Wir freuen uns, Sie als neue*n Kolleg*in zu begrü?en und wünschen Ihnen einen guten Start!
Die folgenden Informationen sollen Ihnen den Einstieg in Ihre neue T?tigkeit bei uns erleichtern.

Bitte beachten Sie auch die im Besch?ftigtenportal bereitgestellten Hinweise für neue Mitarbeitende, sobald Sie Ihren Uni-Account erfolgreich beantragt haben.
In der Regel erhalten Sie den Büroschlüssel für Ihren neuen Arbeitsplatz und auch den Schlüssel für Ihr Postfach von Kolleg*innen im Arbeitsbereich oder bei Sandra Schmidt (Verwaltungsleitung FB12).
Bürogrundausstattung/Reinigung
Einrichtung/Grundausstattung mit Bürom?beln und Reinigung geschieht i.d.R. im Vorfeld über die Verwaltung automatisch. Nachfragen dazu gerne über die zust?ndigen Sekretariate oder über die FB-Verwaltung.
Telefon
Neue Telefonanschlüsse oder ?nderungen der Telefonanschlüsse übernimmt Sandra Schmidt. Wichtig ist, dass Sie Ihre neue E-Mail-Adresse schnellstm?glich Sandra Schmidt mitteilen, da diese für die Telefonantr?ge notwendig ist.
Bitte beachten Sie folgendes bei Anrufen:
Universit?tsintern: Uni-Nummer eingeben
Beh?rde: Vorwahl 01, dann vollst?ndige Anschlussnummer (inkl. z.B. 361)
Externe Anrufe: Vorwahl 01, dann Landes- oder Ortsvorwahl und Anschlussnummer
Die Bedienungsanleitung für das Telefon finden Sie unter: /intern/service/telefon/online-hilfen
Büromaterial
Neue Mitarbeiter*innen erhalten eine Grundausstattung an Büromaterial in der Verwaltung bei Heike Serafiniak. Bürobedarf wie Druckerpapier, Stifte, Locher, Ordner usw. sind unentgeltlich über das Lager des Fachbereichs zu erhalten. Druckerpatronen werden über das PDF abgerechnet. Sonderwünsche k?nnen im Rahmen der universit?ren Vorgaben über die jeweiligen Sekretariate über das eigene PDF extra bestellt werden.
Dezentraler IT-Support am Fachbereich 12
GW 2 Raum A 2.540
Tel. 218-69016
Sprechzeiten t?gl. 10–12 Uhr u.n.V.
Zentraler IT-Support
Fachbereichsübergreifende Kontaktm?glichkeit für IT-Angelegenheiten an der Universit?t Bremen ist das IT-Servicedesk im GW2 Raum B2860.
Das IT-Service Center des Dezernat 8 informiert als zentrale Ansprechstelle zudem über verschiedenen IT-Dienste an der Universit?t Bremen.
Beantragung
Neue Mitarbeitende k?nnen ihren Uni-Account online oder pers?nlich in der Account-Verwaltung beantragen.
Einstellungen
Eine Vielzahl von Einstellungen für den Uni-Account in den Online-Tools selbst vornehmen werden, hierzu z?hlt auch die ?nderung die Weiterleitung von E-Mails oder die Einrichtung einer Abwesenheitsnotiz.
?ber Nextcloud ist eine einfache Synchronisation von Dateien über verschiedene Endger?te und die einfache Weitergabe von Dokumenten und Materialien m?glich. Nutzenden stehen (Stand 11/2025) jeweils 100 GB Speicherplatz zur Verfügung, der bei begründetem dienstlichen Bedarf erweitert werden kann.
Mitarbeitende in Forshcung und Lehre k?nnen technisch-wissenschaftliche Software zu beruflcihen Zwecken zu Sonderkonditionen anschaffen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Softwarebeschaffung im internen Besch?ftigtenportal.
Je nach T?tigkeitsfeld besteht die M?glichkeit, ortsflexibel zu arbeiten. Detaillierte Informationen gibt es im Besch?ftigtenportal. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an ortsflexibel-arbeiten@vw.uni-bremen.de.
Reiseantr?ge sind sp?testens 14 Tage vor Reiseantritt bei der zust?ndigen Sachbearbeitung Verwaltung einzureichen. Auch bei gemeinsamen Dientreisen ist für jede Person ein eigener Antrag zu stellen.
Die Formulare für die Beantragung und Abrechnung von Dienstreisen stehen im Besch?ftigtenportal zur Verfügung. Reiseleistungen sind über das Gesch?ftsreisebüro DERPART zu buchen; der Zugang zum Online-Buchungssystem muss gesondert beantragt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die dort jeweils beschriebenen Verfahrenshinweise und Richtlinien.
Ausführliche Informationen zum Thema Urlaub finden Sie auf den Seiten des Personaldezernats (Dezernat 2)
Bitte beachten Sie, dass Erholungsurlaub i.d.R. erstmalig nach 6 Monaten beantragt werden.
Bitte reichen Sie Ihren ausgefüllten Urlaubsantrag über Ihre*n Vorgesetzte*n bei Sandra Schmidt ein. Von dort wird der Antrag an das Personaldezernat weitergeleitet und Sie erhalten anschlie?end eine Rückmeldung zur Genehmigung Ihres Antrags per E-Mail.
