Studienkommission

In den Fachbereichen werden Studienkommissionen gebildet, die folgende Aufgaben wahrnehmen:

  1. Ermittlung des Lehrbedarfs auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnungen,
  2. Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrangebots und der mittelfristigen Lehrangebotsplanung,
  3. Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrberichts und der Lehrevaluation,
  4. Mitwirkung an Studien- und Prüfungsordnungen sowie Musterstudienpl?nen.

Der Fachbereichsrat oder der Studiendekan bzw. die Studiendekanin kann einer Studienkommission weitere sachlich und zeitlich begrenzte Aufgaben übertragen. Die Beschlüsse der Studienkommissionen sollen bei den Zielvereinbarungen der Fachbereiche mit dem Rektor bzw. der Rektorin nach § 105 a Abs. 2 berücksichtigt werden.

Den Studienkommissionen geh?ren je zur H?lfte Mitglieder des Fachbereichs aus den Statusgruppen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie des akademischen Mittelbaus einerseits und studentische Vertreterinnen und Vertreter andererseits an, die vom Fachbereichsrat gew?hlt werden. Die Studienkommissionen w?hlen aus ihrer Mitte je eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.