Master
Das Institut für Geschichtswissenschaft bietet zwei Masterstudieng?nge zur Auswahl an. Der forschungsorientierte Masterstudiengang Ungleichheiten in Geschichte und Gegenwart ist interdisziplin?r ausgerichtet mit Angeboten aus den F?chern Soziologie, Kulturwissenschaften, Religionswissenschaften und Politikwissenschaften. Der Masterstudiengang Public History bereitet auf Berufswege in der ?ffentlichen Geschichtsvermittlung au?erhalb des schulischen Kontextes vor.
In beiden Masterstudieng?ngen werden vergangene und gegenw?rtige Geschichtsdeutungen thematisiert als Formen der Sinnstiftung der Gegenwart, die in der ?ffentlichkeit pr?sent sind. Sie bilden einen wesentlichen Teil unseres Selbstverst?ndnisses, pr?gen die Wahrnehmung der Gegenwart und beeinflussen die Gestaltung der Zukunft. Es ist die Aufgabe von Historiker*innen, die Vergangenheit mittels eines methodischen Instrumentariums und anhand von Quellen zu erforschen, von dieser Basis aus bestehende Geschichtsbilder immer wieder zu hinterfragen und neue Deutungsangebote zur Diskussion zu stellen.
Hier geht es zum Master of Education
Der Masterstudiengang ?Geschichte“ l?uft aus, neue Einschreibungen sind ab dem Wintersemester 2024/25 nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 m?glich.
Das Masterstudium an der Universit?t Bremen besteht aus drei Teilen: dem Pflichtbereich, dem Wahlpflichtbereich und dem Wahlbereich. Insgesamt sind 120 Credit Points zu absolvieren. Das Studium ist modular aufgebaut, das hei?t das gesamte Masterstudium besteht aus Einzelteilen (Modulen), welche individuell – wie nach einem Baukastenprinzip – zusammengesetzt werden k?nnen. Der Studienverlaufsplan bietet Orientierung und gibt Empfehlungen für eine sinnvolle Abfolge der einzelnen Module innerhalb der viersemestrigen Regelstudienzeit.
Studienverlaufsplan MA Geschichte bei Studienbeginn zum Wintersemester
Studienverlaufsplan MA Geschichte bei Studienbeginn zum Sommersemester
Module im Pflichtbereich
Die Module des Pflichtbereiches (inklusive des Moduls Masterarbeit) umfassen im Schwerpunkt ?Geschichte in der ?ffentlichkeit“ insgesamt 57 CP und im Schwerpunkt ?Kultur(en)-Geschichte“ insgesamt 69 CP. Sie bilden den Kern des Masterstudiums.
Folgende fachwissenschaftlichen Module sind im Pflichtbereich zu absolvieren:
- MA HIS 1 Methodische Herausforderungen
- MA HIS 4 Auslandsmodul (Schwerpunkt ?Kultur(en)-Geschichte“)
- MA HIS 5 Praxismodul (Schwerpunkt ?Geschichte in der ?ffentlichkeit“)
- MA HIS 6 Forschen als Prozess
sowie:
- das Modul MA HIS 7 Masterarbeit – weitere Informationen zur Anmeldung der Masterarbeit finden Sie hier.
Module im Wahlpflichtbereich
Innerhalb des jeweiligen Masterschwerpunktes existieren verschiedene Themenbereiche, aus denen Module zu belegen sind. Mit der Wahl dieser Module kann das geschichtswissenschaftliche Fachwissen vertieft und spezialisiert werden.
Für den Schwerpunkt ?Geschichte in der ?ffentlichkeit“ sind dies:
- MA HIS 2a Geschichtsvermittlung multimedial
- MA HIS 2b Geschichtsbilder und -Deutungen
Und für den Schwerpunkt ?Kultur(en)-Geschichte“:
- MA HIS 3a Grenzen und Grenzüberschreitungen
- MA HIS 3b Normen im Streit
- MA HIS 3c Stadt – Land – Umwelt
Der jeweilige Schwerpunktbereich kann dabei 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育fach belegt werden.
Die konkreten Beschreibungen zu den einzelnen Modulen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs finden Sie hier.
