08 Pr?mien für DFG-Erstbewilligungen

Ausschreibung der Zentralen Forschungsf?rderung ZF

Die Universit?t Bremen will die Einwerbung von Drittmitteln f?rdern. Der Akzent liegt dabei auf der F?rderung jüngerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der Pr?mierung von DFG-Erstbewilligungen.

Dieses Verfahren ist nicht wettbewerblich. Die Pr?mie erhalten auf Antrag alle, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN? Die erfolgreiche Antragstellerin/der Antragsteller.

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Bewilligung eines bei der DFG als ?Erstantrag“ eingereichten Vorhabens.

DIE F?RDERKONDITIONEN: Pr?mien zur freien Verwendung im Rahmen dienstlicher Aufgaben werden in der Regel in H?he von 2.500 EUR ausgeschüttet. Der Antrag kann bis sp?testens ein Jahr nach Datum des Bewilligungsbescheides der DFG gestellt werden.

DAS VERFAHREN: Antr?ge auf Ausschüttung der Pr?mie k?nnen ganzj?hrig gestellt werden. ?ber die Antr?ge wird in der Gesch?ftsstelle entschieden.

Antragstermin

ganzj?hrig

Kontakt

Stefan Lüttgens
Tel. +49 421 218-60323 E-Mail
Geb?ude SFG, Raum 3160