Prüfungsvorleistungen

Studierender bei der Arbeit

für die staatliche Pflichtfachprüfung (Vormals "Gro?e Scheine")

(§ 25 Prüfungsordnung vom 26. Mai 2010)

Die Prüfungsvorleistungen dienen dem Nachweis, dass der Studierende seine methodischen und sachlichen Kenntnisse in den Pflichtf?chern erweitert und vertieft hat. Sie werden studienbegleitend durch Teilnahme an lehrveranstaltungsabschlie?enden Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten erworben. Die Teilnahme an den schriftlichen Arbeiten setzt in der Regel das Bestehen der Zwischenprüfung voraus. Eine Prüfungsvorleistung ist erbracht, wenn in den Modulen Zivilrecht II, III; ?ffentliches Recht II und IV sowie Strafrecht III je eine dreistündige Aufsichtsarbeit bestanden (jeweils mindestens 4 Punkte) worden ist. Desweiteren muss in den Modulen Zivilrecht IV; ?ffentliches Recht III und Strafrecht II eine dreiw?chige Hausarbeit erfolgreich abgelegt werden. ?ber die Prüfungsvorleistungen wird eine Bescheinigung ausgestellt, in der die mit mindestens 4 Punkten bewerteten schriftlichen Arbeiten nach Wahl der Studierenden aufgeführt sind (§ 25 Abs. 4 PO).

Die Aufsichtsarbeiten werden als Semesterabschlussklausuren mit je einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden angeboten. Die Hausarbeiten erstrecken sich auf einen Bearbeitungszeitraum von jeweils drei Wochen.

Im Bürgerlichen Recht:

  • Im dritten Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul Zivilrecht II (Lehrveranstaltungen: Vertragliche Schuldverh?ltnisse und Sachenrecht)

  • Im vierten Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul Zivilrecht III (Lehrveranstaltungen: Gesetzliche Schuldverh?ltnisse und Arbeitsrecht)

  • Im fünften Semester eine Hausarbeit in dem Modul Zivilrecht IV (Lehrveranstaltung: Handels- und Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht, Zivilprozessrecht und internationales Privatrecht)


In den Kriminalwissenschaften/Strafrecht:

  • Im dritten Semester eine Hausarbeit in dem Modul Strafrecht II  (mit dem Studieninhalt: Delikte gegen Eigentum/Verm?gen; Anschlussdelikte; Delikte gegen kollektive Rechtsgüter)

  • Im vierten Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul Strafrecht III (Lehrveranstaltungen: Strafverfahrensrecht)


Im ?ffentlichen Recht:

  • Im dritten Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul ?ffentliches Recht II (Lehrveranstaltungen: Allgemeines Verwaltungsrecht einschlie?lich Verwaltungsprozessrecht)

  • Im vierten Semester eine Hausarbeit in dem Modul ?ffentliches Recht III (Lehrveranstaltungen: Internationalisierung des Rechts und Europarecht)

  • Im fünften Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul ?ffentliches Recht IV (Lehrveranstaltungen: Polizei- und Kommunalrecht sowie Umwelt-/Bau- und Planungsrecht)

Aktualisiert von: Antje Kautz