Schritte ins Ausland

Sie m?chten und/oder müssen im Ausland studieren. Wir m?chten Sie bei diesem Schritt unterstützen und haben dafür eine Checkliste für den Auslandsaufenthalt zusammengestellt.

Vor dem Auslandsaufenthalt

1. Vorgaben der Prüfungsordnung

Bitte prüfen Sie zun?chst die Vorgaben zum Auslandsstudium gem?? Ihrer Prüfungsordnung .

E-SC: Im Profilfach betr?gt der Auslandsaufenthalt ein Semester an einer englischsprachigen Universit?t in einem englischsprachigen Land. Studieren Sie zwei Philologien oder English-Speaking Cultures k?nnen Sie den Auslandsaufenthalt von insgesamt mindestens drei Monaten in max. drei Teilabschnitten erbringen. Wenn Sie English mit Lehramtsoption studieren, k?nnen Sie entweder im Ausland studieren oder als Fremdsprachenassistent/-in arbeiten. Bitte schauen Sie für die genauen Konditionen auf jeden Fall in Ihre Prüfungsordnung!

Frankoromanistik/Hispanistik: Im Profil-/ Komplement?rfach und bei der Lehramtsoption beinhaltet Ihr Studium ein mindestens viermonatiges Auslandsstudium im Land Ihrer Zielsprache. Bei allen Optionen k?nnen Sie statt des Studiums auch als Fremdsprachenassistent/-in in einem franz?sisch, bzw. spanischsprachigen Land arbeiten. Beim Studium der Fremdsprache als Komplement?rfach oder beim Studium zweier fremdsprachiger Philologien kann der Auslandsaufenthalt in maximal vier Teilabschnitten erfolgen. In begründeten Ausnahmef?llen kann in Spanisch (mit Zustimmung des Prüfungsausschusses) auch ein mind. viermonatiges Praktikum in einem spanischsprachigen Land erfolgen. Bitte schauen Sie für die genauen Konditionen auf jeden Fall in Ihre Prüfungsordnung!

Auch, wenn Sie Germanistik oder Linguistik studieren und ein Auslandsaufenthalt nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, k?nnen Sie sich gerne für einen Auslandsaufenthalt z.B. mit Erasmus bewerben.

2. Wunschland und Universit?t ausw?hlen

Bitte entscheiden Sie dann, ob Sie in Europa oder im Nicht-EU Ausland studieren m?chten. Für diese Auswahl sollten Sie 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Kriterien heranziehen:

  1. Das Studienangebot der Hochschulen im Ausland (dazu prüfen Sie bitte eigenst?ndig die Webseiten der Universit?ten, bzw. - wenn Sie E-SC studieren - unbedingt die entsprechenden Angaben in der Gruppe "Auslandsaufenthalt E-SC" in Stud.IP. An den britischen Universit?ten stehen Ihnen i.d.R. nicht alle Seminare offen). Prüfen Sie bitte dabei, ob an den Universit?ten Seminare angeboten werden, die für Ihr Studium hier an der Universit?t Bremen sinnvoll sind. Auf den Internet-Seiten des International Office und in Stud.IP (Veranstaltung: ?Auslandsaufenthalt Hispanistik/Frankoromanistik/E-SC“) stehen Ihnen zudem Erasmusberichte ehemaliger Outgoings zur Verfügung.
  2. Die finanzielle Unterstützung: Für ein Studium an einer unserer Partneruniversit?ten in Europa oder ?bersee müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen.
    Auslands-BAF?G (www.auslandsbafoeg.de) k?nnen Sie für ein Studium an jeder Universit?t weltweit beantragen. Bitte prüfen Sie aber, ob der BAf?G-Zuschuss zu den Studiengebühren (zur Zeit: 4.600 Euro) die tats?chlichen Studiengebühren deckt. Auch wenn Sie im Inland kein BAF?G erhalten, k?nnen Sie u.U. Auslands-BAF?G bekommen./li>
  3. Ihr pers?nliches Interesse

3. a) Bewerbung Europa (Erasmus)

