Arbeitsgrundlage

Grundlage meiner Arbeit ist das im November 1990 in Kraft getretene "Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im ?ffentlichen Dienst des Landes Bremen" kurz LGG genannt. Als Frauenbeauftragte gem?? Landesgleichstellungsgesetz vertrete ich alle im Dienstleistungsbereich der Universit?t Bremen und in der Staats- und Universit?tsbibliothek besch?ftigten Mitarbeiterinnen.

Meine Aufgabe ist es, den Vollzug dieses Gesetzes in der Universit?t zu f?rdern, zu kontrollieren und Impulse zu geben.

In allen relevanten Planungsgremien bin ich mit Sitz und Stimme vertreten.

Im Rahmen dieser Aufgabe bin ich von der Universit?tsleitung sowohl an der Planung als auch bei der Entscheidung, insbesondere bei personellen, sozialen und organisatorischen Ma?nahmen, mitberatend zu beteiligen. Das hei?t konkret, alle beantragten Ma?nahmen dieser drei Bereiche sind mir zur Stellungnahme zuzuleiten.

Dies bedeutet für die Kolleginnen, dass ich im Konfliktfall Widerspruch gegen die beabsichtigte Ma?nahme einlegen kann.

Bei Fragen, Anregungen und Konflikten stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung und selbstverst?ndlich werden diese Gespr?che absolut vertraulich behandel