Auslands-BAf?G

Auslands-BAf?G

Für ein Studium im Ausland k?nnen viele Studierende für ein Jahr eine Ausbildungsf?rderung erhalten. Ein Anspruch auf F?rderung besteht, wenn

  • die Ausbildung im Ausland nach dem Ausbildungsstand f?rderlich ist (Grundkenntnisse durch ein mindestens einj?hriges Studium im Inland),
  • ausreichende Kenntnisse der Landes- und Unterrichtssprache nachgewiesen werden k?nnen und
  • der Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate bzw. im Rahmen von Hochschulkooperationen und bei Praktika mindestens drei Monate dauert.

Da der Finanzbedarf für einen Auslandsaufenthalt h?her sein kann (Reisekosten, Studiengebühren, Auslandszuschlag) als für ein Studium im Inland, k?nnen eventuell auch Studierende, denen für das Studium im Inland kein BAf?G zusteht, einen Anspruch auf Auslandsbaf?g geltend machen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Auslands-BAf?G.

Achtung: Nachweisbare Studiengebühren werden zur Zeit (Stand Februar 2021) bis zu einer H?he von 4.600 Euro übernommen und müssen nicht zurück gezahlt werden.

Auslandsf?rderung sollte mindestens sechs Monate vor Reisebeginn beim zust?ndigen Amt für Ausbildungsf?rderung beantragt werden. Hier finden Sie die Adressen der zust?ndigen Auslands?mter .

 

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