Die Bewerbung an der Universit?t Bremen findet über die Datenbank ?SOP Mobility Online“ statt. Diese wird jeweils von Mitte Januar bis 15. Februar eines Jahres auf den Seiten des International Office online geschaltet. Nach der Registrierung in der Datenbank werden Sie aufgefordert, zus?tzlich folgende Unterlagen für Ihre Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz hochzuladen:

  • ?Letter of Motivation“ (Bewerbungsschreiben in der Sprache des Ziellandes, zu den Kriterien s.u.). Sie k?nnen alle drei Wunschuniversit?ten in einem Schreiben zusammen fassen
  • Lebenslauf (tabellarisch auf Deutsch, mit Foto)
  • Aufstellung aller bisherigen in Ihrem Studium erbrachten Leistungen (?transcript of records“). In der Romanistik fügen Sie bitte eine tabellarische Aufstellung der bisher / zur Zeit besuchten 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 bei. Unterschriften von Dozenten oder eine Beglaubigung sind in der Romanistik / Germanistik nicht notwendig. Wenn Sie E-SC studieren, dann fügen Sie bitte einen PABO-Ausdruck bei.
  • Nachweise der Sprachkenntnisse (mind. B2, in E-SC fügen Sie bitte den Sprachnachweis bei, den Sie bei Ihrer Bewerbung hier an der Universit?t Bremen eingereicht haben (C1))

Wenn Sie sich für einen Erasmus-Studienplatz bewerben, senden Sie bitte Kopien von allen Unterlagen einschlie?lich eines Ausdrucks des Bewerbungsformulars von Mobility Online an das Erasmus-Büro des FB 10 (gerne auch doppelseitiger Ausdruck): Universit?t Bremen, Fachbereich 10/Erasmus, Universit?tsboulevard 13, 28359 Bremen. Bitte heften Sie die Unterlagen mit einer Büroklammer zusammen. Bitte keine Mappen, Schnellhefter oder Prospekthüllen abgeben.

Bitte geben Sie nur Universit?ten an, die tats?chlich für Sie in Frage kommen. Aufgrund der begrenzten Pl?tze an jeder Partneruniversit?t k?nnen wir leider nicht garantieren, dass wir Sie an Ihre Erstwahl senden k?nnen. Nachtr?gliche ?nderungen der Zieluniversit?ten (auch der Zweit- oder Drittwahl) sind leider nicht m?glich.

In der Romanistik wird die Auswahl anhand Ihrer Begründung im Motivationsschreiben getroffen. In diesem Motivationsschreiben sollten Sie insbesondere darauf eingehen, weshalb Sie sich speziell an einer bestimmten Universit?t bewerben, d.h. was das Seminarangebot dort ist, wie dieses in Ihr Studium hier in Bremen passt.

Im Studiengang English-Speaking Cultures werden die Pl?tze an den Partnerhochschulen im englischsprachigen Raum anhand von 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Kriterien vergeben. Die Begründung Ihres Auslandsstudiums im Motivationschreiben wird mit maximal 45 Punkten bewertet, Ihr Notendurchschnitt mit maximal 35 Punkten, au?erfachliche Kriterien (wie soziales Engagement, Mitarbeit im StugA, etc.) mit maximal 10 Punkten und soziale Kriterien mit maximal 10 Punkten. Aus der insgesamt erreichten Punktzahl wird ein Ranking der eingegangenen Bewerbungen erstellt und die Pl?tze in dieser Reihenfolge vergeben.

Im Motivationsschreiben sollten Sie insbesondere darauf eingehen, weshalb Sie sich speziell an einer bestimmten Universit?t bewerben, d.h. was das Seminarangebot dort ist, wie dieses in Ihr Studium hier in Bremen passt oder welchen Bezug der Aufenthalt ggf. zu Ihrer Bachelor-Arbeit hat. Im tabellarischen Lebenslauf k?nnen Sie neben Ihren sonstigen Angaben kurz Ihre sonstigen Aktivit?ten, wie soziales, politisches, kulturelles Engagement darstellen.

