik/studiengaenge/hispanistik
Anhand der Modulbeschreibungen und der Beschreibungen des Inhalts der Seminare an der Partnerhochschule k?nnen Sie prüfen, ob ein Seminar anrechenbar ist oder nicht. Bitte schicken Sie Ihren Vorschlag unter Angabe eines Links zu den im Ausland zu belegenden Seminare an sz10-hispanprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de (für das Fach Spanisch), bzw. an sz10-frzprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de (für das Fach Franz?sisch) und kl?ren, ob eine Anerkennung so m?glich ist. Sie k?nnen auch Ihre Wunschseminare bei Mobility Online eintragen (bitte geben Sie unbedingt die Links zu den Seminaren an der Partneruniversit?t mit an).
W?hrend des Auslandsaufenthaltes k?nnen Sie auch jeweils zwei (von der Universit?t Bremen angebotene) Selbststudieneinheiten (B1b, B2.1b) belegen, die Sie im Ausland selbst?ndig bearbeiten k?nnen. Die Klausuren zu den Selbststudieneinheiten finden nach Ihrer Rückkehr in Bremen statt. Für die Selbststudieneinheiten bekommen Sie – bei erfolgreicher Teilnahme – jeweils 3 CP (Literatur und Linguistik, Anmeldung über Stud.IP). Diese k?nnen Sie sich auf die von Erasmus vorgeschriebenen 20 ECTS anrechnen lassen.
M?glich ist auch eine Anerkennung für Ihr Zweitfach (da ben?tigen wir eine Best?tigung des Koordinators/der Koordinatorin des Zweitfaches, dass das Seminar anrechenbar ist) oder für die General Studies (Profil-/Komplement?rfach)/Schlüsselqualifikationen (Lehramt). Alternativ k?nnen Sie sich Seminare auch als ?Freiwillige Zusatzleistungen“ auf Ihrem Zeugnis eintragen lassen.
Bitte legen Sie nach erfolgter Abstimmung ein Learning Agreement an (s. Learning Agreement).
Auswahl der Seminare an der Partnerhochschule (E-SC)
Nach Ihrer Nominierung an der Partnerhochschule wird sich diese mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Link zum Kurskatalog zusenden. Bitte w?hlen Sie anhand der Vorgaben der Partnerhochschule die Seminare aus und stimmen diese Auswahl mit der/dem Anerkennungsbeauftragten Ihres Faches ab (sz10-esc@uni-bremen.de). Für das für den Auslandsaufenthalt vorgesehene Auslandsmodul müssen Sie mindestens 15 ECTS im Ausland belegen.
Achtung: Für Erasmus sind mindestens 20 ECTS vorgeschrieben. Die weiteren ECTS k?nnen Sie dann ggf. für andere Seminare im Fach Englisch oder auch für Ihr Zweitfach anrechnen lassen (dann ben?tigen wir die Best?tigung des/der Koordinator*in des Zweitfaches, dass das Seminar angerechnet werden kann). M?glicherweise k?nnen Sie sich ein Seminar auch für die General Studies (Profil-/Komplement?rfach), bzw. die Schlüsselqualifikationen anrechen lassen. Alternativ k?nnen Sie sich belegte Seminare als “Freiwillige Zusatzleitungen” auf Ihrem Zeugnis eintragen lassen.
Sobald Sie die Seminare abgestimmt haben, legen Sie bitte ein Learning Agreement in Mobility Online an (s. Learning Agreement)
Ihr Learning Agreement
Sobald Sie Ihre Seminarauswahl an der Gasthochschule mit dem/der Anerkennungsbeauftragten abgestimmt haben (s. Auswahl der Seminare), legen Sie bitte in Mobility Online ein Learning Agreement an. Nach Ihrer "Unterschrift" müssen Sie es bitte an den/die Koordinator*in versenden lassen - nur dann bekommen die Koordinator*innen eine Nachricht, dass Sie das Learning Agreement angelegt haben. Das LA muss von allen drei Seiten, d.h. von Ihnen, von der/dem Koordinator*in der Heimathochschule sowie der Gasthochschule unterschrieben sein. Sollten Sie Fragen zu Mobility Online haben, richten Sie diese bitte an outgoing@uni-bremen.de.
