Ethik-Fachausschuss FB3

Fachausschuss Ethik am Fachbereich 3

Der Fachbereich 3 hat in Abstimmung mit der Ethikkommission der Universit?t Bremen ein vereinfachtes Ethikverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko eingeführt. Der vom Fachbereichsrat gew?hlte Fachausschuss Ethik ber?t die eingereichten Kurzantr?ge und empfiehlt der Ethikkommission bei minimalem Risiko ein positives Votum. Die Grundlage dafür ist die am 14.05.2025 verabschiedete Neufassung der Ethikordnung der Universit?t Bremen.

Kurzantragsverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko

Das Kurzantragsverfahren wurde entwickelt, um die Ethikkommission der Universit?t Bremen zu entlasten und ihr 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Zeit für die Bearbeitung komplexer Antr?ge zu erm?glichen. Da immer 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 peer-reviewte Zeitschriften und Forschungsf?rderungseinrichtungen auch für ethisch unbedenkliche Vorhaben ein positives Ethikvotum fordern, ist das Antragsvolumen stark gestiegen.

Das verkürzte Verfahren steht Forschenden des Fachbereichs 3 für Forschungsvorhaben zur Verfügung, bei denen absehbar h?chstens minimales Risiko für alle Beteiligten entsteht und bei denen dennoch ein Ethikvotum erforderlich ist. Durch das Kurzverfahren k?nnen ethisch unbedenkliche Forschungsvorhaben schneller bearbeitet werden, w?hrend gleichzeitig die ethischen Standards gewahrt bleiben.

So stellen Sie einen Kurzantrag

Für einen Kurzantrag müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen am Fachbereich 3 t?tig sein und keines der Ausschlusskriterien (Checkliste 2.1. auf dem [Kurzantrags-Formular) darf auf Ihr Forschungsvorhaben zutreffen. Für Forschungsvorhaben im Rahmen von Abschlussarbeiten am FB 3 k?nnen nur die jeweiligen Betreuenden Antr?ge stellen (Ethikordnung der Universit?t Bremen, §3, Abs. 4). Forschende aus anderen Fachbereichen k?nnen Kurzantr?ge an den Fachausschuss ihres jeweiligen Fachbereichs stellen (wenn verfügbar) oder regul?re Antr?ge an die Ethikkommission richten. Für Vorhaben, auf die eines der Ausschlusskriterien zutrifft, ist ebenfalls wie gehabt ein Antrag an die Ethikkommission notwendig.

Laden Sie die aktuelle Version der Anleitung, das Kurzantrags-Formular und die aktuelle Version der Datenschutz-Checkliste der Rechtsstelle der Universit?t Bremen (Anmeldung zum internen Bereich der Uni-Homepage notwendig) herunter. Füllen Sie alle Unterlagen aus, folgen Sie allen Schritten der Anleitung, fügen Sie Studieninformationen und Fragebogen / Instrumente bei, fügen Sie alle Dokumente in eine pdf-Datei zusammen (Name: YYMMDD_Name.pdf) und schicken Sie diese Datei an ethikprotect me ?!fb3.uni-bremenprotect me ?!.de. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung des Antrags im Umlaufverfahren. Bei kurzen Rückfragen melden wir uns ggf. telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an ethikprotect me ?!fb3.uni-bremenprotect me ?!.de