FAQ

  • 1. Welches Masterstudium passt zu meinem Bachelorstudium?

    Sie haben Ihr Bachelorstudium abgeschlossen und interessieren sich für ein weiterführendes Masterstudium, wissen aber noch nicht, welches Programm Ihren Wünschen entspricht und zu den Leistungen Ihres Bachelorstudiums passt?

    Sie k?nnen sich auf der Homepage der Zentralen Studienberatung unter www.uni-bremen.de/masterwahl über Ihre M?glichkeiten eines Masterstudiums informieren.

    Sie finden dort ebenfalls Kontaktdaten und Informationen zu pers?nlichen Sprechzeiten der Zentralen Studienberatung, sollten Sie eine Beratung zu Ihrem künftigen Masterstudium wünschen.

  • 2. Wie bewerbe ich mich für einen Masterstudiengang?

    Sie haben die M?glichkeit, sich w?hrend der Bewerbungsphase für Ihren gewünschten Masterstudiengang online zu bewerben. Wir ?ffnen unser Onlinebewerbungsportal MOIN für den jeweiligen Masterstudiengang etwa 6-8 Wochen vor Bewerbungsschluss. Den jeweiligen Bewerbungsschluss finden Sie unter den einzelnen Reitern des jeweiligen Studienganges.

    Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ausschlie?lich für das jeweils ausgew?hlte Semester gilt und nicht in ein anderes Semester übertragen werden kann. Dafür müssten Sie sich erneut bewerben.

    Sie bewerben sich online über unser Portal MOIN. Klicken Sie dazu auf folgenden Link: CLICK ME

    Erstellen Sie sich ein Benutzerkonto und starten Sie die Bewerbung. Studierende der Universit?t Bremen nutzen bitte ihren ZfN-Account. W?hlen Sie einen Studiengang aus und entscheiden Sie, ob Sie sich als Anf?nger:in (bisher keine anrechenbaren Leistungen im gewünschten Masterstudiengang erworben) oder als Fortgeschrittene:r (bereits mind. 10 CP anrechenbare Leistungen im gewünschten Masterstudiengang erworben) bewerben m?chten.

    Schauen Sie auch im FAQ-Bereich ?3. Bin ich Anf?nger:in oder bin ich Fortgeschrittene:r?“

  • 3. Masterstudieng?nge I und II

    Die Masterstudieng?nge Produktionstechnik, Space Engineering und Systems Engineering werden an der Universit?t Bremen mit zwei verschiedenen Semesterzeiten angeboten.

    Das Masterprogramm I hat eine Regelstudienzeit von 3 Semestern. Bewerbungen sind mit einem Bachelorstudium m?glich, welches eine 7-semestrige Regelstudienzeit hat oder einem deutschen Bachelor-Abschluss mit 210 CP gleichwertig ist.

    Das Masterprogramm II hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Bewerbungen sind mit einem Bachelorstudium m?glich, welches eine 6-semestrige Regelstudienzeit hat oder einem deutschen Bachelor-Abschluss mit 180 CP gleichwertig ist.

     

  • 4. Bin ich Anf?nger:in oder bin ich Fortgeschrittene:r?

    Sie bewerben sich als Anf?nger:in (also für das 1. Fachsemester im Masterstudiengang), wenn Sie noch keine Masterleistungen erbracht haben, nie in demselben Masterstudiengang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und Ihr erstes Studium bereits abgeschlossen haben oder demn?chst abschlie?en werden. Mit Ihrer Bewerbung m?chten Sie mit Ihrem Masterstudium starten.

    Sie bewerben sich als Fortgeschrittene:r (also für ein h?heres Fachsemester im Masterstudiengang (Fachsemester 2-4)), wenn Sie bereits anrechenbare Leistungen im Umfang von mindestens 10 CP im gewünschten Masterstudiengang erworben haben oder bereits an einer deutschen Hochschule in demselben Masterstudiengang immatrikuliert waren, für den Sie sich bewerben m?chten. Mit Ihrer Bewerbung m?chten Sie das Masterstudium weiterführen, welches Sie entweder abgebrochen oder an einer anderen Hochschule bereits gestartet haben.