Sollten Sie in Gro?britannien studieren, wird Ihnen die Partneruniversit?t m?glicherweise ein eigenes (Papier)Formular für das Learning Agreement zusenden. In diesem Fall erfolgt die Best?tigung nicht über Mobility Online, sondern über dieses Formular. Bitte füllen Sie das Formular aus und lassen es von allen drei Seiten (Ihnen, der Heimathochschule und der Gasthochschule) unterschreiben und laden es anschlie?end in Mobility Online hoch.
Sollten Sie als Free Mover im Ausland studieren, ist ein Learning Agreement nicht verpflichtend vorgesehen. Es ist aber in Ihrem eigenen Interesse dringend empfehlenswert, ein Learning Agreement abzuschlie?en, damit Sie sicherstellen k?nnen, dass Ihnen die besuchten Seminare nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden.
Wie viele ECTS müssen im Ausland belegt werden?
Hier müssen zum einen Vorgaben Ihres Faches sowie zum anderen Vorgaben von Erasmus (wenn Sie sich für einen Studienplatz im Programm Erasmus bewerben) beachtet werden.
Erasmus: Wenn Sie über Erasmus an einer Partnerhochschule des FB 10 studieren, dann müssen Sie w?hrend Ihres Auslandssemesters mindestens 20 ECTS erwerben.
E-SC: Für das Fach E-SC sind mindestens 15 ECTS für das “Auslandsmodul” vorgeschrieben. Bezüglich der Anerkennung der restlichen für Erasmus vorgeschriebenen ECTS schauen Sie bitte unter “Anerkennung”.
Müssen/k?nnen Sie sich für das Auslandsmodul im Fach E-SC anmelden?
Nein, Sie k?nnen sich für das Auslandsmodul nicht selbst anmelden. Nach Einreichung Ihres Antrags auf Anerkennung wird das Auslandsmodul automatisch vom Zentralen Prüfungsamt als absolviert eingetragen.
Sie m?chten statt eines Auslandsstudiums ein Praktikum absolvieren (E-SC)?
Das Auslandspraktikum ("Vertief-3") hat einen Umfang von 15 CP. Es umfasst 9 Wochen (ca. 350 Stunden) und kann w?hrend der veranstaltungsfreien Zeit oder w?hrend des Semesters abgeleistet werden. Es muss im englischsprachigen Ausland durchgeführt werden.
Für ein Praktikum brauchen Sie keinen Antrag zu stellen, eine Absprache mit der Beauftragten (Dr. Auguscik) wird aber dringend empfohlen!
Nach Beendigung des Praktikums muss ein Praktikumsbericht erstellt werden. Dieser ist verpflichtend und wird benotet.
Praktikumsbericht:
Table of Contents
1. Introduction [incl. who, where, when, expectations]
2. Description of institution
3. Position and tasks at institution
4. Study programme related reflections regarding the internship [incl. references to the intercultural experience, language-related challenges, etc.]
5. General reflections on the internship [incl. references to theories of motivation, e.g., Self-Determination Theory by Ryan
and Deci (2008)]
6. Works cited
7. Attachments [incl. letter of reference, declaration of working hours, agreements, ECTS confirmation; application for recognition or crediting ? the latter needs to be signed by hand, no digital signature!]
8. Copyright declaration
FAQs Praktikumsbericht:
1. In welcher Sprache soll ich den Bericht verfassen? Der Bericht soll auf Englisch verfasst werden.
2. Welchen Style Sheet soll ich benutzen? Nutzen Sie gerne den Leitfaden der Literatur/Kultur: https://www.unibremen.de/fileadmin/user_upload/fachbereiche/fb10/fb10/pdf/esc/Style_sheet_Dr_Jana_Nittel_26_07_2022.pdf
3. Wie lang soll der Bericht sein (ohne Anhang)? Der Kerntext des Berichts soll ca. (aber nicht weniger als) 1500 W?rter umfassen.