Im Studiengang E-SC k?nnen Sie als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse den Nachweis beifügen, den Sie auch für die Bewerbung an der Universit?t Bremen eingereicht haben. Es kann allerdings sein, dass die Partneruniversit?t, an der Sie m?glicherweise einen Platz bekommen, andere Vorgaben hat oder einen offiziellen Test verlangt. Bitte prüfen Sie dies in Stud.IP/Auslandsaufenthalt E-SC unter ?Dateien/Informationen der europ?ischen Partneruniversit?ten“.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Erasmus-Studienplatz zugeteilt bekommen, dann nominieren wir Sie an der Partneruniversit?t. Dazu übermitteln wir folgende Angaben an die Universit?t: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Gender,  Ihren Studiengang, das Semester, in dem Sie an der Partneruniversit?t studieren m?chten. Anschlie?end setzt sich die Partneruniversit?t mit Ihnen in Verbindung und Sie müssen sich im dortigen System registrieren. Erst, wenn Sie die Best?tigung der Partneruniversit?t haben, ist der Platz definitiv sicher.

3. b) Bewerbung Partnerhochschule Nicht-EU

Eine Liste der au?ereurop?ischen Partneruniversit?ten finden Sie hier: http://www.fb10.uni-bremen.de/studienzentrum/international/partner.aspx . Informationen zu den Partnerhochschulen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Universit?t und in Stud.IP, Veranstaltung ?Auslandsaufenthalt Land“ / Dateien.

Die Bewerbungen für Partnerhochschulen sind bei den jeweiligen Kooperationsverantwortlichen der Universit?t Bremen einzureichen (Frau Dr. Nittel (Kanada) oder Frau Dr. Esders (USA)). Sie k?nnen für jede Hochschule weltweit Auslands-BAf?G beantragen (www.auslandsbafoeg.de). Da die Bemessensgrenze h?her liegt als für das Inlands-BAf?G, kann sich eine Bewerbung ggf. auch lohnen, wenn Sie kein Inlands-BAf?G bekommen.

Es besteht auch die M?glichkeit, sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben.

Die Universit?t Bremen hat zudem eine Kooperation mit dem Dickinson College, für das jedes Jahr sehr gute Stipendien vergeben werden. Informationen zu dieser Kooperation finden Sie hier . Ansprechpartnerin ist Dr. Janine Ludwig (ludwigjprotect me ?!dickinsonprotect me ?!.edu)

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Studienplatz an einer Partneruniversit?t zugeteilt bekommen, dann nominieren wir Sie an der Universit?t. Dazu übermitteln wir folgende Angaben an die Universit?t: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Gender,  Ihren Studiengang, das Semester, in dem Sie an der Partneruniversit?t studieren m?chten. Anschlie?end setzt sich die Partneruniversit?t mit Ihnen in Verbindung und Sie müssen sich im dortigen System registrieren. Erst, wenn Sie die Best?tigung der Partneruniversit?t haben, ist der Platz definitiv sicher.

3.c) Freie Bewerbung ("Free Mover")

Bitte prüfen Sie auf den Seiten der (Partner-)Universit?t, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Freie Bewerbungen richten Sie bitte selbstst?ndig direkt an die jeweilige Universit?t.

Auch hier besteht die M?glichkeit, sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben.

Es gibt verschiedene Organisationen, die (kostenpflichtig) bei der Bewerbung helfen, beispielsweise das Institut Ranke-Heinemann oder GoStralia. Die Universit?t kann für diese Unternehmen keine Gew?hr übernehmen.

4. Auswahl/Grant Agreement

Wenn Sie sich für einen Erasmus-Studienplatz beworben haben, werden Sie bis April informiert, ob Sie von uns für einen Studienplatz an einer Ihrer gewünschten Hochschulen nominiert werden. Bitte beachten Sie: Nach der Zusage durch uns, nominieren wir Sie an der Partneruniversit?t. Im Anschluss werden Sie von dieser aufgefordert, sich noch einmal an der Partneruniversit?t selbst zu registrieren und alle erforderlichen Unterlagen (Sprachnachweis!) hochzuladen. Erst wenn die Partneruniversit?t Ihnen im Anschluss den Platz best?tigt hat, sind Sie definitiv angenommen!

Nun müssen Sie den Platz auf Mobility Online annehmen oder ablehnen. Nach der Annahme werden Sie aufgefordert Ihre Personenstammdaten zu vervollst?ndigen. Im Anschluss müssen Sie das Grant Agreement vorbereiten und einreichen. Das Grant Agreement ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem International Office, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten sind. Ohne diesen Vertrag haben Sie keinen Anspruch auf Mobilit?tszuschuss. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 erhalten Sie vom International Office sobald dieser Schritt bearbeitet werden muss.

5. Learning Agreement / Auswahl der Seminare

Vor Ihrer Reise füllen Sie ein sog. Learning Agreement  aus (die Vorlage finden Sie in Mobility Online). In dieser Vereinbarung stellen Sie zusammen, welche Seminare Sie voraussichtlich an der Auslandshochschule besuchen m?chten, wie viele Credits Sie damit erwerben und für welches Seminar Sie sich den im Ausland besuchten Kurs anerkennen lassen m?chten. Das Learning Agreement muss in der Romanistik und in E-SC von Frau Jana Wachsmuth sowie anschlie?end von Ihrer Gasthochschule vor Beginn des Semesteres unterzeichnet werden. Bei ?nderungen Ihres Stundenplans (in der Regel nach Studienbeginn) füllen Sie bitte die zweite Seite aus (?Changes to Original Learning Agreement“).

Inhaltlich sollten Sie w?hrend Ihres Auslandsaufenthaltes Seminare belegen, die von den Anforderungen und vom Inhalt her in etwa in Romanistik den B1a Literatur, B2a Linguistik und B3 Sprachpraxis Modulen entsprechen. In E-SC sollten die besuchten Seminare ?studienrelevant“ sein.Informationen zum Seminarangebot der Partneruniversit?t finden Sie u.U. auf Stud.IP / Veranstaltung ?Auslandsaufenthalt“. Für die sp?tere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistung sollten Sie vorab mit der Anerkennungsbeauftragten Kontakt aufnehmen. Für die romanistischen und anglistischen F?cher ist dies Jana Wachsmuth (jana.wachsmuthprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de). Studieren Sie Germanistik, so wenden Sie sich bitte an Dr. Sibylle Seyferth (seyferthprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de). Für General Studies und Linguistik ist Dr. Hauke Kuhlmann zust?ndig (ha_kuprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de).

Grunds?tzlich k?nnen Sie auch Seminare in Ihrem Nebenfach belegen. Die Entscheidung, ob dies m?glich ist, trifft allerdings die Partnerhochschule. In diesem Fall besprechen Sie bitte auch mit dem/der Koordinator*in in Ihrem Nebenfach an der Universit?t Bremen, ob Sie sich die gew?hlten Seminare anerkennen lassen k?nnen.

Insgesamt sollten Sie für einen Aufenthalt mit Erasmus in der Romanistik 30 ECTS erwerben. In den romanistischen Studieng?ngen sind für den Auslandsaufenthalt jeweils zwei Selbststudieneinheiten vorgesehen, die Sie im Ausland selbst?ndig bearbeiten k?nnen. Die Klausuren zu den Selbststudieneinheiten finden nach Ihrer Rückkehr in Bremen statt.  Für die Selbststudieneinheiten bekommen Sie – bei erfolgreicher Teilnahme – in der Hipanistik 3 CP (Linguistik) / Literatur 6 CP und in Frankoromanistik jeweils 3 CP (Literatur und Linguistik, Anmeldung über Stud.IP). Diese k?nnen Sie sich auf die 30 ECTS anrechnen lassen.

Sollten Sie English-Speaking Cultures studieren, so sind für Ihr Auslandsstudium lediglich 15 Credits vorgeschrieben. Zus?tzliche Credits k?nnen für die General Studies, bzw. die Schlüsselqualifiaktionen angerechnet werden.