Informieren Sie bitte unverzüglich, sp?testens jedoch bis 10:00 Uhr, die Fachbereichsverwaltung unter krankmeldung@fb12uni-bremen.de und Ihre*n Vorgesetzte*n über die Arbeitsunf?higkeit und voraussichtliche Dauer. Eine ?rztliche Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (AU) muss sp?testens am vierten Tag der Arbeitsunf?higkeit vorliegen, dabei sind Wochenendtage und Feiertage mitzuz?hlen. Bitte melden Sie sich bei Dienstantritt unter krankmeldung@fb12uni-bremen.de wieder gesund. Eine Nichtmeldung kann dazu führen, dass die Gehaltszahlungen eingestellt werden.
Wichtig: Nutzen Sie bitte sowohl bei Krank- als auch Gesundmeldung das vom zentral bereitgestellte Formular. Dieses wie auch ausführliche Informationen zum Meldeverfahren und weitere wichtige Hinweise zum Thema finden Sie auf den Seiten des Personaldezernats (Dezernat 2).
Auf dem Campus gibt es unterschiedliche Essensangebote, unter anderem die Mensa und Caféteria des Studierendenwerks Bremen. Als Mitarbeitende erhalten Sie dort gegen Vorlage Ihres Mitarbeitendenausweises eine Vergünstigung.
Au?erdem k?nnen Sie mit der Mensacard bargeldlos in den gastronomischen Betrieben (auch in der Cafeteria GW2) bezahlen oder die Snack- und Getr?nkeautomaten nutzen. Diese kann am Service-Point in der Uni-Mensa beantragt werden.
Als Mitarbeitende der Universit?t Sie die M?glichkeit, vergünstigt ein Jahresticket für das VBN-Netz zu erwerben.
Mitarbeitende haben die M?glichkeit, am Hochschulsport teilzunehmen oder Sport- und Wellnessangebote im Rahmen des Firmenfitness-Verbunds zu nutzen. Detaillierte Informationen zur Beantragung und Nutzung finden Sie auf der Internetseite des Senators für Finanzen.
Chancengleichheit verwirklichen und Diskriminierung entgegentreten sind zentrale Leitziele der Universit?t Bremen. Zentrale Anlaufstelle zu diesem Themenfeld ist das Referat 04 - Chancengleichheit & Diversit?t mit den zugeh?rigen Arbeitsstellen.
Als familiengerechte Hochschule k?nnen Mitarbeitende der Universit?t unterschiedliche Angebote nutzen: Informationen zu Kinderbetreuung, Dual Carrers Services, Pflege von Angeh?rigen und themenspezifischen Anlaufstellen finden Sie unter 'Familien Willkommen' und der Seite des Referats 04 - Chancengleichheit & Diversit?t.
Die Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt (ADE) ist eine kostenfreie Fach- und Beratungsstelle für Studierende und Hochschulmitarbeitende im Land Bremen, die zum Umgang mit Diskriminierungen, Konflikten und Gewalt ber?t.
Die Universit?t verfolgt das Ziel, eine inklusiver Arbeits- und Studienort zu sein. Informationen zum inklusiven Arbeiten bietet das Personaldezernat (Dezernat 2). Eine weitere ?bersicht über Anlaufstellen und Angebote für Mitarbeitende und Studierende bietet das Referat 04 - Chancengleichheit und Diversit?t.
Ausführliche Informationen zur Organisation des Fachbereichs, Struktur der Arbeitsbereiche und den angebotenen Studieng?ngen.
Das Dekanat, gebildet aus Dekan*in, Prodekan*in; (stellvertretende*r) Studiendekan*in und Verwaltungsleitung, leitet den Fachbereich und vertritt diesen nach au?en. Es ist verantwortlich für die strukturelle und personelle Organisation des Fachbereichs sowie für alle Angelegenheiten von Studium und Lehre. Die Wahl des Dekanat erfolgt i.d.R. jeweils zwei Jahre durch Fachbereichsrat statt. Es ist diesem gegenüber verantwortich und setzt dessen Entscheidungen um.
Die Verwaltung am Fachbereichs ist in neben der Leitung und Verantwortung für Personal-, Haushalts-, und allgemeine Organisationsangelegenheiten in verschiedene Gesch?ftsstellen für die unterschiedlichen Studieng?nge und -f?cher unterteilt. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten finden Sie hier.
Die für Ihren Arbeitsbereich zust?ndigen Sekretariate finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Arbeitsbereiche.
Das Studienzentrum am Fachbereich ist zentrale Anlaufstelle für für Studierende und Mitarbeitende zum Anliegen rund um Studium, Qualit?tsmanagement und M?glichkeiten der internationalen akadmischen Mobilit?t.
Die Fachbereichsbeauftragten übernehmen im FB 12 spezifische Aufgaben – etwa in den Bereichen Gleichstellung, Anerkennung, Internationales oder Tranfer. Eine aktuelle ?bersicht finden Sie hier.
Der Fachbereich nimmt seine Aufgaben durch unterschiedliche Gremien wahr. Die Gremien des Fachbereichs (und der Uni insgesamt) tagen i.d.R. einmal monatlich Mittwochvormittag (?bersicht der Termine)
Die Sitzungen sind bis auf wenige Ausnahmen ?ffentlich, ein statusgruppenübergreifendes Mitwirken ist ausdrücklich erwünscht. Zentrale Gremien sind:
Kurzinfo:
Kontakt und Antr?ge an den FBR:
Kurzinfo:
Kontakt:
Kurzinfo:
Kontakt:
Die AG Diversity setzt sich aus Mitarbeitenden unterschiedlicher Arbeitsbereiche und Statusgruppen zusammen. Sie entwickelt Materialien wie einen Leitfaden für Hochschullehrende und initiiert themenspezifische 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育. Die Arbeitsgruppe tagt i.d.R. 1x/Semester.
Interessierte sind zur Mitarbeit eingeladen. Aktuelle Ansprechpersonen finden Sie in der ?bersicht der Fachbereichsbeauftragten.
Die AG Internationales setzt sich aus Interessierten des Fachbereichs zusammen und wird von der Internationalisierungsbeauftragten des Fachbereichs geleitet. Festes Mitglied ist das Studienzentrum als Verantwortliche für die Koordination der internationalen Mobilit?t am Fachbereich. Die Arbeitsgruppe tagt i.d.R. 1x/Semester.
Interessierte sind zur Mitarbeit eingeladen. Aktuelle Ansprechpersonen finden Sie in der ?bersicht der Fachbereichsbeauftragten.
Die Vertretung des akademischen Mittelbaus des Fachbereichs 12 (VAM 12) trifft sich in regelm??igen Abst?nden, um Anliegen, die den Mittelbau betreffen, zu besprechen und diese abzustimmen. Alle Interessierten des Mittelbaus sind herzlich willkommen. Die Vertretung wird durch alle wahlberechtigten Mitglieder des Mittelbaus gew?hlt.
Die Studierendenvertretung organisiert sich in sogenannten Studiengangsausschüssen (Sg.: StugA bzw. Pl.: Stugen). Diese dienen als Interessenvertretung der Studierenden und setzen sich für deren Belange im jeweiligen Studiengang/-fach ein. ?bersicht und Konktakt über aktuell aktive Studiengangsausschüsse am Fachbereich.
Angebote der Universit?t zur Personalentwicklung und Forschungsf?rderung
Begrü?ung und Informationsveranstaltungen
Die Universit?t begrü?t alle neuberufenen Professor*innen eines Jahres beim Neujahrsempfang im historischen Bremer Rathaus. Zus?tzlich l?dt das Rektorat einmal j?hrlich zu einer Informationsveranstaltung ein, die Gelegenheit zum Austausch über den Start an der Universit?t Bremen bietet. Im Rahmen dieser Veranstaltung stellen sich unter anderem die zentrale Forschungsf?rderung sowie die Personalentwicklung vor. Zu beiden 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 erfolgt eine pers?nliche Einladung.
Ausstattungsgespr?che
Die im Anschluss an die Berufungsverhandlungen ausgehandelte und mit der Rufannahme vereinbarte professorale Ausstattung gilt in der Regel für fünf Jahre.
Ausführliche Informationen sowie ein Leitfaden zu Ausstattungsgespr?chen.
Tenure-Track-Professuren
Tenure-Track-Professuren sind an ein Evaluationsverfahren geknüpft, das bei erfolgreichem Durchlaufen in eine Lebenszeitprofessur überführt und damit mit allen Rechten und Pflichten einer Professur verbunden ist. An der Universit?t Bremen werden Tenure-Track-Professor*innen durch ein Mentorat begleitet.
Weiteres über Rahmenbedingungen, Begleitung und Evaluation von Tenure-Track-Professuren.
Coaching für Neuberufene
Die Gesch?ftstselle Hochschuldidaktik bietet neuberufenen Professor*innen ein individuelles Lehrcoaching. Die rhetorisch-didaktische Beratung wird durch eine externe Trainerin durchgeführt.
Aufgabenprofil
Typischerweise gliedern sich die T?tigkeiten von wissenschaftlichen Mitarbeiten in drei gleichwertige Bereiche: ein Drittel Lehre, ein Drittel Forschung (hierzu z?hlt auch die eigenst?ndige wissenschaftliche Forschung zu Qualifikationszwecken) sowie ein Drittel akademische Selbstverwaltung und organisatorische Aufgaben. Diese Aufteilung kann je nach Stelle und Qualifikationsziel (z. B. Promotion, Habilitation) variieren.
Promotion Dr. phil.
Ausführliche Informationen zu M?glichkeiten und Verfahren von Promotionen am Fachbereich 12
Aufgabenprofil
Lektor*innen übernehmen selbstst?ndig schwerpunktm??ig Aufgaben in der Lehre, sind jedoch auch in Forschung eingebunden. Die Lehrverpflichtung betr?gt gem. LVNV bei einer vollen Stellen 12 LVS pro Semester. Darüber hinaus ist die die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung (Gremienarbeit)Bestandteil der Stelle.
Zugeh?rigkeit und Ausstattung
Lektorate geh?ren zum akademischen Mittelbau, sind aber keiner Professur und keinem spezifischen Arbeitsgebiet zugeordnet, sondern dem Dekanat des Fachbereichs unterstellt.
Mit Lektoratsstellen ist keine eigene Personalausstattung verbunden, ist in Abstimmung mit dem Fachbereich i.d.R. aber ein Sachmittelbudget vorgesehen.
