Innenrevision

Das Logo der Universit?t Bremen an der Fassade der Glashalle.

Die Innenrevision ist eine hochschulinterne Prüfungs- und Beratungseinrichtung der Universit?t Bremen und als Stabstelle direkt dem Kanzler unterstellt.

Die Innenrevision ist unabh?ngig und hat bei der Ausübung iher T?tigkeit ein vollst?ndiges und uneingeschr?nktes Informationsrecht. Sie besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universit?t Bremen. Die Innenrevision ist verpflichtet, über alle bekannt gewordenen Sachverhalte Verschwiegenheit zu wahren.

Der Leiter der Stabstelle Innenrevision ist zugleich Anti-Korruptionsbeauftragter der Universit?t. In dieser Funktion ist er Ansprechpartner für alle Fragen und Ma?nahmen rund um das Thema Korruption und deren Pr?vention.

Aufgaben

Die Innenrevision der Universit?t Bremen ber?t und unterstützt die Universit?tsleitung bei der ?berwachung der Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der ?berprüfung der Organisationsstrukturen und Arbeitsabl?ufe auf Zweckm??igkeit und Wirtschaftlichkeit. Im Rahmen von Prüfungsverfahren werden in Zusammenarbeit mit den zust?ndigen Dienststellen Vorschl?ge zur M?ngelbeseitigung erarbeitet.

Die Innenrevision pru?ft die Verwendungsnachweise der Drittmittelprojekte (DAAD, BUND) sowie die Kostenaufstellungen von Forschungsprojekten mit Mitteln der Europa?ischen Union auf der Grundlage der jeweils gu?ltigen Finanzrichtlinien und erteilt anschlie?end die Audit-Zertifikate. Zudem geho?ren die Prüfung der Geldannahmestellen und der Handkassen zu den Aufgabenfeldern der Innenrevision.

Der Leiter der Stabsstelle ist zugleich der Antikorruptionsbeauftragte der Universit?t Bremen. In dieser Funktion ist er Ansprechpartner fu?r alle Fragen und Ma?nahmen rund um das Thema Korruption und deren Pr?vention.

    Gesetzliche Grundlagen

    Am 10. November 2010 hat die Bremische Bürgerschaft im Rahmen einer ?nderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) eine gesetzliche Grundlage für die Innenrevisionen der bremischen Verwaltung beschlossen.

    Weiterführende Informationen: