Studienkommission English-Speaking Cultures
In den Fachbereichen werden Studienkommissionen gebildet, die folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Ermittlung des Lehrbedarfs auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnungen,
- Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrangebots und der mittelfristigen Lehrangebotsplanung,
- Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrberichts und der Lehrevaluation,
- Mitwirkung an Studien- und Prüfungsordnungen sowie Musterstudienpl?nen.
Der Fachbereichsrat oder der*die Studiendekan*in kann einer Studienkommission weitere sachlich und zeitlich begrenzte Aufgaben übertragen. Die Beschlüsse der Studienkommissionen sollen bei den Zielvereinbarungen der Fachbereiche mit dem Rektor nach § 105 a Abs. 2 berücksichtigt werden.
Den Studienkommissionen geh?ren je zur H?lfte Mitglieder aus den Statusgruppen Hochschullehrende, und wissenschaftliche Mitarbeitende einerseits und studentische Vertreter*innen andererseits an, die vom Fachbereichsrat gew?hlt werden. Die Studienkommissionen w?hlen aus ihrer Mitte je den Vorsitz.