Tenure-Track-Stellenformat und Aufgabenprofil:
(Senior) Researcher und (Senior) Lecturer sind Positionen im akademischen Mittelbau, die als Tenure-Track-Stellen konzipiert sind, d. h. sie sind an ein Evaluationsverfahren geknüpft, das bei erfolgreichem Durchlaufen zu einer Entfristung als Senior Researcher bzw. Senior Lecturer führt.
Die Stellen richten sich an Wissenschaftler*innen in der frühen Postdoc-Phase, die eine akademische Karriere au?erhalb einer Professur anstreben. Es handelt sich somit um selbstst?ndige, dauerhafte Stellenformate, die – je nach vorab festgelegtem Schwerpunkt – vorwiegend in der Lehre (Lecturer bzw. Senior Lecturer) oder in der Forschung (Researcher bzw. Senior Researcher) t?tig sind.
Sp?testens mit Stellenantritt schlie?en (Senior) Researcher und (Senior) Lecturer eine Zielvereinbarung mit dem Fachbereich ab. Darin werden Ziele in Bezug auf Forschung und Lehre festgelegt, deren Erreichung im Rahmen des Evaluationsverfahrens und mit Blick auf die angestrebte Entfristung als Senior Researcher bzw. Senior Lecturer als Nachweis der besonderen Bef?higung zu selbstst?ndigen wissenschaftlichen Arbeit gilt.
Der jeweilige Schwerpunkt der Stelle spiegelt sich auch in der Lehrverpflichtung wider: Gem?? Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung (LVNV) umfasst diese je Semester für Lecturer 8 LVS und für Researcher 4 LVS. Nach erfolgreicher Evaluation und Entfristung erh?ht sich die Lehrverpflichtung je Semester für Senior Lecturer auf 12 LVS bzw. für Senior Researcher auf 9 LVS.
Darüber hinaus sehen die Stellenformate eine verbindliche Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung des Fachbereichs (Gremienarbeit) vor. Bei der ?bernahme von Funktionen, z. B. des Studiendekanats, ist eine Reduktion der Lehrverpflichtung m?glich.
(Senior) Researcher und (Senior) Lecturer sind dem Fachbereich, jedoch keiner spezifischen Professur zugeordnet; dienstvorgesetzt ist die/der jeweils amtierende Dekan*in. Mit den Stellenformaten ist keine eigene Personalausstattung verbunden, am FB 12 ist jedoch in der Regel ein Sekretariatsanteil vorgesehen.
Die Lehre am Fachbereich folgt dem Leitbild für Lehre und Studium an der Universit?t Bremen.
Die Lehrplanung für das Folgesemester erfolgt zu Beginn des Winter-/Sommersemesters im Rahmen der für den Studiengang/-bereich jeweils verantwortlichen Lehreinheit. In Absprache mit den Modulverantwortlichen/dem Arbeitsbereich teilen die Lehrenden Ihre geplanten Lehrveranstaltungen der zust?ndigen Gesch?ftsstelle/den Lehrveranstaltungsplaner*innen (LVP) mit.
Bitte nutzen Sie hierfür unbedingt das von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Formular ?Lehrveranstaltungs-Ankündigung“ (LV-Ankündigung) und achten auf vollst?ndige Angaben zu u.a. Zeiten, erwartete Teilnehmendenzahl, Raumwunsch/-ausstattung, Kurzbeschreibung der Veranstaltung.
Frist für die Einreichung der LV-Ankündigungen an die Gesch?ftsstelle/LVP ist der 30.04. für das WiSe bzw. 31.10. für das SoSe.
Die Veranstaltungszeiten an der Universit?r Bremen variieren j?hrlich. Grunds?tzlich umfasst ein Semester 14 Veranstaltungswochen. Die einzelnen Sitzungstermine der Lehrveranstaltung berücksichtigen i.d.R. das ?akademische Viertel“ (c. t. = cum tempore, dt.: ?mit Zeit“). Die Angabe in der LV-Ankündigung von z.B. Montag, 10-12 Uhr und 2 SWS (=Semesterwochenstunden) bedeutet, dass die Veranstaltung zwei Stunden pro Woche umfasst und von 10.15-11.45 Uhr stattfindet.
Die Planung der Zeiten der Lehrveranstaltungen kann nicht beliebig und muss unbedingt in Absprache mit Modulverantwortlichen/dem Arbeitsbereich/der Lehreinheit erfolgen. Insbesondere beim Studium mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren F?cher sieht die Universit?t für ein m?glichst überschneidungsfreien Lehrangebot eine koordinierte Stundenplanung vor.
Ebenso sollte bei der Lehrplanung nach M?glichkeit der Mittwochvormittag (8-12 Uhr) für Gremienarbeit freigehalten werden.
Eine generelle Anwesenheitspflicht für Studierende in Lehrveranstaltungen besteht i.d.R. nicht (Ausnahmen regelt das BremHG).
Im Anschluss an die Einreichung der LV-Ankündigung legen die LV-Planer*innen die geplanten 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 inkl. Angabe einer Veranstaltungskennziffer (VAK) in Stud.IP an. Dies ist das von der Universit?t genutzte Learning Management System. Dort haben Sie u.a. die M?glichkeit, die Anmeldungen für die Veranstaltung zu verwalten, Dokumente für die Studierenden hochzuladen und Nachrichten an die Seminarteilnehmer*innen zu versenden bzw. Nachrichten von diesen zu empfangen. Darüber hinaus bietet Stud.IP viele weitere M?glichkeiten der Lehrveranstaltungsorganisation. Weitere Infos beim Zentrum für Multimedia in der Lehre (ZMML).