4. Soll ich Ihnen den fertigen Bericht als PDF-Datei schicken und/oder zus?tzlich auch als Ausdruck? Den Bericht geben Sie bitte sowohl als PDF per E-Mail als auch als Ausdruck (Postfach Modulverantwortliche) ab.
5. Wann ist der Abgabetermin? Sp?testens drei Monate nach Beendigung des Praktikums.
Sie m?chten statt eines Auslandsstudiums ein Praktikum absolvieren oder als Fremdsprachenassistent*in arbeiten (Frankoromanistik/Hispanistik)?
Unabh?ngig davon, ob Sie Franz?sisch/Spanisch als Profil-/Komplement?rfach oder in der Lehramtsoption studieren, k?nnen Sie einen Antrag stellen, ein mind. 3-monatiges Praktikum zu absolvieren oder eine T?tigkeit als Fremdsprachenassistent*in zu absolvieren.
Ablauf:
- Bitte suchen Sie sich zun?chst einen Praktikumsplatz im spanisch-/ franz?sischsprachigen Raum (je nach Studienfach), bei dem Sie ein mindestens 3-monatiges Praktikum absolvieren k?nnen. Alternativ bewerben Sie sich als Fremdsprachenassistent*in beim P?dagogischen Austauschdienst (PAD).
- Im Falle eines Praktikums stellen Sie bitte einen Antrag beim BA-Prüfungsausschuss, dass Sie ein Praktikum statt eines Auslandsstudiums machen m?chten. Bitte richten Sie dieses Schreiben an:
Universit?t Bremen
Vorsitzende*r des BA-Prüfungsausschusses/
Zentrales Prüfungsamt
Gesch?ftsstelle FB 10 (Profil- und Komplement?rfach) oder
Gesch?ftsstelle FB 12 (Lehramtsoption)
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Der BA-Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob das Praktikum an der gewünschten Einrichtung absolviert werden kann.
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie bei beiden Varianten (Praktikum/Fremdsprachenassistenz) einen Bericht schreiben.
Zu 3) Bericht:
Bitte suchen Sie sich zun?chst in Ihrem Studienfach eine Lehrperson, die den Bericht betreut und Ihnen am Ende die absolvierte Leistung schriftlich best?tigt.
Formale Vorgaben:
- 1500 W?rter
- Sprache: Franz?sisch oder Spanisch, je nach Fach
- Es gelten die üblichen Vorgaben für das Verfassen von schriftlichen Arbeiten in der Romanistik
- Dem Bericht ist die Selbst?ndigkeitserkl?rung für Hausarbeiten hinzufügen (/fb-10/fachbereich/service/formulare )
- Bitte legen Sie eine Kopie des Nachweises über den Auslandsaufenthalt bei (z.B. Arbeitszeugnis) sowie den vorausgefüllten Leistungsnachweis (/zpa/formulare (Allgemeine Formulare -> Leistungsnachweis)
Struktur und Inhalt
- Deckblatt (inkl. Titel, Studierendendaten, Kontaktdaten)
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
Bitte nennen Sie Ihr Studienfach, den Studiengang (Lehramtsoption, Komplement?r-/Profilfach), die Art und Dauer des Aufenthaltes, wie der Aufenthalt finanziert wurde (z.B. Au Pair Agentur, Work and Travel, Freiwilliges Soziales Jahr etc.) und ggf. auch kurz, wie Sie sich beworben haben).
Teil 1: Nennen Sie den Arbeitgeber und beschreiben Sie Ihre t?glichen Aufgaben sowie die zentralen Aspekte Ihres Aufenthaltes
Teil 2: Reflexionsteil und Kontextualisierung
Bitte reflektieren Sie den Zusammenhang mit Ihrer Auslandserfahrung und dem Studium. Was hat Ihnen die Auslandserfahrung pers?nlich gebracht? Inwiefern hat Ihre Erfahrung Ihre Studienwahl beeinflusst und welche Auswirkungen hatte sie auf Ihr Studium? Haben Sie wichtige Kompetenzen erworben, die Ihnen im Studium weitergeholfen haben? Inwiefern hat der Aufenthalt Ihre Sprachkenntnisse beeinflusst und auch die Art, wie Sie Sprachen lernen?