    Sollten Sie die Voraussetzungen als Fortgeschrittene:r erfüllen, ist eine Bewerbung für ein h?heres Fachsemester zwingend erforderlich. Eine Bewerbung als Studienanf?nger:in w?re in diesem Falle vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

    Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Masterleistungen in H?he von 10 CP für zulassungsbeschr?nkte F?cher bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen müssen.

    Für zulassungsfreie Master-Studieng?nge muss der CP-Nachweis bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn (i.d.R. Ende Oktober für das Wintersemester und Mitte bis Ende April für das Sommersemester) eingegangen sein.

    Ob eine Zulassungsbeschr?nkung besteht, k?nnen Sie durch einen Klick auf den Reiter des jeweiligen Studienganges prüfen.

    Bitte beachten Sie: Derzeit werden alle Aufnahmeordnungen an die Frist für zulassungsfreie Masterstudieng?nge angepasst. In ?lteren Aufnahmeordnungen kann auch eine andere Frist genannt werden. Bei zulassungsfreien Masterstudieng?ngen gilt aber in jedem Fall die Frist von zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn für den Fortgeschrittenen-Nachweis von 10 CP.

  • 5. Ist mein Hochschulabschluss für die Aufnahme eines Masterstudiums ausreichend?

    Nach Eingang Ihrer Onlinebewerbung werden wir anhand Ihrer hochgeladenen Dokumente prüfen, ob Ihre Hochschule/Universit?t akkreditiert ist und Ihr Hochschulabschluss Sie grunds?tzlich zur Aufnahme des gewünschten Masterstudiums berechtigt.
    Wenn Sie sich vorab selbst informieren m?chten, dann besuchen Sie folgende Internetseiten:

    ? Anabin für Hochschulen und Universit?ten au?erhalb Deutschlands

    ? Hochschulkompass für Hochschulen und Universit?ten innerhalb Deutschlands

    Sollten Sie Auskunft darüber ben?tigen, ob Ihr Bachelorstudiengang inhaltlich zum gewünschten Masterstudiengang passt (z. B. Fachrichtung, studiengangsspezifische Voraussetzungen, Mindest-CPs in einzelnen Fachdisziplinen), k?nnen Sie dies in den Fachbereichen der entsprechenden Studieng?nge erfragen. Ansprechpartner:innen sind hier das Studienzentrum oder die Koordinator:innen der Studieng?nge, die Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Faches.

  • 6. Bis wann muss ich mich bewerben?

    Sie k?nnen sich bis zum Ende des Tages der jeweiligen Bewerbungsfrist bewerben (23:59:59 deutscher Zeit). Die Bewerbung muss durch Abschicken vor dem Fristende an uns übermittelt werden, damit diese am Auswahlverfahren teilnehmen kann.

    Haben Sie eine Bewerbung angefangen, sie aber nicht rechtzeitig abgeschickt, wird Ihre Bewerbung nicht am Auswahlverfahren für das jeweilige Semester teilnehmen.

    Die Bewerbungsfristen finden Sie unter dem Reiter des jeweiligen Studienganges und in der entsprechenden Aufnahmeordnung.

  • 7. Welche Unterlagen muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung hochladen/nachweisen?

    Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie in jedem Fall eine aktuelle Noten- und Leistungsübersicht (Studienverlaufsplan/Transcript of Records) und, falls bereits vorhanden, Ihren Studienabschluss nachweisen.

    Achten Sie darauf, dass es sich hierbei um eine offizielle Darstellung Ihrer Universit?t handelt. Selbst erstellte ?bersichten oder nicht verifizierte Ausdrucke aus Ihrem Studierendensystem werden nicht akzeptiert.

    Haben Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen, so müssen Sie eine Mindestanzahl von bereits erbrachten CPs nachweisen. Die Anzahl der Mindest-CPs entnehmen Sie bitte der aktuellen Aufnahmeordnung Ihres gewünschten Masterstudiengangs.

    Weiterhin müssen Sie einen aktuellen Lebenslauf hochladen.

    Je nach Masterstudiengang werden weitere Nachweise zum Zeitpunkt der Bewerbung verlangt. Diese k?nnen z. B. ein Motivationsschreiben, Belege von erbrachten Fachinhalten oder auch Sprachnachweise sein. Schauen Sie bitte in den aktuellen Aufnahmeordnungen der jeweiligen Studieng?nge, um herauszufinden, welche Unterlagen zum Zeitpunkt der Bewerbung hochgeladen werden müssen.

  • 8. Wie berechnen wir Ihre Durchschnittsnote?

    Laden Sie Ihre Studienverlaufsübersicht, Ihr Abschlusszeugnis oder eine andere offizielle Bescheinigung in der Bewerbung hoch, verwenden wir die darauf ausgewiesene Durchschnittsnote. Sollten Sie eine Studienverlaufsübersicht hochladen, auf der nur Einzelnoten ausgewiesen sind, berechnen wir die Durchschnittsnoten wie folgt:

    Die Summe der Einzelnoten geteilt durch Anzahl der Einzelnoten

    Wir berechnen keine Schwerpunkte oder Gewichtungen; bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bewerbung. Lassen Sie sich nach M?glichkeit eine Bescheinigung mit der aktuellen Durchschnittsnote von Ihrer Universit?t ausstellen, sollte diese nicht bereits auf den Dokumenten aufgeführt sein.

    Bei der Berechnung und Umrechnung internationaler Noten richten wir uns an die Vorgaben der Kultusministerkonferenz auf www.anabin.de. Sollten Sie ein Bewertungssystem Ihrer Universit?t vorliegen haben, empfehlen wir Ihnen, dass Sie dies Ihrer Bewerbung beifügen. Die Umrechnung in das deutsche Notensystem erfolgt auf Grundlage der sogenannten ?bayerischen Formel“.

  • 9. Wie formuliere ich ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf?

    Inwieweit ein Motivationsschreiben für die Auswahl der Bewerber:innen eine Rolle spielt, kann man in dem entsprechenden Paragraph zur Auswahl in der Aufnahmeordnung genau sehen. In einigen Studieng?ngen geh?rt ein Motivationsschreiben zwar zu einer vollst?ndigen Bewerbung, wird aber nicht bewertet. In anderen Studieng?ngen wird gar kein Motivationsschreiben erwartet (z.B. M.Sc. Psychologie), in einigen Studieng?ngen werden in der Aufnahmeordnung genau die Punkte genannt, auf die im Motivationsschreiben Bezug genommen werden sollte (z.B. Verbindung eigener Forschungsinteressen mit den Studienschwerpunkten des Masters, angestrebte Berufsfelder), andere beschreiben die erwarteten Inhalte nur sehr allgemein. Immer dann, wenn es sich um einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang handelt und aus der Aufnahmeordnung hervorgeht, dass die Bewertung des Motivationsschreibens mit Punkten versehen ist (z.B. M.A. Politikwissenschaft), lohnt es sich, die Aufnahmeordnung bezüglich des Motivationsschreibens sehr genau zu lesen. Standardisierte, nichtssagende Motivationsschreiben k?nnen in diesem Fall zu einer schlechteren Position in der Bewerberrangliste führen, umgekehrt k?nnen spezifisch auf den jeweiligen Studiengang bezogene Motivationsschreiben die Chancen auf einen Studienplatz in zulassungsbeschr?nkten Masterprogrammen verbessern.

    Ein tabellarischer Lebenslauf geh?rt in der Regel zu einer vollst?ndigen Master-Bewerbung dazu, sofern in der Aufnahmeordnung angegeben. Er sollte Rückschlüsse auf die fachliche N?he/Passung des bisherigen Studiums und/oder der bisherigen beruflichen Erfahrungen zum angestrebten Masterstudiengang erlauben, spielt aber im Auswahlverfahren in zulassungsbeschr?nkten Masterstudieng?ngen ansonsten keine Rolle. Er muss kein Foto enthalten.

  • 10. Wie registriere ich mich bei MOIN?

    Interne Bewerber:innen (also Studierende der Uni Bremen), die bereits ein Konto über STUD.IP haben, melden sich ausschlie?lich mit dem ersten Teil Ihrer Uni-Mailadresse (ohne ?@uni-bremen.de“) und dem dazugeh?rigen Passwort an. Ein neues Benutzerkonto muss nicht angelegt werden.

    Externe Bewerber:innen, die noch kein Konto über STUD.IP haben, müssen sich über das Bewerberportal MOIN ein neues Benutzerkonto anlegen (im Bereich ?Bewerbung“). Das Passwort wird Ihnen auf Ihre angegebene Mailadresse zugesandt. Bitte beachten Sie, dass der Eingang der Best?tigungsmail bis zu 3 Stunden dauern kann.

    Sollte das Erstellen eines Benutzerkontos dennoch nicht m?glich sein, wenden Sie sich bitte direkt per Mail an uns (masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de). Bitte geben Sie folgende Daten an:

    Vorname
    Nachname
    Benutzername im MOIN-Portal
    Geburtsdatum

  • 11. Ich kann mich nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 bei MOIN einloggen; was kann ich tun?

    Sie sind bereits immatrikulierter Studierender an unserer Universit?t, dann wenden Sie sich direkt an das Zentrum für Netze. Nur dort kann Ihnen bezüglich Ihres Studierendenaccounts geholfen werden.

    Sie sind noch nicht an unserer Universit?t immatrikuliert und haben keinen Zugriff 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 auf Ihren Bewerberaccount, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.

    Folgende Daten müssen Sie bitte angeben:
    Vorname
    Nachname
    Bewerbernummer
    Benutzername im MOIN-Portal
    Geburtsdatum

    Wir setzen daraufhin Ihr Passwort zurück und senden Ihnen ein vorübergehendes Passwort zu, welches Sie nach dem n?chsten Login wieder ?ndern müssen.

  • 12. Was ist ein H?rtefallantrag?

    Studienpl?tze der H?rtefallquote werden auf Onlineantrag an Bewerbende vergeben, für die die Nichtzulassung in einem zulassungsbeschr?nkten Studiengang eine au?ergew?hnliche H?rte bedeuten würde.

    Für besondere H?rtef?lle sind an der Universit?t Bremen in Masterstudieng?ngen 5% der Studienpl?tze reserviert, im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre 3 %. Anerkannte H?rten k?nnen zu einer bevorzugten Zulassung führen.

    Den H?rtefallantrag inklusive aller relevanten Nachweise stellen Sie unabh?ngig von der Masterbewerbung im Onlinebewerbungsportal MOIN. Er wird ausschlie?lich im Sekretariat für Studierende bearbeitet und nicht an die Auswahlkommissionen weitergeleitet. Bitte stellen Sie sicher, dass in Ihrer Onlinebewerbung für das Masterstudium keine Hinweise zu Ihrem extra gestellten H?rtefallantrag zu finden sind.

    Bitte beachten Sie, dass in Papierform eingereichte H?rtefallantr?ge und Nachweise nicht berücksichtigt werden k?nnen.

    Der H?rtefallantrag ist bis zum Ende der Bewerbungsfrist zu stellen und die Aufnahmevoraussetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang müssen auch bei der Einreichung eines H?rtefallantrags erfüllt sein.

    Sollten Sie sich auf einen zulassungsfreien Studiengang bewerben, brauchen Sie keinen H?rtefallantrag einzureichen, da ausreichend Kapazit?ten zur Verfügung stehen.

    Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier: CLICK ME

     

  • 13. Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung abgeschickt habe?

    Nach der ?bermittlung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine entsprechende Best?tigung per Mail. Nach Bewerbungsschluss des jeweiligen Masterstudiengangs werden die Bewerbungen formal geprüft und zur abschlie?enden inhaltlichen Bewertung an die Auswahlkommissionen weitergeleitet.

    Sobald wir die Ergebnisse der Auswahlkommission haben, werden Sie über eine m?gliche Zulassung oder Ablehnung per Mail informiert. Beachten Sie bitte, dass das Vorprüfen der Bewerbungen und das Auswahlverfahren der Auswahlkommissionen einige Zeit in Anspruch nimmt (in der Regel 6-8 Wochen nach Bewerbungsschluss).

    Den Status Ihrer Bewerbung k?nnen Sie zu jeder Zeit online selbst einsehen.

    Statusmeldungen im ?berblick:

    ? ?Prüfung der Bewerbung“: Sie haben Ihre Bewerbung abgeschickt und von uns wurde diese erfolgreich akzeptiert.  Sie liegt nun dem Sekretariat für Studierende für die formale Prüfung vor.

    ? ?Prüfung der Bewerbung II“: Ihre Bewerbung ist formal geeignet und liegt nun der Auswahlkommission für die inhaltliche Prüfung vor.

    ? ?Prüfung der Bewerbung abgeschlossen“: Ihre Bewerbung erfüllt die Aufnahmevoraussetzungen gem?? Aufnahmeordnung des gewünschten Masterstudiengangs. Nach der Prüfung aller Bewerbungen durch die Auswahlkommission wird die Rangliste gebildet, welche Bewerbungen zugelassen werden.

    ? ?Teilnahme am Vergabeverfahren“: Ihre Bewerbung erfüllt inhaltlich die Aufnahmevoraussetzungen des gewünschten Masterstudiengangs. Es wird die Rangliste gebildet, welche Bewerbungen zugelassen werden.

    ? ?Ablehnung (keine Kapazit?t)“: Ihre Bewerbung erfüllt inhaltlich die Aufnahmevoraussetzungen des gewünschten Masterstudiengangs. Es standen allerdings nicht ausreichend Studienpl?tze zur Verfügung. Ihre Bewerbung wird automatisch am Nachrückverfahren teilnehmen.

    ? ?Ablehnung (keine Teilnahme am Vergabeverfahren)“: Ihre Bewerbung erfüllt formal und/oder inhaltlich nicht die Aufnahmevoraussetzungen des gewünschten Masterstudiengangs.

  • 14. Ich habe eine fehlerhafte Bewerbung abgeschickt; was kann ich tun?

    Sollten Sie Ihre Bewerbung bereits übermittelt haben und im Nachhinein feststellen, dass etwas fehlerhaft oder unvollst?ndig ist, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.

    Bis zum Ende der Bewerbungsfrist kann Ihre Bewerbung in diesen F?llen durch uns wiederer?ffnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung nur am Auswahlverfahren teilnehmen kann, wenn Sie die Bewerbung nach der Wiederer?ffnung erneut fristgerecht online abgeschickt haben.

    Ihre E-Mail muss für die Wiederer?ffnung Ihrer Bewerbung folgende Informationen enthalten:

    Vorname
    Nachname
    Bewerbernummer
    Benutzername im MOIN-Portal
    Geburtsdatum

     

  • 15. Ich habe eine Zulassung erhalten; wie nehme ich den Studienplatz an?

    Abh?ngig davon, ob Sie einen Zulassungsbescheid oder eine Einschreibbest?tigung für Ihr gewünschtes Masterstudium an unserer Universit?t Bremen erhalten haben, variieren die Zahlfristen für die Annahme des angebotenen Studienplatzes.

    Bei der Einschreibbest?tigung haben Sie bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn Zeit, den Semesterbeitrag zu überweisen.

    Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, haben Sie in der Regel ein bis zwei Wochen Zeit, den Semesterbeitrag zu überweisen, damit der Studienplatz als angenommen gilt und für Sie bis zur endgültigen Immatrikulation reserviert wird. Wenn Sie diese Zahlfrist verpassen, verlieren Sie den angebotenen Studienplatz und dieser wird an noch wartende Bewerber: innen weiter vergeben.

    Unabh?ngig davon, ob Sie einen Zulassungsbescheid oder eine Einschreibbest?tigung erhalten haben, muss der Beitrag aber sp?testens zum im Bescheid genannten Datum bei uns eingegangen sein.

    Zu einer Immatrikulation ins gewünschte Masterstudium kommt es erst, wenn alle im Zulassungsbescheid genannten Voraussetzungen fristgerecht erfüllt werden.

  • 16. Wann und wohin muss ich meine Bewerbungsunterlagen postalisch zur Universit?t Bremen schicken?

    Erst nach Erhalt einer Zulassung für den beantragten Masterstudiengang ben?tigen wir von Ihnen die erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation.

    Den Zulassungsbescheid k?nnen Sie ausschlie?lich online über das Portal moin aufrufen. Sobald dieser online verfügbar ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

    Beachten Sie bitte alle Bedingungen und Fristen auf dem Zulassungsbescheid. Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der angegebenen Frist einreichen, erlischt die Zulassung und eine Immatrikulation ist ausgeschlossen.

    Die erforderlichen Unterlagen k?nnen Sie als einfache Kopien einreichen, Beglaubigungen sind nicht notwendig. Ihre Originaldokumente k?nnen jederzeit von uns zur ?berprüfung der Echtheit angefordert werden.

    Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen zusammen mit offiziellen ?bersetzungen ins Deutsche eines in Deutschland vereidigten ?bersetzers für Gerichte und Notare eingereicht werden.

    Sie k?nnen in den gewünschten Masterstudiengang nur immatrikuliert werden, wenn Sie alle Voraussetzungen form- und fristgerecht erfüllen.

    Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen gebündelt per Post an das

    Sekretariat für Studierende
    Bibliothekstr. 1
    28359 Bremen.

  • 17. Prüfliste / ?bersicht der eingereichten bzw. noch fehlenden Unterlagen

    Ihnen wird im Onlineportal moin im ?berblick Ihrer Bewerbung die Prüfliste angezeigt. Diese wird erst aktiv, sofern Sie eine Zulassung erhalten haben. In der Prüfliste k?nnen Sie jederzeit sehen, welche Dokumente von Ihnen bereits eingegangen sind und welche Dokumente fehlen bzw. nicht korrekt übersetzt oder nicht vollst?ndig eingereicht wurden.

    Sobald ein Eintrag in Ihrer Prüfliste von uns bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mail als Information darüber.

    Da ein Haken in der Prüfliste nicht automatisch gesetzt wird, kann es ein paar Tage in Anspruch nehmen, bis etwaige Zahlungseing?nge bzw. Eing?nge der elektronischen Meldung Ihrer Krankenversicherung in Ihrer Prüfliste manuell abgehakt werden.

     

  • 18. Wie weise ich das geforderte Sprachniveau nach?

    Für die Immatrikulation in einen Masterstudiengang werden Sprachnachweise auf bestimmten Niveaustufen verlangt. Hier erfahren Sie, wie Sie die entsprechenden Niveaustufen nachweisen k?nnen.
     

    Nachweis des deutschen Sprachniveaus

    Mit Abschluss des deutschen Abiturs sowie eines deutschsprachigen Bachelorstudiums kann das deutsche Sprachniveau C1 nachgewiesen werden.

    Sollten Sie keinen deutschen Schulabschluss bzw. Bachelorabschluss erbracht haben, k?nnen die Niveaustufen A1-C1 nach dem Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ausschlie?lich über Sprachzertifikate nachgewiesen werden.

    Hier finden Sie eine ?bersicht der akzeptierten Sprachzertifikate: CLICK ME

     

    Nachweis des englischen Sprachniveaus über das deutsche Abitur

    Das englische Sprachniveau A1, A2 und B1 k?nnen Sie über das deutsche Abitur (allgemeine Hochschulreife) nachweisen. Hier finden Sie eine ?bersicht über die Voraussetzungen: CLICK ME

    Die Niveaustufe B2 kann ebenfalls über das deutsche Abitur nachgewiesen werden. Hierzu muss das erworbene Sprachniveau B2 nach dem gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) explizit im Zeugnis ausgewiesen sein. Sollte auf Ihrem Abiturzeugnis die Lehre nach dem GER nicht ausgewiesen sein, k?nnen Sie an Ihrer Schule nachfragen, ob eine nachtr?gliche Best?tigung gem?? des jeweiligen Landesgesetzes m?glich ist.

    Wenn Sie das Niveau über das Abitur nachweisen m?chten, reichen Sie bitte sowohl das Zeugnis als auch die offizielle Best?tigung über die Nachzertifizierung des Sprachniveaus ein. Hier erhalten Sie n?here Information dazu: CLICK ME

    Das englische Sprachniveau C1 ist ausschlie?lich über entsprechende Zertifikate nachweisbar.

     

    Weitere Sprachnachweise über Zertifikate

    Alle englischen Niveaustufen und Niveaustufen anderer geforderter Sprachen k?nnen über Zertifikate nachgewiesen werden. Eine ?bersicht über alle anerkannten Zertifikate erhalten Sie hier: CLICK ME

    Teilweise weisen Sprachzertifikate eine Gültigkeitsdauer aus. Diese würden Sie auf Ihrem Zertifikat finden. Zertifikate ohne ausgewiesene Gültigkeitsdauer verlieren diese nicht.

    Sollten Sie einen TOEFL-Test ablegen, geben Sie bitte für die Zusendung Ihres Ergebnisses den Code 5740 für die Universit?t Bremen an.

     

    Sprachnachweis ohne Zertifikat

    Die Vorlage eines Zertifikats entf?llt, wenn die Unterrichtssprache Ihres Abiturs oder Ihres abgeschlossenen Studiums komplett in der verlangten Sprache absolviert wurde (?Medium of Instruction“). Dazu reicht eine Best?tigung Ihrer Schule/Universit?t aus.

    Bitte stellen Sie frühzeitig sicher, ob Sie über alle erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen und diese fristgerecht und korrekt nachweisen k?nnen. Erfahrungsgem?? sind weder Testtermine noch Ausstellungen von Zertifikaten kurzfristig zu erhalten. Kurz vor Einreichfrist kann es somit zeitlich unm?glich werden, die Ergebnisse fristgerecht vorlegen zu k?nnen. Auch in diesem Fall w?re eine Immatrikulation nicht m?glich.

    Allgemeine Information

    Sollten Sie Ihrer Bewerbung Sprachnachweise hochladen, die nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden müssen und von uns nicht akzeptiert werden, erhalten Sie nach der formalen Prüfung eine Mail als Information, damit Sie noch genügend Zeit haben, einen korrekten Sprachnachweis zu erbringen. Ebenso informieren wir die Bewerber: innen per Mail, wenn der Sprachnachweis nicht den allgemeinen Bestimmungen entspricht, eine Akzeptanz für die Immatrikulation jedoch trotzdem m?glich w?re.
    Sie k?nnen sich beim Sprachenzentrum Bremen per Mail über die Akzeptanz der Sprachnachweise informieren. Darüber hinaus werden im Sprachenzentrum Bremen auch Testtermine für verschiedene Sprachen angeboten, damit Sie für die Immatrikulation rechtzeitig das entsprechende Sprachniveau korrekt nachweisen k?nnen.

  • 19. Wie weise ich meine Krankenversicherung nach?

    Der Krankenversicherungsnachweis wird von den gesetzlichen Krankenkassen digital an die Universit?t Bremen übermittelt. Eine gesonderte Best?tigung Ihrer Krankenkasse entf?llt dadurch.

    Die Meldung wird ausschlie?lich von einer gesetzlichen Krankenkasse übermittelt und belegt entweder, dass Sie:

    - bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder

    - nicht pflichtversichert sind.

    Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Wenn Sie privat versichert sind, setzen Sie sich bitte mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung.

    Ohne einen gültigen Krankenversicherungsnachweis erfolgt keine Immatrikulation.

    Die Hochschulnummer der Universit?t Bremen für die elektronische ?bermittlung der Krankenkassendaten lautet: H0002687.

  • 20. Welche ?bersetzungen werden akzeptiert?

    Dokumente, die in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen nicht übersetzt werden.

    Für alle anderen Sprachen müssen ?bersetzungen ins Deutsche von einem amtlich vereidigten ?bersetzer in Deutschland vorgenommen werden.

    Haben Sie Ihre Unterlagen au?erhalb Deutschlands übersetzen lassen, so ben?tigen Sie eine Best?tigung der Richtigkeit der ?bersetzung einer deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft/ Konsulat).

    Bitte beachten: Sollten Sie Unterlagen einreichen, die nicht hinreichend übersetzt wurden, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Für die Immatrikulation müssen alle Unterlagen fristgerecht und in der beschriebenen Form eingegangen sein.

     

  • 21. Ben?tige ich für die Immatrikulation ein APS-Zertifikat?

    Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus China, Indien und Vietnam unterliegen bei der Vergabe von Studienvisa einer Vorprüfung ihrer Zeugnisse bei der Akademischen Prüfstelle.

    Die Akademische Prüfstelle ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

    Sie überprüft die Richtigkeit der vorgelegten Nachweise, wie sie in den Bewertungsvorschl?gen der Kultusministerkonferenz für China, Indien und Vietnam festgelegt sind und führt mit den Studienbewerberinnen und -bewerbern ein Interview durch. Die Deutsche Botschaft vergibt Studienvisa nur an Bewerber mit dem Prüfsiegel der APS. Derzeit bestehen Akademische Prüfstellen in China, Indien und Vietnam.

    澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 und Links zu den jeweiligen Akademischen Prüfstellen finden Sie auf der Homepage von uni-assist.

  • 22. Was passiert, wenn ich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle?

    Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese von uns formal und inhaltlich geprüft. Sollten Sie beispielsweise nicht über ausreichende Studienleistungen verfügen, Ihren Abschluss an einer nicht akkreditierten Hochschule oder Universit?t erworben haben oder eine weitere, gem?? Aufnahmeordnung zwingende Voraussetzung nicht erfüllen, nimmt Ihre Bewerbung nicht am Auswahlverfahren teil.

    Sie erhalten darauf eine begründete Ablehnung und werden darüber per Mail informiert.

  • 23. Ich reise nach Vorlesungsbeginn ein; an wen kann ich mich wenden?

    Sollten Sie (beispielsweise aufgrund von Visaproblemen) erst nach Vorlesungsbeginn in Deutschland einreisen k?nnen, fragen Sie bitte direkt beim Fachbereich des jeweiligen Masterstudienganges an, ob dies m?glich ist. Dort k?nnen Sie eine Bescheinigung für eine sp?tere Aufnahme des Studiums beantragen.

    Das Sekretariat für Studierende kann Ihnen lediglich die Immatrikulation best?tigen, wenn Sie bereits alle Unterlagen fristgerecht eingereicht haben.

    Bitte beachten Sie, dass auch bei einer sp?teren Aufnahme des Studiums die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen korrekt und fristgerecht eingereicht werden müssen. Die sp?tere Aufnahme des Studiums berechtigt Sie nicht, Ihre Unterlagen erst nach Fristablauf einreichen zu k?nnen.

  • 24. Welche Gebühren fallen im Studium an?

    Pro Semester ist ein Semesterbeitrag für die Rückmeldung zu bezahlen. Die Zahlfristen, die H?he des Beitrags sowie Informationen zum Umfang der darin enthaltenen Leistungen erhalten Sie hier: CLICK ME

    Bitte beachten Sie, dass zus?tzlich zu den Semesterbeitr?gen auch Kosten zum Leben anfallen. Auf folgender Internetseite erhalten Sie Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Bremen und Sie erfahren alles zum Thema Studienfinanzierung und Stipendien: CLICK ME

  • 25. Wann erhalte ich meine Semesterunterlagen?

    Die Semesterunterlagen inklusive Semesterticket werden erst nach der erfolgreichen Immatrikulation ausgestellt. Die Immatrikulation erfolgt erst nach der vollst?ndigen Einreichung aller im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen innerhalb der dort angegebenen Frist.

    Ohne endgültige Immatrikulation haben Sie weder Anspruch auf die Semesterunterlagen noch k?nnen wir Ihnen Bescheinigungen für andere Beh?rden ausstellen.

    Wir versenden die Semesterunterlagen inklusive Semesterticket ausschlie?lich an eine Adresse innerhalb Deutschlands. Nach der erfolgreichen Immatrikulation erhalten Sie innerhalb der n?chsten Woche die Unterlagen per Post.

    Wenn Sie sich au?erhalb Deutschlands befinden, werden die Unterlagen nicht gedruckt und zugesendet. Sobald Sie eine deutsche Adresse nachweisen k?nnen, müssen Sie über das Onlineportal Moin einen Antrag auf Adress?nderung stellen. Nach der Bearbeitung dieses Antrags von uns werden Sie innerhalb der n?chsten Woche die Unterlagen inklusive Semesterticket per Post zugeschickt bekommen.

    Die Antragstellung für die Adress?nderung erfolgt über das moin-Portal.

    Im Onlineportal Moin wird Ihnen nach erfolgreicher Immatrikulation eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zur Verfügung gestellt.

  • 26. Ich bin internationale: r Studierende: r und reise aus dem Ausland ein; was muss ich beachten?

    Auf der Homepage des International Office der Universit?t Bremen finden Sie spezielle Informationen sowie Formalit?ten zur Einreise und zum Aufenthalt als internationale: r Studierende: r in Bremen.

     

  • 27. Ich habe noch weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an masterprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.

    Unsere Sprechzeiten:

    Pers?nliche Sprechzeit: montags und donnerstags von 10-12 Uhr. Sie finden uns auf dem Campus der Universit?t Bremen, Bibliothekstr. 1, 28359 Bremen im Erdgeschoss des Verwaltungsgeb?udes.

    Telefonische Sprechzeit: Für telefonische Auskünfte stehen die Infostelle Studium montags, dienstags, donnerstags 9-15 Uhr, freitags 9-12 Uhr und die Sachbearbeiter: innen montags, mittwochs, donnerstags 10-12 Uhr und dienstags 13-15 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Nummer 0421 218-61002.

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