Wahlbereich (General Studies / Facherg?nzende Studien)
Der Pflicht- und Wahlpflichtbereich des Masterstudiums werden erg?nzt durch einen Wahlbereich, innerhalb dessen sowohl weitere Angebote aus der Geschichte als auch studienbegleitende Kurse, die für wissenschaftliche und berufspraktische T?tigkeiten relevante F?higkeiten vermitteln, besucht werden k?nnen. Durch die Nutzung von Angeboten der allgemeinen Generals Studies (?Facherg?nzende Studien“) der Uni Bremen und von Angeboten anderer F?cher ist eine interdisziplin?re Ausrichtung gesichert.
In diesem Bereich sind insgesamt 15 CP zu absolvieren. Die Leistungen im Wahlbereich k?nnen aus folgenden Bereichen erbracht werden:
- Modulen und Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtbereich des Masterstudiengangs, Geschichte
- Angeboten der General Studies des Studiengangs Geschichte,
- Angeboten aus den f?chererg?nzenden Studien der Universit?t Bremen,
- Modulen aus anderen F?chern der Universit?t.
Schwerpunkt ?Geschichte in der ?ffentlichkeit“
Im Schwerpunkt ?Geschichte in der ?ffentlichkeit“ geht es um die kritische ?berprüfung der inhaltlichen Stichhaltigkeit und der Wirkungsweise vergangener und aktueller Geschichtsbilder sowie um die Reflexion der Inszenierung und Instrumentalisierung von Geschichte. Komplement?r dazu werden Praxis-Kompetenzen im Bereich der Pr?sentation wissenschaftlicher Ergebnisse vermittelt. Der Schwerpunkt ?Geschichte in der ?ffentlichkeit“ wird getragen von den Hochschullehrer*innen des Instituts für Geschichtswissenschaft, die neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation ein breites Spektrum an Kompetenzen aus den Bereichen Museumsleitung, Arch?ologie, Ausstellungskonzeption, Schreibdidaktik und Filmanalyse vertreten. Das Studium stützt sich ferner auf 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 mit zahlreichen Institutionen im Bundesland Bremen. Dazu z?hlen u.a. die Forschungsstelle Osteuropa, das Deutsche Schiffahrtsmuseum, das Focke-Museum, das Dommuseum, die Landesarch?ologie, das Staatsarchiv, die Staats- und Universit?tsbibliothek.
Schwerpunkt ?Kulturen-Geschichte“
W?hrend im Schwerpunktbereich ?Geschichte in der ?ffentlichkeit“ anwendungs- und forschungsorientierte Lehre eng miteinander verknüpft wird, ist der Masterschwerpunkt ?Kultur(en)-Geschichte“ dezidiert forschungsorientiert ausgerichtet. (Neue) Kulturgeschichte steht für einen methodischen Ansatz, der insbesondere die Repr?sentationen und Praktiken historischer Akteure in den Blick nimmt und damit Sinngebungsprozesse, aber auch Konflikte um solche Weltdeutungen untersucht. Im Rahmen des Masterstudiengangs kommt insbesondere dem Themenbereich der Inter- und Transkulturalit?t eine gro?e Bedeutung zu, was nicht zuletzt durch den Terminus ?Kultur(en)-Geschichte“ verdeutlicht wird.
Im Schwerpunkt ?Kultur(en)-Geschichte“ stehen drei Problemkomplexe im Vordergrund: 1.) das Spannungsfeld zwischen geographischen Gegebenheiten und kulturellen Auspr?gungen; 2.) die Konstruktion und historische Wandelbarkeit von Normvorstellungen; 3.) Transfer-, ?bersetzungs- und Aneignungsprozesse zwischen den Kulturen. Der geographische Untersuchungsraum umfasst neben Deutschland und Europa auch au?ereurop?ische R?ume. Die internationale Ausrichtung des Schwerpunktes ?Kultur(en)-Geschichte“ kommt nicht zuletzt darin zum Tragen, dass im Rahmen des Schwerpunktes ein Auslandsmodul (mind. 3-monatiger Aufenthalt an einer ausl?ndischen Hochschule) vorgesehen ist. Ausnahmen hiervon (H?rtefallregelung) sind m?glich.
Hier finden Sie die Aufnahmeordnung und die Prüfungsordnung.
