Qualit?tsmanagement

Grunds?tze eines Qualit?tsmanagements am Fachbereich 6

vom 01. Juni 2016, zuletzt ge?ndert durch Beschluss des Fachbereichsrats am 1.?Februar 2023

§ 1 Zielsetzung

(1) Ziel dieser Grunds?tze ist es, eine hohe Qualit?t von Studium und Lehre am Fachbereich 6 zu gew?hrleisten. Hierfür sollen Studium und Lehre systematisch beobachtet, evaluiert und verbessert werden.

(2) Die Umsetzung des Qualit?tsmanagements erfolgt auf Grundlage eines Qualit?tskreislaufs, in dessen Rahmen die Qualit?tsziele des Fachbereichs formuliert, die entsprechenden Qualit?tsma?nahmen abgeleitet sowie das Ob und Wie von Qualit?tsverbesserungen evaluiert werden. Das Qualit?tsmanagement soll sicherstellen, dass die Abstimmungsprozesse zwischen Lehrenden, Studierenden und Verwaltung verl?sslich, systematisch und institutionell abgesichert erfolgen.

(3) Das Qualit?tsmanagement am Fachbereich basiert dabei schwerpunktm??ig auf dem Qualit?tszirkel (§§ 2 f.) und den Evaluationen (§ 4).

(4) Um sicherzustellen, dass der Qualit?tskreislauf den aktuellen Anforderungen entspricht, wird dieser regelm??ig evaluiert. Zu diesem Zwecke bespricht der Qualit?tszirkel jeweils im Wintersemester die Abl?ufe des Qualit?tskreislaufs des vergangenen akademischen Jahres. ?ber ?nderungs- und Anpassungsvorschl?ge einzelner Mitglieder des Qualit?tszirkel ist zu beraten und auf Antrag eines Mitglieds des Qualit?tszirkels abzustimmen. Wird ein Vorschlag von mindesten 30 Prozent der Mitglieder des Qualit?tszirkels unterstützt, wird er zu Beratung und ggf. Anpassung dieser Grunds?tze an den Fachbereichsrat übermittelt.

(5) Die Grunds?tze des Qualit?tsmanagements am Fachbereich 6 orientieren sich an der ?Satzung für Qualit?tsmanagement in Lehre und Studium der Universit?t Bremen“ vom 23.06.2021.
 

§ 2 Qualit?tszirkel

(1) Am Fachbereich besteht ein Qualit?tszirkel, der sich aus den gew?hlten Mitgliedern der Studienkommission sowie aus jeweils einem Vertreter/einer Vertreterin des Studienzentrums, der Verwaltung sowie jedes Bachelor- oder Masterstudiengangs am Fachbereich 6zusammensetzt. Die dezentrale Frauenbeauftragte geh?rt dem Qualit?tszirkel mit beratender Stimme an. Leiter bzw. Leiterin des Qualit?tszirkels ist der Studiendekan/die Studiendekanin.

(2) Der Qualit?tszirkel trifft sich mindestens einmal im Semester. Ein Treffen soll in der Mitte des Semesters liegen, um eventuelle Missst?nde in Studium und Lehre aufgreifen und günstigstenfalls bis zum Ende des Semesters beheben zu k?nnen.

(3) Der Qualit?tszirkel empfiehlt Dekanat und Fachbereichsrat Ziele und Ma?nahmen zur Verbesserung der Situation in Studium und Lehre. Entscheidungen über Ziele und Ma?nahmen werden durch das Dekanat/den Fachbereichsrat beschlossen.

 

§ 3 Aufgaben des Qualit?tszirkels

(1) Der Qualit?tszirkel bündelt alle Informationen zur Lehrsituation und spricht darauf aufbauend Empfehlungen aus, insbesondere zu:

? Sicherung und Entwicklung der Qualit?t von Studium, Prüfung und Lehre;

? Gestaltung und Weiterentwicklung neuer und bestehender Studieng?nge;

? Verwendung der Einnahmen aus Studienkontengeldern.

Dabei berücksichtigt er vor allem die sich aus dem Leitbild für Studium und Lehre ergebenden Ziele der Universit?t Bremen.

