Praktika und Auslandsaufenthalt

Praktika

W?hrend des Studiums sind mindestens zwei Praktika von einer Gesamtdauer von mindestens drei Monaten zu absolvieren. Es handelt sich um ein Grundpraktikum (mindestens einen Monat und 15 Tage) und ein sogenanntes Schwerpunktpraktikum (mindestens einen Monat). Das Schwerpunktpraktikum h?ngt nicht mit dem Schwerpunktbereichsstudium zusammen (insofern ist die Bezeichnung verwirrend).

Die Praktika sind grunds?tzlich in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren, nachdem die Zwischenprüfung bestanden ist. Ausnahme: Bei ?Scheinfreiheit“ k?nnen die Praktika auch w?hrend der Vorlesungszeiten absolviert werden.

In der Regel nicht. In besonderen Ausnahmef?llen entscheidet das Justizprüfungsamt.

Das ist für den Einzelfall vom Justizprüfungsamt zu entscheiden. Es ist ein entsprechender formloser Antrag beim JPA zu stellen.

Das Grundpraktikum ist das erste der beiden zu absolvierenden Praktika und dauert mindestens einen Monat und 15 Tage und ist ?am Stück“ abzuleisten. Es muss zwingend bei einem in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt absolviert werden. In begründeten Ausnahmef?llen ist es m?glich, das Grundpraktikum bei einem im Ausland niedergelassenen Rechtsanwalt zu machen.

Das Schwerpunktpraktikum kann beim Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft, dem Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgericht, einer Beh?rde der Europ?ischen Gemeinschaft, des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde, einer K?rperschaft oder Anstalt des ?ffentlichen Rechts, einer internationalen Organisation, einem deutschen oder ausl?ndischen Rechtsanwalt, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband oder bei einem Wirtschaftsunternehmen abgelegt werden.

Ja, für beide Praktika muss jeweils gesondert ein Antrag auf Zulassung beim Justizprüfungsamt eingereicht werden. Anzugeben ist der Praktikumsbetrieb sowie der Zeitraum, in dem das Praktikum stattfinden soll.

Auslandsaufenthalt

Grunds?tzlich ist es m?glich, w?hrend des gesamten Hauptstudiums ein Auslandssemester oder ein ganzes Auslandsjahr in die eigene Studienplanung zu integrieren. Es empfiehlt sich jedoch eine individuelle Beratung im Studienzentrum.

Unterstützung wird neben dem International Office (IO)  der Universit?t Bremen auch durch die jeweilige F?rderungsorganisation (bspw. Erasmus) gew?hrleistet.

Aktualisiert von: Simone Bohr