Historiker*innen arbeiten in unterschiedlichen T?tigkeitsfeldern. Neben Museen, Archiven, Bibliotheken, Forschungsinstituten und au?erschulischen Bildungseinrichtungen sind die Medien (z.B. Verlage, Fachzeitschriften) und Interessenverb?nde (z.B. Politikberatung, Kampagnenkonzeption) zu nennen. Klassische T?tigkeitsfelder sind darüber hinaus die Wissenschaft und das Lehramt. Bedeutsam für den Berufseinstieg sind neben der Wahl des Studienschwerpunkts und der F?cherkombination insbesondere die Aktivit?ten, die schon w?hrend des Studiums entfaltet werden, um mit gewünschten T?tigkeitsfeldern (und den dort Arbeitenden) in Kontakt zu kommen. Deshalb sind Auswahl und Durchführung des Praktikums besonders wichtig. Innerhalb der General Studies bereiten 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zur Vermittlung überfachlicher Kompetenzen und zur Berufsorientierung auf das Arbeitsleben vor. Die hier erbrachten Leistungen werden ebenso wie das Praktikum als Studienleistungen anerkannt.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Prüfungsleistungen sowie zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen (z.B. bei einem Hochschulwechsel).
Aktuelle Liste der Prüfungsberechtigten
Seit 2019 wird am Fachbereich 08 – Sozialwissenschaften die Plagiatssoftware ?PlagScan“ eingesetzt. N?here Informationen hierzu sind im Folgenden zu finden:
- Konzept
- Informationsblatt für Studierende
- Urheberrechtliche Erkl?rung/Erkl?rung zur elektronischen ?berprüfung
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnungen sind wichtige Orientierungshilfen für das Studium. Sie regeln Studienumfang, -inhalte, -anforderungen und Verfahren für Prüfungen sowie den Studienabschluss. Die Festlegungen sichern, dass ein Studienverlauf nicht beliebig und für alle Studierenden gerecht, d.h. auf der Basis von Chancengleichheit, erfolgen kann.
In zwei Prüfungsordnungen sind diese Regeln für den Master Geschichte festgeschrieben:
- im Allgemeinen Teil der Master-Prüfungsordnung (AT MPO) der Universit?t Bremen
- in der fachspezifischen Prüfungsordnung der Geschichte für den Master Geschichte
Der ?Allgemeine Teil der Master-Prüfungsordnung der Universit?t Bremen“ gilt für alle Master-Studieng?nge der Universit?t. Weil das Studium in den einzelnen F?chern der Universit?t teilweise einer unterschiedlichen Logik folgt, k?nnen die einzelnen F?cher Besonderheiten in den fachspezifischen Prüfungsordnungen regeln.
Allerdings gilt immer, dass der allgemeine Teil der Master-Prüfungsordnung der Universit?t h?herrangig ist, was bedeutet, dass die fachspezifischen Prüfungsordnungen dem allgemeinen Teil nicht widersprechen dürfen. Der allgemeine Teil sieht allerdings an vielen Stellen ausdrücklich vor, dass bestimmte Sachverhalte im fachspezifischen Teil geregelt werden müssen oder sollen.
Für Studierende gilt also bei Fragen zu den Regeln ihres Studiums zun?chst den Allgemeinen Teil der Master-Prüfungsordnung zu lesen. Viele Fragen, z.B. zum Umfang des Studiums oder zur Zulassung zu Prüfungen werden darin bereits beantwortet.
Für fachspezifische Inhalte ist ein Blick in die fachspezifische Prüfungsordnung unabdingbar. Dort ist z.B. festgeschrieben, welche Module dem Pflichtbereich zugeordnet werden oder wie viele CPs im Wahlbereich erbracht werden müssen.
Die Verbesserung und Qualit?tsentwicklung eines Studiengangs bringt in regelm??igen Abst?nden ?nderungen der Prüfungsordnung mit sich, weshalb z. T. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Prüfungsordnungen parallel existieren. Bitte prüfen Sie, welche Prüfungsordnung auf Sie zu trifft. Hierbei hilft ihnen das ZPA weiter.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen von anderen Studieng?ngen, anderen Hochschulen in Deutschland oder auch ausl?ndischen Hochschulen, k?nnen auf Antrag für das Geschichtsstudium in Bremen angerechnet werden (siehe auch AT BPO § 22).
Zur Anerkennung von Leistungen ben?tigen Sie einen von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichneten Anerkennungsantrag.
