Ethische Rahmenrichtlinien für Tierversuche

Die Universit?t Bremen und die an ihr t?tigen Wissenschaftler:innen sehen sich dem sogenannten 3R-Prinzip verpflichtet, dass den ethischen Rahmen bei der Planung und Durchführung von tierexperimentellen Forschungsarbeiten vorgibt und auch die Grundlage des Deutschen Tierschutzgesetzes darstellt. Die 3R stehen für:

 

Replacement

Vermeidung von Tierversuchen durch Nutzung alternativer Methoden

Wo immer m?glich werden Forschungsfragen durch tierversuchsfreie Verfahren untersucht. Zur Vermeidung von Tierversuchen werden grunds?tzlich Alternativmethoden angewendet, sofern diese zur Verfügung stehen, und an der Entwicklung von Alternativmethoden gearbeitet, sofern diese noch nicht zur Verfügung stehen aber grunds?tzlich erreichbar scheinen. Das deutsche Tierschutzgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Tierversuchen reguliert, erlaubt die Durchführung von Tierversuchen nur dann, wenn die aufgeworfene wissenschaftliche Fragestellung nicht durch tierversuchsfreie Verfahren untersucht werden kann.

Es ist wichtig anzumerken, dass auch Alternativmethoden immer das Resultat wissenschaftlicher Forschung sind. Geeignete Alternativmethoden erlauben oft die schnellere und weniger aufw?ndige Untersuchung von Forschungsfragen und werden aus einer Vielzahl von Gründen auch von Seiten der Wissenschaft tierexperimentellen Methoden vorgezogen. Allerdings nur dann, wenn sie für die Untersuchung einer wissenschaftlichen Fragestellung tats?chlich geeignet sind. Dies ist in manchen Bereichen der biomedizinischen Forschung der Fall: So k?nnen heute zum Beispiel Impfstoffe im Wesentlichen mit Hilfe geeigneter Ger?te und Verfahren produziert werden, w?hrend hierfür früher Tiere genutzt werden mussten. Unverstandene physiologische Vorg?nge, wie beispielsweise die Wirkung eines neuartigen Impfstoffes im K?rper und die Untersuchung eventueller Nebenwirkungen, k?nnen aber nicht im Computer simuliert werden, sondern sind von geeigneten Tiermodellen abh?ngig. Auch die Erforschung von Organsystemen, und wie sie miteinander wechselwirken, ist ohne geeignete Tiermodelle nicht m?glich.

Reduction

Verminderung der Zahl der für Tierversuche verwendeten Tiere

Wenn die Erforschung einer wissenschaftlichen Frage die Nutzung von tierexperimentellen Methoden zwingend erfordert, muss die Zahl der hierfür eingesetzten Tiere auf das unerl?ssliche Minimum beschr?nkt werden. Hierfür werden zum Beispiel biometrische Verfahren genutzt, mit denen sich die Anzahl der zu verwendenden Tiere im Vorhinein berechnen oder absch?tzen l?sst, um die zu untersuchende Frage statistisch absichern zu k?nnen. Hiermit wird vermieden, dass 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Tiere als erforderlich genutzt werden.

Refinement

Verbesserung der Haltungs- und Experimentalmethoden, um die Belastung der Tiere auf das unerl?ssliche Minimum zu beschr?nken

Die für die Erforschung wissenschaftlicher Fragestellungen angewendeten tierexperimentellen Methoden und Prozeduren befinden sich in st?ndiger Entwicklung. Dies umfasst auch das Ziel, der mit der Anwendung einer Methode verbundenen Belastung der Tiere entgegenzuwirken. Derartige methodische Verbesserungen beziehen sich auf alle Ebenen des Umgangs mit den Versuchstieren. Sie beginnen bei den Haltungsbedingungen der Tiere, beziehen Trainingsprogramme ein, die zum Beispiel Blutabnahmen unter Kooperation des Tieres erm?glichen und so den hiermit einhergehenden Stress reduzieren, und schlie?en die konkreten experimentellen Methoden ein, die so verbessert werden, dass sie die mit ihnen einhergehende Belastung minimieren. Refinement-Ans?tze k?nnen auch darauf abzielen, aus den gewonnenen Daten 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Wissen zu extrahieren, beispielsweise durch die Nutzung neuartiger Datenauswerteans?tze oder komplexer statistischer Methoden. Damit k?nnen sie auch direkt der Reduktion von Tierversuchen dienen.

 

Die im Rahmen des 3R-Prinzips zu berücksichtigenden Ma?nahmen sind Gegenstand der Beantragung von Tierversuchen und werden bei der Bewilligung von Tierversuchsantr?gen eingehend geprüft.

Allgemeine Zahlen und Fakten zu Tierversuchen

Die Zahl der Tierversuche hat sich in Deutschland in den letzten 10 Jahren trotz steigender Ausgaben für wissenschaftliche Forschung stetig verringert. In 2020 wurden insgesamt 2.5 Millionen Tiere für biomedizinische Forschung eingesetzt. Etwa 80 Prozent hiervon sind M?use und Ratten und weitere etwa 10 Prozent sind Fische. Die restlichen 10 Prozent verteilen sich auf verschiedene andere Tierarten. Etwa 0,1 Prozent aller Versuchstiere sind Affen und Halbaffen (allerdings keine Menschenaffen).

