Pflichtauslandssemester BA Integrierte Europastudien

Im 5. Semester ist es endlich soweit: Die bis dahin erworbenen Sprachkenntnisse k?nnen endlich ausprobiert werden, kulturelles Wissen kann angewandt und überprüft werden. Partneruniversit?ten des Instituts für Europastudien sind in der Europ?ischen Union, in L?ndern mit Beitrittskandidatenstatus sowie im Kaukasus und Indien (eine ?bersicht finden der Erasmus-澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 finden Sie hier) .

Das Auslandssemester umfasst insgesamt 30 CP des IES-Studiums, von denen mindestens 20 CP an der ausl?ndischen Universit?t erworben werden. Auch Sprachkurse k?nnen einen Teil (maximal 10 CP) des Auslandsstudiums abdecken. Zur Absicherung der Anrechenbarkeit der 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 an der ausl?ndischen Universit?t für IES wird mit der Gastuniversit?t ein ?Learning Agreement“ geschlossen, in dem alle zu belegenden Kurse festgehalten sind.

HINWEIS: Wegen des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine sind alle Verbindungen zu Russland derzeit auf ein Minimum reduziert. Siehe Mitteilung des Rektorats

Stra?burg, Frankreich
Vilnius, Litauen
Rovaniemi, Finnland
Warschau, Polen
Malaga, Spanien
Rovaniemi, Finnland

Formalit?ten und Ablauf

Die Formalit?ten für das Auslandssemester sehen wie folgt aus:

  • Die Anforderungen an das Auslandssemester finden Sie in der Prüfungsordnung.

  • Die Frist zur Bewerbung ist der 15. Februar.  

  • Die Bewerbung l?uft über das Portal Mobility online. Einen Link zur Bewerbungsplattform und zur Anleitung finden Sie auf der Seite des International Office: /studium/starten-studieren/studium-international/studieren-im-ausland/erasmus-studienaufenthalt. Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie bei der / dem Beauftragten des Instituts für Erasmus ein. 

  • Mit der zust?ndigen Koordinatorin wird ein Learning Agreement abgeschlossen, das die zu belegenden Kurse im Ausland dokumentiert.

  • Die tats?chlich erworbenen Leistungsnachweise werden in einem Transcript of Records aufgeführt, das Ihnen die Gastuniversit?t ausstellt.

  • Zur Anerkennung des Auslandssemesters beim Prüfungsamt ist nach der Rückkehr im Original / Papierform (keine Antragsscans!) der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (zum Download auch auf der Seite des ZPA) sowie ein von der Gastuniversit?t ausgestelltes Transcript of Records bei der Gesch?ftsführerin des Instituts Dr. Caterina Bonora einzureichen.

  • Die Umrechnung der Noten orientiert sich an den Informationen zur Anerkennung ausl?ndischer Bildungsabschlüsse der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de).

  • ?ber den Auslandsaufenthalt ist dem Studiengang UND dem Stipendiengeber gegenüber Rechenschaft abzulegen. Der Erfahrungsbericht ist Teil der obligatorischen Prüfungsleistungen des Auslandssemesters.

  • Zur Finanzierung des Aufenthaltes gibt es unterschiedliche F?rderm?glichkeiten: Erasmus+ (Studienaufenthalt im europ?ischen Ausland), PROMOS, Auslands-BAf?G.

Koordination für Erasmus+

Dr. Caterina Bonora

cbonora@uni-bremen.de

 

 

Folien der Infoveranstaltung

Pflichtauslandssemester am 20.11.2024

Aktualisiert von: IES