Erstellung von Kooperationsvertr?gen

Erstellung von Kooperationsvertr?gen

Wenn Sie die Zusammenarbeit mit einer ausl?ndischen Hochschule formalisieren wollen, kann ein Kooperationsvertrag abgeschossen werden. Dieser wird in der Regel zwischen zwei Fachbereichen abgeschlossen. Die Universit?t Bremen stellt von der Rechtsstelle juristisch geprüfte Vorlagen zur Verfügung. Diese sind zu nutzen.

Kooperationsvertr?ge mit Hochschulen in L?ndern mit eingeschr?nkter Wissenschaftsfreiheit unterliegen einem gesonderten Prüfverfahren. Die Universit?t orientiert sich dabei am Academic Freedom Index der FAU.

https://www.fau.de/2022/03/news/wissenschaft/die-wissenschaftsfreiheit-nimmt-ab/


Anlage zu allen Kooperationsvertr?gen: Datenblatt für Kooperationsbeauftragte?

Das International Office ber?t zu Fragen der Kooperationsgestaltung und dem weiteren Vorgehen.

Kontakt

Silke Prangemeier

SFG 0320
Tel.: +49 421 218-60364
auslandsaufenthalte@uni-bremen.de