?brigens: Es ist auch m?glich, fachfremde Prüfungsleistungen im Wahlbereich als General Studies anerkannt zu bekommen. Lassen Sie sich dazu gerne beraten.
Beispiel für die Anerkennung von Prüfungsleistungen
Frau N. hat bereits vor ihrem Geschichtsstudium an der Universit?t Bremen an einer anderen Universit?t Geschichte studiert und dort ein Einführungsmodul zur Neueren Geschichte belegt. Frau N. hat nun die M?glichkeit, mit einem offiziellen Nachweis (z.B. einen Transcript of Records/ einer Leistungsübersicht des Prüfungsamtes der vorherigen Uni) eine Anerkennung zu beantragen.
Was ist für Frau N. nun zu tun?
1) Frau N. organisiert sich das Formular ?Antrag auf Anerkennung von Leistungen“ von der Homepage des ZPA und beachtet die dort beschriebenen Verfahrensschritte.
2) Frau N. l?sst sich zun?chst von der Anerkennungsbeauftragten der Geschichte beraten und bringt dazu den Anerkennungsantrag sowie ihre Nachweise mit. In der Beratung wird zun?chst die Gleichwertigkeit geprüft und besprochen, d. h. es wird überprüft, ob die Inhalte mit einem Modul unseres Studienverlaufs übereinstimmen, ob die CP-Anzahl ausreichend ist und ob eine Benotung vorliegt. Auf dieser Grundlage kann die Anerkennungsbeauftragte Frau N. dann erkl?ren, in welchem Studienbestandteil oder für welches Modul die Leistung anerkannt werden kann. In vorliegendem Beispielfall wird Frau N. empfohlen, ihre Leistung in der Neueren Geschichte als BA HIS 4 Einführungsmodul in die Neuere Geschichte anrechnen zu lassen, da sowohl eine inhaltliche ?bereinstimmung als auch eine ausreichende CP-Anzahl und eine Benotung vorliegen.
3) Insofern Frau N. dieser Anerkennung zustimmt, wird der ausgefüllte und von der Anerkennungsbeauftragten unterzeichnete Anerkennungsantrag an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet.
Zur Anmeldung Ihrer Masterarbeit müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit?vollst?ndig ausgefüllt im ZPA einreichen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit alle Voraussetzungen gem?? der aktuell gültigen Prüfungsordnung erfüllt sein müssen.
Sobald Ihr eingereichter Antrag geprüft und genehmigt worden ist, bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit der Nennung des Abgabetermins zugesandt und die Bearbeitungszeit beginnt. Die Dauer der Bearbeitungszeit ist in der fachspezifischen Prüfungsordnung geregelt und betr?gt 20 Wochen.
Sollten Sie w?hrend der Bearbeitungszeit erkranken, müssen Sie beim ZPA ein ?rztliches Attest (im Original) zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verl?ngerung der Bearbeitungszeit einreichen. Der Antrag und das Attest sind unverzüglich (binnen drei Werktagen) nach Ausstellung des Attests im ZPA einzureichen. Die Bearbeitungszeit wird entsprechend verl?ngert und Sie bekommen einen Bescheid mit dem neuen Abgabetermin zugesandt.
Sie müssen Ihre Masterarbeit fristgerecht im ZPA einreichen. In der Regel sind 3 gebundene Arbeiten und eine elektronische Version vorzulegen. Bitte achten Sie darauf, dass die urheberrechtliche Erkl?rung (mit der Erkl?rung zur Ver?ffentlichung)?in jedes Exemplar Ihrer Masterarbeit eingebunden sein muss.
Sie k?nnen Ihre Masterarbeit zu den jeweiligen ?ffnungszeiten der Servicestelle pers?nlich abgeben oder Sie werfen Ihre Masterarbeit in die Briefk?sten im Eingangsbereich des ZPA. Sollte der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den n?chsten Werktag.
Nach der ?berprüfung Ihrer Masterarbeit wird diese an die Gutachter*innen zur Bewertung verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass dem ZPA bei externen Gutachter*innen die Adresse vorliegt.