Abgabe:
- Reichen Sie den Bericht bitte im Original sowie elektronisch als pdf. mit allen zugeh?rigen Nachweisen bei der betreuenden Lehrperson ein.
- Wenn Sie Nachricht über das Bestehen und den schriftlichen Nachweis erhalten haben, kontaktieren Sie das Studienzentrum für das weitere Anerkennungsverfahren (Hispanistik: Dr. Henrike Evers, sz10-hispanprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de, Frankoromanistik: Katrin Brünjes, sz10-frzprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de)
- Die Anerkennung der Kompensationsleistung für den Auslandsaufenthalt erfolgt dann über einen schriftlichen Antrag an das Zentrale Prüfungsamt. Dort wird die Kompensationsleistung als erbracht eingetragen.
Ein Auslandsstudium ist für Sie unm?glich?
In Ihrem Studiengang ist ein Auslandssemester verpflichtend vorgesehen, Sie k?nnen dies aber nicht absolvieren? In einigen F?llen ist es m?glich, einen sog. H?rtefallantrag zu stellen, mit dem Sie von der Verpflichtung, im Ausland zu studieren, entbunden werden k?nnen. Die F?cher haben hierfür verschiedene Kriterien und Vorgaben festgelegt:
Frankoromanistik/Hispanistik (BA): In H?rtef?llen kann der BA-Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Auslandsstudium aussprechen. Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie die entsprechenden ECTS hier an der Universit?t belegen. Zus?tzlich müssen Sie drei geeignete Auslandsersatzleistung erbringen, bei denen Sie aus den folgenden vier M?glichkeiten ausw?hlen k?nnen:
- Bescheinigte Teilnahme an sprachpraktischen Kursen am Institut Fran?ais, Instituto Cervantes oder SZHB. Das Kursniveau sollte mind. B2 sein und einen Workload von 2h/Woche in 2 Semestern oder 4h/Woche in einem Semester haben.
- Bescheinigte Teilnahme (Mitarbeitspflicht) an einem zus?tzlichen 2 SWS umfassenden sprachpraktischen Kurs in der Hispanistik oder Frankoromanistik inkl. der Erbringung einer unbenoteten Studienleistung.
- Bescheinigte Teilnahme (Mitarbeitspflicht) an einem zus?tzlichen 2 SWS umfassenden Profilseminar (Literaturwissenschaft oder Linguistik) inkl. Erbringung einer unbenoteten Studienleistung.
- Mind. dreiw?chiges Praktikum im Institut Fran?ais, im Instituto Cervantes oder in einer vorab mit der zust?ndigen Lehrperson vereinbarten Institution (einschl?giges Kulturfestival, Sprachschule, Verlag etc.), in der auf Franz?sisch oder Spanisch kommuniziert wird inkl. Praktikumsbescheinigung der Praktikumsinstitution sowie Praktikumsbericht auf Franz?sisch bzw. Spanisch (2000 W?rter fokussiert auf Kultur und Sprache; Reflexion des Praktikums).
In der Romanistik (Spanisch/Franz?sisch)müssen Sie vor Einreichung Ihres H?rtefallantrags ein verpflichtendes Beratungsgespr?ch mit den Mitarbeitenden des Studienzentrum oder des Studienganges führen.
English-Speaking Cultures (BA): Auch im Fach E-SC kann unter bestimmten Umst?nden beim BA-Prüfungsausschuss ein H?rtefallantrag gestellt werden. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 dazu finden Sie auf folgenden Seiten: www.uni-bremen.de/fb-10/studium/english-speaking-cultures/auslandsaufenthalt/haertefallregelung
Wie müssen Sie w?hrend Ihres Auslandssemesters eingeschrieben sein?
Bitte schreiben Sie sich w?hrend Ihres Auslandssemesters unbedingt als regul?re Studentin/regul?rer Student ein! Auf keinen Fall dürfen Sie ein Urlaubssemester beantragen, da in diesem Fall eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen nicht m?glich ist.