Die Sichtbarschaltung der Lehrveranstaltung in Stud.IP durch die LV-Planer*innen erfolgt für das WiSe zum 30.06., für das SoSe zum 20.01.. Anschlie?end k?nnen die Studierenden sich für die 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 in Stud.IP anmelden. Je nach Anlage erfolgt dies vorl?ufig, so dass eine finale Zulassung über Sie als Lehrende*r erfolgen muss. Dies gilt auch für kontingentierte Veranstaltung, bei denen es zu Wartelistenpl?tzen, um ein Nachrücken zu erm?glichen.
Um Studierenden eine transparente Wahl in der Stundenplanerstellung zu erm?glichen und Mehrfachanmeldungen zu vermeiden, sollte frühzeitig eine Veranstaltungsbeschreibung inkl. m?glichst umfassenden Angaben zu Ablauf, Inhalten/Literatur sowie Teilnahme- und Prüfungsvoraussetzungen in Stud.IP zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus werden automatisch alle 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 im Veranstaltungsverzeichnis der Universit?t Bremen gelistet.
Durch die Eingabe Ihrer LV in Stud.IP werden Raumanfragen generiert und i.d.R. Veranstaltungsr?ume zentral zugewiesen. Achten Sie unbedingt vor Semesterbeginn darauf, ob Ihnen ein Raum zugeteilt wurde. Falls nicht, wenden Sie sich zeitnah an das zentrale Veranstaltungsbüro (VAB).
Dieses stellt zugleich sicher, dass Geb?ude und Veranstaltungsr?ume zu den angegebenen Veranstaltungszeiten (auch am Wochenende) zug?nglich sind.
Viele Veranstaltungsr?ume der Universit?t sind mit fest installierten Beamern sowie zum Teil mit Medienschr?nken (Mikrofone, Video- und Audioger?te) ausgestattet. Die Ausstattung der einzelnen R?ume ist auf den Seiten der Medienstelle einsehbar. Teilweise - insbesondere im MZH – ist die Medienausstattung aus Sicherheitsgründen nur mit Schlüssel zug?nglich, der vom VAB (2. Ebene des GW2, ?Glaskasten‘ neben der Haupttreppe) ausgegeben wird.
Für R?ume ohne Beamer kann ein mobiles Ger?t bei der zentralen Medienstelle (neben dem VAB) ausgeliehen werden.
Die Lehre am Fachbereich 12 findet überwiegend in Pr?senz statt, kann jedoch auch digital oder hybrid umgesetzt werden. Umfassende Informationen, Qualifizierungsangebote und Materialien zur Weiterentwicklung der Lehre stehen universit?tsweit zur Verfügung.
Unterstützungs- und Beratungsangebote:
Lehrende sind für die Evaluation ihrer eigenen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 verantwortlich. Zentral ist dabei die Besprechung der Ergebnisse mit den Studierenden. Der Zeitpunkt der Befragung sollte so gew?hlt werden, dass Rückmeldungen noch in die laufende Veranstaltung einflie?en k?nnen.
Auf Modulebene liegt die Verantwortung für die Evaluation bei den Modulverantwortlichen, sie stehen hierzu im Austausch mit allen Lehrenden des Moduls.
Detailliere Informationen zu den Anforderungen an Lehrende und Modulverantwortliche im Bereich Evaluation sowie eine Sammlung geeigneter Verfahren und Instrumente finden sich im QM-Konzept des Fachbereichs.
Die Prüfungsverwaltung erfolgt für die Fachbereiche 1 bis 5 in dezentralen Prüfungs?mtern, für die Fachbereiche 6 bis 12 und das Lehramt ist das Zentralen Prüfungsamt (ZPA) verantwortlich.
Kontakt
Informationen des ZPA zum Thema Prüfungen
An der Universit?t Bremen wird die Prüfungsverwaltungssoftware FlexNow genutzt. Hierzu z?hlt auch das Portal Prüfungsamt Bremen Online (PABO), worüber Studierende die meisten Prüfungsangelegenheiten online erledigen k?nnen, z.B.
Auch die Eintragung der Leistungsergebnisse/Noten erfolgt über FlexNow (s. hierzu Verfahren und Frist zur Meldung von Noten).
Prüfungsordnungen bilden die prüfungsrechtliche Grundlage der Studienangebote am Fachbereich 12 sowie im Lehramt. Sie gliedern sich in die übergeordneten Allgemeinen Teile der Bachelorprüfungsordnungen (AT BPO), die Allgemeinen Teile der Masterprüfungsordnungen (AT MPO) sowie die jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen (PO).
Die amtlichen Fassungen einschlie?lich ?nderungsordnungen sind auf den Seiten des Zentrales Prüfungsamt (ZPA) ver?ffentlicht. Die jeweils aktuellsten Lesefassungen sind in der Datenbank Studium je Studiengang/-bereich/-fach unter ?Prüfungen und Ordnungen“ zug?nglich.
In den Prüfungsordnungen ist verbindlich geregelt, welche prüfungsrelevanten Leistungen je Modul in welcher Form und in welchem Umfang (Workload/CP) zu erbringen sind und ob diese benotet (Prüfungsleistung) oder unbenotet (Studienleistung) erbracht werden.
Die an der Universit?t Bremen zul?ssigen Prüfungsformen sind in den Allgemeinen Teilen der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen geregelt. Von diesen abweichende Prüfungsformen müssen in der jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnung definiert sein.
Zu den m?glichen Prüfungsformen z?hlen unter anderem:
Darüber hinaus sind digital gestützte bzw. digitalisierte Prüfungsformen (z. B. E-Klausuren) in der Digitalprüfungsordnung geregelt.
Sind für ein Modul 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Prüfungsformen in der Prüfungsordnung vorgesehen, wird die konkrete Auswahl in Abstimmung mit der bzw. dem jeweiligen Modulverantwortlichen festgelegt. Lehrende sollten Studierende m?glichst bereits in der ersten Lehrveranstaltung über die gew?hlte Prüfungsform sowie die damit verbundenen Bewertungskriterien informieren, um Transparenz über Prüfungs- und Leistungsanforderungen zu gew?hrleisten.
Die Prüfungen finden je nach Prüfungsform sowohl semesterbegleitend (z.B. Pr?sentationen) als auch zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit (z.B. Klausuren) oder zum Ende des Semesters statt (z.B. Hausarbeiten) statt.
Zur Erhebung der Prüfungstermine versendet das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) eine Excel-Tabelle an die zust?ndigen Gesch?ftsstellen der Fachbereiche. In dieser Abfrage werden die jeweiligen vorgesehenen Prüfungstermine sowie An-/Abmeldezeitr?ume erfasst. Das Ausfüllen der ?bersicht erfolgt je nach Arbeitsgebiet bzw. der Lehreinheit am FB 12 unterschiedlich.
Der regul?re Anmeldezeitraum für Studierende für Prüfungen im Wintersemester ist i. d. R. vom 10.12. bis 10.01. des Folgejahres; für das Sommersemester gilt üblicherweise der Zeitraum vom 10.06. bis 30.06.. Hiervon abweichende Fristen sind wie beschrieben gem. AT der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen, weshalb es je Studiengang-/bereich/-fach eigene Prüfungspl?ne gibt. Diese werden mit den jeweils gültigen Fristen auf der Seite des ZPA ver?ffentlicht.
Wiederholungsregelung: Anmeldesemester + 4 Folgesemester
Für die Wiederholung von Prüfungen gilt in der Regel folgende Fristenregelung: Ab dem Semester der erstmaligen Anmeldung stehen insgesamt fünf Semester zur Verfügung – das Anmeldesemester sowie vier darauffolgende Folgesemester.
Das bedeutet, dass Bachelor- und Masterstudierende eine nicht bestandene Prüfung oder eine Prüfung, zu der sie sich angemeldet, jedoch nicht angetreten sind, innerhalb der vier folgenden Semester erneut ablegen müssen.
Die Anzahl der Prüfungsversuche ist dabei nicht ma?geblich. Entscheidend ist ausschlie?lich die Einhaltung des vorgegebenen Zeitraums von vier Folgesemestern.
Für Bachelor-/Masterarbeiten gilt die Ausnahmen von insgesamt nur zwei Versuche (s.a. weitere Ausnahmeregelungen)
Gem?? des Allgemeinen Teil der Bachelor- und Masterprüfungsordnung werden Prüfungsleistungen benotet, Studienleistungen hingegen i.d.R. mit ?bestanden“ oder ?nicht bestanden“ bewertet.
Die Benotung von Prüfungsleistungen soll sp?testens vier Wochen nach dem Prüfungs- bzw. Abgabedatum (Ausnahmen regelt jeweils die fachspezifische PO) auf Grundlage des folgenden Notenspektrums erfolgen:
1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / 2,3 / 2,7 / 3,0 / 3,3 / 3,7 / 4,0 / 5,0.
Die Bewertungskriterien sollen den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung transparent kommuniziert werden. Universit?ts- oder fachbereichsweite Vorlagen hierfür gibt es nicht; eine fachbereichsinterne Sammlung kann beim Studienzentrum angefragt werden.
DieEintragung von Leistungsergebnissen/Noten erfolgt über dier Prüfungsverwaltungssoftware FlexNow (s. hierzu auch Prüfungsverwaltung: PABO/FlexNow). Die Eingabe übernimmt i.d.R. die/der Modulverantwortliche bzw. das zust?ndige Sekretariat, da hierfür ein separater Zugang notwendig ist. Nicht-modulverantwortlich Lehrende leiten nach erfolgter Bewertung der Prüfungs-/Studienleistung ihre Ergebnisse lediglich an die/den Modulverantwortlichen bzw. das zust?ndige Sekretariat weiter, dies diese elektronisch erfassen und für die Studierenden freischalten. Voraussetzung für den Eintragung ist immer die Anmeldung seitens der Studierenden in PABO zur Modulprüfung (s. Prüfunsgfristen/-termine).
Fristen für die Eintragung von Leistungsergebnissen/Noten:
Um eine fristgerechte Eingabe durch die Modulverwaltung/das Sekretariat zu erm?glichen, sollten die Weiterleitung der Leistungsergebnissen/Noten vor den o.g. Fristen erfolgen. Versp?tet EIngaben k?nnen für Studierende zu gravierenden Problemen z.B. beim Bezug von BAf?G und/oder ?bergang in den Master/das Referendariat führen.