(2) Der Qualit?tszirkel wirkt durch Empfehlungen zur Lehr- und Studiensituation am Fachbereich 6 an der Erstellung eines Qualit?tsberichts nach § 12 der ?Satzung für Qualit?tsmanagement in Lehre und Studium der Universit?t Bremen“ mit.

(3) Für die in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben und Empfehlungen erhebt und analysiert der Qualit?tszirkel alle zur Verfügung stehenden Daten und Kennzahlen zu Lehre und Studium einschlie?lich der Ergebnisse aus der Lehrevaluation nach § 4, des datengestützten Monitorings nach § 5 der ?Satzung für Qualit?tsmanagement in Lehre und Studium der Universit?t Bremen“ sowie aus der Studierendenbefragung nach § 9 der ?Satzung für Qualit?tsmanagement in Lehre und Studium der Universit?t Bremen“.

(4) Der Qualit?tszirkel unterstützt das Studienzentrum in der Entwicklung, Aktualisierung und Bereitstellung von Informationsmaterialien für Studierende.

 

§ 4 Lehrevaluation

(1) Die Lehrveranstaltungen des Fachbereichs sollen regelm??ig evaluiert werden. Zu den Lehrveranstaltungen geh?ren nicht nur Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften, sondern auch Kolloquien, ?bungen, Seminare und sonstigen Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen oder fremdsprachigen Kompetenzen.

(2) Zust?ndig für die Entwicklung, Durchführung und Bewertung der Evaluationen ist der Qualit?tszirkel in Zusammenarbeit mit dem Studienzentrum und dem Studiendekan/der Studiendekanin. Er befindet sich dabei im stetigen Austausch mit den Lehrenden.

(3) Die Evaluation kann online oder in Papierform erfolgen.

(4) Die Ergebnisse aus der Lehrevaluation erg?nzen die Daten zur allgemeinen Studierbarkeit aus der universit?tsweit durchgeführten Studierendenbefragung gem?? § 9 der ?Satzung für Qualit?tsmanagement und Evaluation in Lehre und Studium an der Universit?t Bremen“.

(5) Neben den Lehrenden erhalten die Ergebnisse der Lehrevaluation auch der Dekan/die Dekanin, der Studiendekan/die Studiendekanin sowie das Studienzentrum. Zudem erhalten die Verantwortlichen für die Bachelor- und Masterstudieng?nge am Fachbereich 6 die Evaluationen der Lehrveranstaltungen, die Teil des jeweiligen Studiengangs sind. Die Lehrenden werden darüber hinaus dazu angehalten, die Ergebnisse ihrer Lehrevaluation auch dem Qualit?tszirkel zur Verfügung zu stellen. Sie k?nnen hierbei eine eigene Stellungnahme hinzufügen.
(6) Unabh?ngig von der Weitergabe der Lehrevaluationsergebnisse an den Qualit?tszirkel durch die Lehrenden berichtet das Studienzentrum dem Qualit?tszirkel über die Gesamtergebnisse der Evaluation am Fachbereich 6, ohne auf personenbezogene Ergebnisse einzelner Lehrveranstaltungen einzugehen.

(7) Der Fachbereich bemüht sich, für die interessierten Hochschullehrer/innen eine Veranstaltung zur Lehrreflexion als didaktische Weiterbildungsveranstaltung anzubieten.
 

§ 5 Qualit?tsbericht

(1) Der Studiendekan/die Studiendekanin erstellt im Einvernehmen mit dem Dekan/der Dekanin j?hrlich einen Qualit?tsbericht gem?? § 12 der ?Satzung für Qualit?tsmanagement in Lehre und Studium der Universit?t Bremen “. Er/Sie wird dabei durch den Qualit?tszirkel und das Studienzentrum unterstützt.

(2) Adressat des Qualit?tsberichts ist das Rektorat.

 

Qualit?tszirkel

Mitglieder des Qualit?tszirkels

Grunds?tze eines Qualit?tsmanagements am Fachbereich 6

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Aktualisiert von: Antje Kautz