Informationsfreiheitsgesetz

Beauftragte IFG

Nach § 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz sind Einrichtungen verpflichtet, Informationen auf Antrag zur Verfügung zu stellen.

In der Universit?t Bremen ist Ansprechpartnerin für entsprechende Anfragen Frau Kairis. Ihren Antrag k?nnen Sie formlos stellen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Auskunftswunsch schriftlich – gerne auch per Mail – zu formulieren, so dass wir Ihnen m?glichst genau antworten k?nnen.

Da Anfragen auch Kosten ausl?sen k?nnen, sind wir berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen (§ 10 Bremer Informationsfreiheitsgesetz). Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, zun?chst im Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen zu recherchieren.
 

Kontakt:
Sylvia Kairis
Tel. +49 421 218 60859
ifg-beauftragte[at]uni-bremen[dot]de

Bremer IFG

Aktualisiert von: Referat 08