Das Verfahren im ?berblick
1. Es gilt zun?chst Thema der Arbeit in Absprache mit den beiden Prüfer*innen/Betreuer*innen festzulegen. Die Betreuenden müssen in der Regel promoviert sein, d.h. den Doktorgrad haben. Die/der Vorsitzende des Masterprüfungsausschusses kann im Einzelfall auf begründeten formlosen Antrag auch Lehrende anderer F?cher, Fachbereiche oder Hochschulen als Betreuer*in zulassen (insbesondere bei Vorliegen besonderer themenspezifischer Expertise). Solche externen Betreuer*innen müssen an einer Hochschule angestellt sein.
2. Das Formular zur Anmeldung ?Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ herunterladen und von den beiden Prüfer*innen unterschreiben lassen. Das Thema der Arbeit (= Titel der Arbeit) ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch anzugeben. Für eine Titel?nderung nach der Anmeldung ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Titel?nderung an den Masterprüfungsausschuss – d. h. sowohl an das ZPA als auch an die/den Vorsitzende*n des Masterprüfungsausschusses – zu stellen. Zudem ist eine schriftliche Zustimmung beider Prüfer*innen für eine Titel?nderung notwendig.
3. Den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit an folgende Anschrift senden: Universit?t Bremen – Zentrales Prüfungsamt – Masterprüfungsausschuss Geschichte – Bibliothekstr. 1 – 28359 Bremen
4. Nach Eingang des Antrages überprüft das Prüfungsamt, ob die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, wird der Antrag an die/den Vorsitzende*n des Masterprüfungsausschusses zur Genehmigung weitergeleitet. Erst danach erhalten Sie vom Prüfungsamt den Zulassungsbescheid mit allen weiteren Informationen wie dem genauen Abgabetermin (20 Wochen + 3 Tage Postweg ab Zugang des Zulassungsbescheides; zu beachten ist das genaue Abgabedatum, das im Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes ausgewiesen ist!) sowie Abgabeort etc. Vom Eingang des Antrags bis zur Benachrichtigung über die Zulassung zur MA-Arbeit k?nnen bis zu 4 Wochen vergehen. Sofern alle Prüfungsleistungen und der Bescheid zur Zulassung zur Masterarbeit vom Prüfungsamt vorliegen, k?nnen Sie sich exmatrikulieren lassen.
Sollten Sie w?hrend des Bearbeitungszeitraums erkranken, muss unverzüglich schriftlich ein formloser Antrag auf Verl?ngerung des Bearbeitungszeitraums an den Masterprüfungsausschuss – ZPA und Prüfungsausschussvorsitz – eingereicht werden. Diesem Antrag muss das Krankheitsattest im Original beigelegt werden.
Nach fristgerechtem Eingang der Abschlussarbeit in dreifacher Ausfertigung versendet das Prüfungsamt diese an die benannten Betreuer*innen, die dann 8 Wochen Zeit für die Begutachtung haben. Bei der Abgabe der Arbeit muss schriftlich versichert werden, dass die Arbeit – bei einer Gruppenarbeit die von dir Ihnen zu verantwortenden, entsprechend gekennzeichneten Teile – selbstst?ndig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.
5. Das Kolloquium soll zum n?chstm?glichen Termin, sp?testens zw?lf Wochen nach Abgabe der Masterarbeit stattfinden. Die Zulassung zum Kolloquium muss nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 beim ZPA beantragt werden. Die Organisation des Kolloquiums (Terminabsprache) obliegt der/dem Studierenden und den beiden Prüfer*innen. Das ZPA erh?lt nach dem Kolloquium ein Protokoll zugesandt.
6. Sobald die Ergebnisse (Gutachten sowie Protokoll des Kolloquiums) von den Gutachtenden an das Prüfungsamt übermittelt wurden, werden diese in PABO ver?ffentlicht. Die Gutachten zur Abschlussarbeit k?nnen beim ZPA zur Ansicht angefordert werden.
7. Die Best?tigung über den erfolgreichen Abschluss (noch kein Zeugnis) wird vom Prüfungsamt versendet, sobald eine Berechnung der Abschlussnote m?glich ist. Die Best?tigung über den erfolgreichen Abschluss erfolgt automatisch durch das Zentrale Prüfungsamt an das Sekretariat für Studierende.
Kontakt
Universit?t Bremen
Fachbereich 08 – Sozialwissenschaften
Institut für Geschichtswissenschaft
Postfach 330 440
28334 Bremen
Gesch?ftsführerin
Dr. Imke Sturm-Martin