Promotion

Neu für alle Annahmen ab 1.10.2018

Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung aus. Sie erhalten automatisch per Mail eine Kopie Ihrer Angaben. Diese Kopie reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand*in bei der Gesch?ftsstelle des Promotionsausschusses ein.

  • Vorsitzender Prof. Dr. Marcus B?umer
  • Gesch?ftsstelle Frauke Ernst
     
  • Professor:innen: Prof. Marcus B?umer (Vorsitz), Prof. Peter Spiteller (Vertretung Vorsitz), Prof. Michael Friedrich, Prof. Sami Hassan und alle HL aus der Biologie
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen: Dr. Andrea Krause, Dr. Jan Bredeh?ft (Vertretung)
  • Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung: Andreas Suchopar, Ingo Neumann (Vertretung)
  • Student:innen: Rebecca Gorniak, Annika Dannemann (Vertretung)

Zur vertraulichen Beratung von Doktoranden bei Problemen nicht-wissenschaftlicher Art k?nnen
Dr. Andrea Krause oder Prof. Dr. Ralf Dringen kontaktiert werden.

Für alle Kandidaten/Kandidatinnen gilt die Promotionsordnung vom 14.11.2018.

Für Kandidatinnen/Kandidaten, die bereits vor dem Inkrafttreten der Ordnung vom 8.7.2015 als Doktorandinnen/Doktoranden angenommen (§ 4) wurden und bis Juli 2016 einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, gilt die Promotionsordnung vom 14.03.2007.