Fachausschuss Ethik

Fachausschuss Ethik am Fachbereich 08

Der Fachbereich 08 hat in Abstimmung mit der Ethikkommission der Universit?t Bremen ein vereinfachtes Ethikverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko eingeführt. Der vom Fachbereichsrat gew?hlte Fachausschuss Ethik ber?t die eingereichten Kurzantr?ge und empfiehlt der Ethikkommission bei minimalem Risiko ein positives Votum. Die Grundlage dafür ist die am 14.05.2025 verabschiedete Neufassung der Ethikordnung der Universit?t Bremen.

 

Kurzantragsverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko

Das Kurzantragsverfahren wurde entwickelt, um die Ethikkommission der Universit?t Bremen zu entlasten und ihr 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Zeit für die Bearbeitung komplexer Antr?ge zu erm?glichen. Da immer 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 peer-reviewte Zeitschriften und Forschungsf?rderungseinrichtungen auch für ethisch unbedenkliche Vorhaben ein positives Ethikvotum fordern, ist das Antragsvolumen stark gestiegen.

Das verkürzte Verfahren steht Forschenden des Fachbereichs 08 für Forschungsvorhaben zur Verfügung, bei denen absehbar h?chstens minimales Risiko für alle Beteiligten entsteht und bei denen dennoch ein Ethikvotum erforderlich ist. Durch das Kurzverfahren k?nnen ethisch unbedenkliche Forschungsvorhaben schneller bearbeitet werden, w?hrend gleichzeitig die ethischen Standards gewahrt bleiben.

So stellen Sie einen Kurzantrag:

Für einen Kurzantrag müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen am Fachbereich 08 t?tig sein und keines der Ausschlusskriterien (Checkliste 2.1. auf dem Kurzantragsformular) darf auf Ihr Forschungsvorhaben zutreffen. Promovierende am FB 08 k?nnen Kurzantr?ge stellen, wenn sie als Doktorand:innen an der Universit?t Bremen angenommen sind und ein formloses  Schreiben einer/s Betreuenden beilegen (Ethikordnung §3, Abs. 3). Für Forschungsvorhaben im Rahmen von Masterarbeiten am FB 08 k?nnen nur die jeweiligen Betreuenden Antr?ge stellen Ethikordnung §3, Abs. 4). Forschende aus anderen Fachbereichen k?nnen Kurzantr?ge an den Fachausschuss ihres jeweiligen Fachbereichs stellen (wenn verfügbar) oder regul?re Antr?ge an die Ethikkommission richten. Für Vorhaben, auf die eines der Ausschlusskriterien zutrifft, ist ebenfalls wie gehabt ein Antrag an die Ethikkommission notwendig.

Laden Sie die aktuelle Version der Anleitung , das -KurzantragsFormular und die aktuelle Version der Datenschutz-Checkliste der Rechtsstelle der Universit?t Bremen (Anmeldung zum internen Bereich der Uni-Homepage notwendig) herunter.

Füllen Sie alle Unterlagen aus, folgen Sie allen Schritten der Anleitung, fügen Sie Studieninformationen und Erhebungsinstrumente (z.B. Fragebogen, Interviewleitfaden etc.) bei, fügen Sie alle Dokumente in eine pdf-Datei zusammen (Name: YYMMDD_Name.pdf) und schicken Sie diese Datei an EthikFB8protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de. Die vollst?ndigen Unterlagen müssen sp?testens zehn Tage vor einem Sitzungstermin eingereicht werden.


 

Mitglieder des Fachausschusses Ethik und Vertretende:

Statusgruppe Hochschullehrer:innen

Mitglieder:

Prof. Dr. Betina Hollstein (Vorsitzende)

Prof. Dr. Sebastian Fehrler (stellvertretender Vorsitzender)

Vertretung durch:

Prof. Dr. Annelies G. Blom 

Prof. Dr. Olaf Groh-Samberg

Prof. Dr. Sarah Berens

Statusgruppe wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

Mitglieder:

Dr. Hendrik Schr?der

Vertretung durch:

Dr. Roy Karadag

Sitzungstermine

1. Sitzung: 17.03.26

2. Sitzung: 21.04.26

Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat