Frauenf?rderplan

Nach § 6 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind die Dienststellen aufgefordert, für ihren Bereich Frauenf?rderpl?ne auf der Grundlage von Analysen über die Besch?ftigtenstruktur zu erstellen. Frauenf?rderpl?ne beschreiben Handlungsfelder und Zielsetzungen der Frauenf?rderung und sollen das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und M?nnern in den Dienststellen verwirklichen.

Grundlagen unseres Frauenf?rderplans sind einerseits die Personalentwicklungsziele der Universit?t, andererseits die rechtlichen Vorgaben der Frauenf?rderung gem?? Landesgleichstellungsgesetz.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als Querschnittsaufgabe integraler Bestandteil aller Handlungsfelder der Personalwirtschaft und -entwicklung. Alle, die an der Planung und Umsetzung organisatorischer und personeller Ma?nahmen beteiligt sind, sollen einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Wir streben den Abbau struktureller Benachteiligungen von Frauen und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie an.

Die fünfte Fortschreibung des Frauenf?rderplans liegt vor und auch in diesem Plan gibt es einige Aktualisierungen und neue Verabredungen z.B.

aktuelle Statistiken,

  • Verabredungen zur Berufsf?rderung von Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung,
  • F?rderung der Rückkehr und Integration von Beurlaubten.

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