Sollte die von Ihnen gew?hlte Universit?t keine ECTS für Seminare vergeben oder sollten diese nicht mit den europ?ischen ECTS konform sein (insbesondere in den USA, Kanada, Australien), reichen Sie bitte nach Ihrer Rückkehr Unterlagen über Kursinhalte und Semesterwochenstunden ein. Kl?ren Sie bitte auch im Voraus, wie viele Kurse Sie dort belegen müssen! Kurse mit Anf?nger Niveau k?nnen in der Regel nicht anerkannt werden.

Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Frau Wachsmuth (jana.wachsmuthprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) für Romanistik und Anglistik, bzw.  Frau Dr. Seyferth (seyferthprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) für Germanistik oder Herr Dr. Kuhlmann zust?ndig (ha_kuprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) für Linguistik und General Studies, ob Seminare als gleichwertig anerkannt werden.

Für Ihr Auslandssemester dürfen Sie auf keinen Fall ein Urlaubssemester beantragen, da Ihnen dann Ihre erbrachten Leistungen nicht anerkannt werden k?nnen!

Im Ausland

6. Confirmation of Erasmus Study Period / Learning Agreement

Lassen Sie sich am Ende Ihres Aufenthaltes von der (Partner-)Universit?t im Ausland die Confirmation of Erasmus Study Period unterzeichnen und reichen Sie diese im Original nach Beendigung Ihres Aufenthaltes beim International Office ein.

Sollten Sie im Ausland Ihr Learning Agreement ?ndern und das Dokument ?Changes to Original Learning Agreement“ ausfüllen, so senden Sie dieses bitte an Jana Wachsmuth (Universit?t Bremen, jana.wachsmuthprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de). Laden Sie das von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement in Mobility Online hoch.

Beide Dokumente finden Sie in Mobility Online. Sie sind die Basis für die Auszahlung Ihres Mobilit?tszuschusses.

Rückkehr

7. Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich bitte an Frau Wachsmuth (jana.wachsmuthprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) für Romanistik und Anglistik, Frau Dr. Seyferth (seyferth@uni-bremen.de) für Germanistik sowie Herrn Dr. Kuhlmann (ha_kuprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de) für die Linguistik und General Studies. Bitte reichen Sie sowohl Ihre erworbenen Scheine im Original (zur Ansicht) und in einfacher Kopie als auch das ausgefüllte Antragsformular ein.

Zur Zeit werden Anerkennungsantr?ge online bearbeitet.

Sollte Ihre Universit?t keine ECTS vergeben, reichen Sie ggf. bei der Anerkennungsbeauftragten Unterlagen über Kursinhalte und Semesterwochenstunden ein.

Die Anerkennungsbescheinigung laden Sie in mobility online hoch und geben diese bitte anschlie?end beim Prüfungsamt ab.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Auslandsmodul im Fach English-Speaking Cultures nicht in Pabo anmelden müssen. Gleiches gilt in allen F?chern des FB10 für Kurse/Module, die Sie sich aus dem Auslandssemester über die Anerkennungsbeauftragten anerkennen lassen m?chten. Eine vorherige Anmeldung in Pabo ist in diesen Sonderf?llen nicht erforderlich.

8. Abgabe Transcript of Records

Eine Kopie Ihres im Ausland erworbenen Transcript of Records laden Sie bitte in Mobility Online hoch.

9. Erfahrungsbericht / Evaluationsbogen

Nach Ihrer Rückkehr füllen Sie bitte den Erfahrungsbericht und den Evaluationsbogen/EU-Survey aus. (Einen Leitfaden für den Erfahrungsbericht finden Sie unter: /studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt/) Den Link zum EU-Survey erhalten Sie automatisch per Email. Sowohl den Erfahrungsbericht als auch den EU-Survey laden Sie bitte innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr in Mobility Online hoch. Dies ist unabdingbar für die Abrechnung Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem DAAD, der für die finanzielle Abwicklung des Programmes zust?ndig ist.

Bitte reichen Sie den ausgedruckten Erfahrungsbericht auch im Erasmus Büro des Fachbereich 10 ein. Wir stellen ihn dann elektronisch auf Stud.IP / Auslandsaufenthalt ein. So stehen Ihre Erfahrungen auch zukünftigen Outgoings zur Verfügung. Vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Freude bei Ihrem Studienaufenthalt im Ausland!