Von Studierenden schriftlich eingereichte Arbeiten dürfen gem?? § 18 des Allgemeinen Teils der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen im Rahmen der Korrektur auch ohne explizite Einwilligung der Studierenden auf Plagiate überprüft werden.
Dabei ist sicherzustellen, dass vor der Prüfung alle datenschutzrelevanten Informationen aus dem Text entfernt werden, die Rückschlüsse auf die/den Verfasser*in zuslannen (z.B. Name, Anschrift, Matrikelnummer).
Eine dauerhafte Speicherung der Arbeiten ist zudem nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Studierenden zul?ssig, beispielsweise über eine entsprechende Zustimmung im Formular zur Eigenst?ndigkeitserkl?rung.
Zur Unterstützung stellt die Universit?t die Plagiatssoftware PlagAware zur Verfügung. Eine Lizenz kann formlos per E-Mail beantragt werden.
N?heres zum Vorgehen bei einem T?uschungsverdacht sowie zu den Ma?nahmen und Konsequenzen regelt § 18 des Allgemeinen Teils der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen.
Schriftliche Prüfungsunterlagen, Abschlussarbeiten sowie Nachweise nicht-schriftlicher Prüfungsleistungen unterliegen – wie viele weitere Dokumente – an der Universit?t Bremen verbindlichen Aufbewahrungsfristen.
Eine ?bersicht mit den konkreten Aufbewahrungszeitr?umen je nach Dokumentenart stellt das Universit?tsarchiv zur Verfügung.
Eine FAQ-Liste zum Thema Prüfungsorganisationen ist neben weiteren Informationen hier abrufbar.
Für die Begutachtung von Bachelor- und Masterarbeiten am FB 12 sind grunds?tzlich alle Hochschullehrer*innen des Fachbereichs prüfungsberechtigt.
Grunds?tzlich gilt,
Eine Liste der prüfungsberechtigten Personen sowie ausführliche Hinweise zur Erteilung von Prüfungsberechtigungen (sowohl generell als auch im Einzelfall) sind hier zusammengestellt.
Die Anzahl zu betreuender Abschlussarbeiten ist für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen begrenzt. In der Regel k?nnen maximal vier Abschlussarbeiten pro Jahr betreut werden. Diese Begrenzung berücksichtigt insbesondere die Situation von Mitarbeitenden in der Qualifikationsphase und soll sicherstellen, dass neben der Betreuung von Abschlussarbeiten ausreichend Zeit für weitere T?tigkeiten in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung bleibt.
Modulverantwortliche k?nnen Hochschullehrende oder unbefristet besch?ftigte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sein – hierzu z?hlen auch Lektor:innen, Senior Lecturer und Senior Researcher. Sie stellen sicher, dass das Lehrangebot den Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen entspricht, koordinieren Lehrveranstaltungen und Prüfungen, aktualisieren Modulbeschreibungen, beraten Studierende zu Anerkennungsfragen und stimmen sich mit Kolleg*innen:innen sowie Studiengangsverantwortlichen ab. Zudem organisieren sie die Evaluation und Qualit?tssicherung der Module und dokumentieren die Ergebnisse für die Weiterentwicklung.
Detaillierte Informationen zu den Kernaufgaben s. QM-Konzept des Fachbereichs.
Studiengangsverantwortliche sind zentrale Ansprechpersonen für die Planung, Weiterentwicklung und Qualit?tssicherung von Studienangeboten am Fachbereich. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Koordination von Neueinrichtungen und ?nderung von Studienangeboten, die Auswertung und Kommunikation von Evaluationsergebnissen sowie die Mitwirkung in den jeweils zust?ndigen Gremien.
Detaillierte Informationen zu den Kernaufgaben s. QM-Konzept des Fachbereichs.
Die Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung (LVNV) regelt die Lehrverpflichtung für Besch?ftigte der Universit?t Bremen mit Aufgaben in der universit?ren Lehre. Sie definiert den Umfang der Lehrverpflichtung und gibt Auskunft über den hierzu durch Lehrende zu erbringenden Nachweis. Diese sind verpflichtet, zum Ablauf des Sommersemesters Art und Umfang ihrer Lehr-, Beratungs- und Betreuungst?tigkeiten in den beiden vorangegangenen Semestern schriftlich nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt mithilfe eines Formulars, das von der Verwaltung versandt und von Lehrenden eigenst?ndig sowie fristgerecht eingereicht werden muss.
Der Blog WissensWert der Universit?t Bremen ist ein Informations- und Serviceportal rund um das Thema Lehre. Interessierte finden hier umfassende Informationsmaterialien sowie Unterstützungsangebote und Veranstaltungshinweise zur Gestaltung von Lehre.
Die Gesch?ftsstelle Hochschuldidaktik an der Universit?t Bremen organisiert Workshops, Selbstlerneinheiten und Coaching-Formate zur hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung. Dazu geh?rt auch das Zertifikat Hochschuldidaktische Qualifizierung, ein modularisiertes Fortbildungsprogramm für Lehrende, das gemeinsam mit den Carl von Ossietzky Universit?t Oldenburg, der Universit?t Osnabrück sowie dem Kompetenzzentrum Hochschuldidaktik für Niedersachsen (KHN) angeboten wird.
Darüber hinaus unterstützt die Gesch?ftsstelle Lehrende bei der Entwicklung moderner Lehr- und Lernkonzepte und stellt umfangreiche Informationen und Materialien zu hochschuldidaktischen Themen bereit.
Zum Umgang mit sprachlich problematischen Seminar- und Abschlussarbeiten bietet der FB Lehrenden eine Handreichung: In dieser wird erl?utert, was – je nach Format der schriftlichen Prüfungsleistung – als unangemessene H?ufung sprachlicher Fehler gilt und wie Lehrende damit umgehen, um Studierende bei der Weiterentwicklung ihrer wissenschaftlichen Schreibkompetenz zu unterstützen.
[Die Handreichung findet sich aktuell in ?berarbeitung – Stand Februar 2026]
Die Diversity-AG des Fachbereich 12 – Erziehungs- und Bildungswissenschaften hat einen Leitfaden erarbeitet, der Lehrenden praxisnahe Hinweise und Empfehlungen für eine diversit?tssensible, diskriminierungskritische und inklusive Gestaltung von Lehr- und Prüfungssituationen bietet.
Der Leitfaden ist unter Handreichungen & Links zur Unterstützung von Studium und Lehre abrufbar.
Mitarbeitende und Studierende des FB 12 haben eine Vereinbarung zur Studienkultur als gemeinsame Selbstverpflichtung von Lehrenden und Studierenden erarbeitet, in der gegenseitige Erwartungen und Grunds?tze für einen respektvollen, konstruktiven und diskriminierungsfreien Umgang miteinander festgehalten werden.
Die Vereinbarung betont die gemeinsame Verantwortung für das Gelingen von Lehrveranstaltungen, die Bedeutung von Vorbereitung und aktiver Teilnahme, transparente Anforderungen sowie einen kontinuierlichen Dialog und eine offene Feedbackkultur zwischen Studierenden und Lehrenden. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass i.d.R. keine Anwesenheitspflicht besteht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen jedoch wesentlich zum Lernerfolg und zum gemeinsamen Austausch beitr?gt.
[Die Vereinbarung findet sich aktuell in ?berarbeitung – Stand Februar 2026]
Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Lehrende im Leitfaden Lernen ohne Barrieren – Leitfaden für Lehrende der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS).
Der Leitfaden ist neben weiteren Hinweisen zum Thema hier abrufbar.
An der Universit?t Bremen gibt es diverse Kontakt-/Beratungsstellen rund um Lehre und Studium, auf die Lehrende im Rahmen ihrer eigenen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 oder im Austausch mit Studierenden aufmerksam machen k?nnen. Hierzu z?hlen:
Die Universit?t Bremen ist seit dem 16. September 2016 systemakkreditiert und verfügt somit über ein internes Qualit?tssicherungssystem, das als Querschnittsaufgabe vorwiegend dezentral in der Verantwortung der Fachbereiche liegt. Die Qualit?tssicherung am Fachbereich 12 ist entsprechend in das gesamtuniversit?re Qualit?tsmanagement eingebettet.
Am Fachbereich 12 bilden die Qualit?tsziele Lehr- und Lernqualit?t, Professionalisierung sowie Studierbarkeit den Kern des fachbereichseigenen QM-Konzepts. Für dessen Ausgestaltung und Umsetzung sind das Dekanat, insbesondere das Studiendekanat, in enger Zusammenarbeit mit dem Studienzentrum verantwortlich.
Verschiedene Formate der Steuerung, Evaluation und des Dialogs sichern die kontinuierliche Weiterentwicklung von Studium und Lehre: Die Studienkommission koordiniert die strategische Qualit?tsentwicklung studiengangsübergreifend, w?hrend die Lehreinheiten das fach- und studienbereichsspezifische Qualit?tsmanagement auf Modul- und Lehrveranstaltungsebene umsetzen. Datenbasierte Kennzahlen, regelm??ige Berichte und Evaluationen erm?glichen eine fortlaufende ?berprüfung und Weiterentwicklung der Qualit?t von Lehre und Studium. Erg?nzend f?rdern Austausch- und Informationsformate den kontinuierlichen Dialog mit Studierenden und Lehrenden.
Eine detaillierte Darstellung der Prozesse und Instrumente findet sich im QM-Konzept des Fachbereichs (Teil A); Ans?tze und Formate zur Lehrevaluation sind in Teil B beschrieben.
Für Anliegen und Rückfragen zum Qualit?tsmanagement des FB ist das Studienzentrum zentrale Anlaufstelle.
Neue Mitarbeitende sind herzlich eingeladen, sich aktiv an der Qualit?tssicherung in Lehre und Studium zu beteiligen!
M?glichkeiten zur Mitwirkung bieten insbesondere die Studienkommission als offenes Gremium zur studiengangsübergreifenden Qualit?tsentwicklung, die Lehreinheiten mit ihrem fach- und studienbereichsspezifischen Qualit?tsmanagement, der Themenausschuss QM für den Lehramtsbereich sowie Austauschformate wie der j?hrliche Tag der Lehre im Dezember.
Bei Interesse oder Fragen zu Beteiligungsm?glichkeiten steht das Studienzentrum gerne zur Verfügung.