Was müssen Sie wann machen?
Einige wichtige Deadlines sind:
| Erasmus-Bewerbung in Mobility Online anlegen: | bis 15.02. |
| Bewerbung an au?ereurop?ischen Hochschulen: | 31.1. |
| Anmeldung an der Partnerhochschule: | Je nach Hochschule, die Frist teilt Ihnen die Partnerochschule mit |
| Learning Agreement: | Bis Ausreise |
| Grant Agreement: | 31.07. (WiSe)/30.11. (SoSe) |
Für alle weiteren Fristen schauen Sie bitte auf den Seiten des International Office nach dem Fristenkalender: /studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt Dort sind alle Fristen etc. aufgeführt.
Was ist das Grant Agreement?
Das Grant Agreement ist ein “Vertrag” zwischen Ihnen und der Universit?t Bremen. Diesen legen Sie in Mobility Online an und unterschreiben ihn auch dort. U.a. werden in diesem Vertrag alle relevanten Informationen u.a. zu den Daten des Studienaufenthaltes (F?rderzeitraum), zur Erasmus-F?rderh?he, Ihre Bankverbindung etc. verbindlich festgehalten.
Die Deadline für die Unterzeichnung des Grant Agreement ist der 31.07. (WS)/30.11. (SoSe).
Bei Fragen zum Grant Agreement wenden Sie sich bitte an das International Office (outgoing@uni-bremen.de)
Die Partnerhochschule verlangt einen Sprachnachweis?
Einige Partnerhochschulen verlangen einen offiziellen Sprachnachweis, bei einigen reicht eine Best?tigung einer Lehrperson der Universit?t Bremen und manche Universit?ten verlangen gar keinen Sprachnachweis von Austauschstudierenden. Die jeweilige Universit?t, an der Sie nominiert sind, wird Sie darüber informieren, was Sie einreichen müssen. Damit Sie sich aber auch schon vorbereiten k?nnen, haben wir diese Informationen - soweit sie uns vorliegen - bei Stud.IP / Auslandsaufenthalt / Dateien / Partnerhochschulen eingestellt.
Sollte eine Best?tigung einer Lehrperson ausreichen, dann wenden Sie sich bitte an eine Lehrkraft, bei der Sie sprachpraktische Kurse belegt haben (im Fach E-SC: Lisa Nehls).
Sollten Sie an derPartnerhochschule einen offiziellen Test einreichen müsen, dann k?nnen Sie sich auf folgenden Seiten des Sprachenzentrums über m?gliche international anerkannte Testformate informieren:
/sprachenzentrum-der-hochschulen-im-land-bremen/angebote/sprachnachweise-sprachzeugnisse-internationale-zertifikate/sprachnachweise-und-daad-sprachzeugnisse/b2-c1-nachweis-englisch/sprachnachweise-englisch-b-2-und-c-1-fuer-die-studienzulassung#c291355
In Bremen gibt es z.B. IELTS Academic, den TOEFL iBT sowie Pearson. PTE Academic bieten Testzentren in Hamburg an.
Es gibt teilweise Home editions, d.h. Tests k?nnen mit der entsprechenden technischen Ausstattung von zu Hause aus abgelegt werden - auch dies entnimmt man am besten den jeweiligen Seiten der Testanbieter.
Das Sprachenzentrum bietet auch eine Testberatung per Email an: sprachnachweiseprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
W?hrend des Auslandsaufenthaltes
Learning Agreement "During the Mobility"
M?glicherweise müssen oder m?chten Sie an Ihrem Stundenplan ?nderungen vornehmen. Diese ?nderungen sind kein Problem, müssen aber auch auf Ihrem Learning Agreement vermerkt werden. Dazu gibt es die Rubrik Learning Agreement “During the Mobility”. Bitte tragen Sie dort die Seminare ein, die Sie abw?hlen und/oder die Sie hinzunehmen m?chten. Das Learning Agreement muss dann wieder von Ihnen, von der Heimathochschule und von der Gasthochschule unterschrieben werden.