Umgerechnet bedeutet dies, dass für jede in Deutschland lebende Person w?hrend einer Lebenszeit von 80 Jahren etwa 2 M?use und Ratten, 0,2 Fische und 0,2 andere Tiere für die Gesamtheit an biomedizinischer und veterin?rmedizinischer Forschung, für die Entwicklung und Testung neuer Medikamente und für alle anderen Zwecke genutzt werden. Ungef?hr 70 Prozent der Versuche gelten als maximal leicht belastend und etwa 25 Prozent der Versuche gelten als mittelgradig belastend. Nur 4 Prozent aller in Deutschland durchgeführten Tierversuche gelten als schwer belastend. Dies sind meist Versuche, die der konkreten Erforschung eines schweren Krankheitsbildes dienen und daher die Nachbildung dieser Krankheit im Tiermodell erfordern. Etwa 6 Prozent aller Versuche werden unter Vollnarkose durchgeführt, ohne dass das Tier anschlie?end aus der Narkose erwachen würde.

An der Universit?t Bremen werden insgesamt nur sehr wenige Tierversuche an M?usen, Ratten, Rhesusaffen (Makaken) und Fr?schen durchgeführt (Ausführliche Informationen zu den Versuchen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten). Keines der verschiedenen Forschungsvorhaben stellt eine 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 als maximal mittelgradige Belastung dar. Eine mittelgradige Belastung ergibt sich im Haustierbereich zum Beispiel im Zuge einer Sterilisationsoperation.

N?here Informationen zur Zahl der in Deutschland durchgeführten Tierversuche, zum Zweck der Tierversuche und zum Belastungsgrad finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ern?hrung und Landwirtschaft (BMEL), an das alle diesbezüglichen Fakten von den lokalen Genehmigungsbeh?rden übermittelt werden. Eine Auswertung der Versuchstierzahlen nach Bundesl?ndern gibt es unter https://www.tierversuche-verstehen.de/tierversuche-in-den-bundeslaendern-fact-sheet-sammlung/.

Standards bei der Unterbringung

Ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen der Tiere ist deren artgerechte Unterbringung in modernen Tierhaltungen. Die Anforderungen an die Tierhaltung sind in der betreffenden Europ?ischen Richtlinie (EU 2010/63) für jede Tierart spezifiziert und für die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union bindend. ?ber diese Anforderungen hinaus verfügen die Tierhaltungen an der Universit?t Bremen über umfangreiches, sogenanntes Environmental Enrichment (Bereicherung des Lebensumfeldes durch artspezifisches Besch?ftigungsmaterial), um das Wohlbefinden der Tiere zu unterstützen. Darüber hinaus werden alle Tiere t?glich durch fachkundiges Personal hinsichtlich ihres Verhaltens und ihrer Gesundheit begutachtet.

Die Haltungen und Labore an der Universit?t Bremen werden regelm??ig durch die zust?ndige Beh?rde kontrolliert. Der Kontrolle unterliegen alle mit den gesetzlichen Bestimmungen zusammenh?ngenden Faktoren, beispielsweise der Nachweis des Bezugs der Tiere über genehmigte Bezugsquellen, der Nachweis der Durchführung von Reinigungs- und Hygieneprozeduren, die Kontrolle der Tierhaltung inklusiver aller Haltungsaspekte (Luftaustausch, Temperatur, Licht, Ger?uschlevel, Besch?ftigungsm?glichkeiten etc.), die beh?rdliche Inaugenscheinnahme der Tiere, der Nachweis der Tiergesundheit, die konkreten experimentellen Prozeduren etc.

Tierschutzbeauftragte und Tierschutzausschuss

Jede ?ffentliche und private Einrichtung in Deutschland, an der Forschende Tierversuche durchführen dürfen, ist gesetzlich verpflichtet, einen/eine Tierschutzbeauftragte/n und einen Tierschutzausschuss zu benennen.

Der/die Tierschutzbeauftragte (TSchB) ber?t die tierexperimentell t?tigen Wissenschaftler:innen in allen Fragen, die das Tierwohl und die Tiergesundheit betreffen. Die Person ist in die Planung und Durchführung der durchgeführten tierexperimentellen Studien eingebunden und hat kontrollierende Funktion bei der Durchführung der Experimente und der Haltung der Tiere. Sie ist darüber hinaus Ansprechpartner:in für beh?rdliche Anfragen und die Kommunikation.

Der/die Tierschutzbeauftragte wird vom Tierschutzausschuss unterstützt. Ihm geh?ren an der Universit?t Bremen insgesamt fünf wissenschaftliche und technische Mitarbeiter:innen aus dem Bereich der tierexperimentellen Forschung an – eine Person ist der/die Tierschutzbeauftragte.

Der Tierschutzausschuss veranstaltet regelm??ig Fortbildungsveranstaltungen für die tierexperimentell t?tigen Mitarbeiter:innen – beispielsweise zu Fragen neuer (veterin?r-) medizinischer Erkenntnisse bei der Durchführung von Narkosen oder weiteren M?glichkeiten zur Implementation der 3R-Prinzipien (Replacement, Reduction, Refinement).

Kontakt: tierschutzbeauftragter@uni-bremen.de