Auch das Learning Agreement “During the Mobility” wird in Mobility Online erstellt. Insbesondere an britischen Hochschulen wird aber h?ufig noch mit einer Papierversion gearbeitet. Bitte lassen Sie in diesem Fall die Papierversion (Scan) von allen drei Parteien unterzeichnen und laden Sie die vollst?ndige Datei in Mobility Online hoch.
Certificate of Erasmus Study Period
Wenn Sie über Erasmus im Ausland studieren, müssen Sie sich zu Beginn und zum Ende Ihres Aufenthaltes das Formular “Certificate of Erasmus Study Period” (CoESP) an der Gasthochschule unterschreiben lassen. Anhand der hier best?tigten Aufenthaltstage errechnet das International Office Ihren finanziellen Zuschuss.
Das Formular finden Sie in Mobility Online oder auf der Seite des International Office: www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt
Anerkennung der im Ausland erbrachten Seminarleistungen (Frankoromanistik/Hispanistik)
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung bei Ihrer/Ihrem Anerkennungsbeauftragten ein (Franz?sisch: Katrin Brünjes, sz10-frz@uni-bremen.de, Spanisch: Dr. Henrike Evers, sz10-hispan@uni-bremen,de). Den Antrag reichen Sie bitte mit Ihrer Original-Unterschrift (also kein Scan) bei der/dem Anerkennungsbeauftragten ein. Bitte fügen Sie das Zeugnis der Partnerhochschule sowie einen Ausdruck des von allen Seiten unterschriebenen Learning Agreements bei.

Anerkennung der im Ausland erbrachten Seminarleistungen (E-SC)
Von den mindestens 20 an der Partneruniversit?t zu belegenden ECTS k?nnen Sie sich im Fach E-SC 15 ECTS für das Auslandsmodul anrechnen lassen. Die weiteren ECTS k?nnen Sie sich dann entweder für Seminare im Fach Englisch anrechnen lassen, die Sie noch nicht belegt haben, oder ggf. für Ihr Zweitfach (dazu ben?tigen wir eine Best?tigung des Koordinators/der Koordinatorin des Zweitfaches, dass das Seminar anrechenbar ist) oder für die General Studies (Profil-/Komplement?rfach)/Schlüsselqualifikationen (Lehramt). Alternativ k?nnen Sie sich Seminare auch als ?Freiwillige Zusatzleistungen“ auf Ihrem Zeugnis eintragen lassen.
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung bei Ihrer/Ihrem Anerkennungsbeauftragten ein (Katrin Brünjes, sz10-esc@uni-bremen.de). Den Antrag reichen Sie bitte mit Ihrer Original-Unterschrift (also kein Scan) bei der/dem Anerkennungsbeauftragten ein. bitte fügen Sie das Zeugnis der Partnerhochschule sowie einen Ausdruck des von allen Seiten unterschriebenen Learning Agreements bei.
Müssen/k?nnen Sie sich für das Auslandsmodul im Fach E-SC anmelden?
Nein, Sie k?nnen sich für das Auslandsmodul nicht selbst anmelden. Nach Einreichung Ihres Antrags auf Anerkennung wird das Auslandsmodul automatisch vom Zentralen Prüfungsamt als absolviert eingetragen.
Was muss noch eingereicht werden?
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie verschiedene Dokumente in Mobility Online hochladen (u.a. Erfahrungsbericht, Transcript of Records, Anerkennungsbescheinigung, Confirmation of Study Period). Bitte schauen Sie dazu auf die Seiten des International Office ("Fristenkalender"): /studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an outgoing@uni-bremen.de
Bitte senden Sie auch einen Erfahrungsbericht an das Erasmus-Büro des FB 10 (international-dep10@uni-bremen.de). Vielen Dank!
Sie haben weitere Fragen, die hier noch nicht beantwortet wurden?
Wenn Sie weitere Fragen haben, die hier noch nicht beantwortet wurden, dann wenden Sie sich gerne entweder an international-dep10protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de. Wenn es Fragen spezifisch zu Mobility Online sind, dann richten Sie diese bitte an outgoingprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de.

