Sicherheit im Praktikum

Sicherheitsbelehrung

Gem?? §4 DGUV Vorschrift 1 muss jeder über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden. Die Unterweisung hat vor dem erstmaligen Beginn der T?tigkeit zu erfolgen, muss j?hrlich wiederholt und dokumentiert werden.
Daher erhalten alle Studierende einmal j?hrlich zum Semesterbeginn eine Arbeitsschutzbelehrung von den Tutoren/innen, in der auf die mit der T?tigkeit verbundenen Gef?hrdungen und die Ma?nahmen zur Verhütung hingewiesen werden.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vordruck "Arbeitsschutzbelehrung ..." best?tigen Sie au?erdem, dass Sie an der Brandschutzübung teilgenommen haben und über die von Ihnen gespeicherten Daten, die wir zur Organisation der physikalischen Praktika ben?tigen, informiert worden sind.
Die Tutoren/innen werden von der Praktikumsleitung belehrt.
 

Brandschutzübung

Bevor Studierende mit den Laborarbeiten in den physikalischen Praktika beginnen dürfen, müssen sie einmalig an einer Sicherheitsveranstaltung mit Brandschutzübung teilgenommen haben. Diese Veranstaltung wird vom Referat 02 (Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz) der Universit?t durchgeführt und beinhaltet eine Vorlesung mit anschlie?ender praktischer Brandschutzübung. N?here Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Programms für Erstsemester.

Brandschutzordnung der Universit?t Bremen

Erste-Hilfe

Grunds?tzlich sollte jede Erste-Hilfe Leistung dokumentiert werden, um für m?gliche Sp?tfolgen einen Nachweis zu haben. In den Erste-Hilfe K?sten befinden sich dazu Meldebl?cke. Die ausgefüllten Meldezettel  k?nnen dann entweder direkt oder über die Mitarbeiter der physikalischen Praktika an das Referat 02 (Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Geb?ude UFT Raum 0550) weitergeleitet werden. Im Referat 02 werden die Meldezettel unter Beachtung des Datenschutzes sicher aufbewahrt.
Auf den Aush?ngen zur Ersten-Hilfe finden Sie alle wichtigen Telefonnummern für den Notfall, die Namen der Ersthelfer und den Ort, wo sich der n?chste Defibrillator befindet.

Betriebsanweisungen

In den Betriebsanweisungen finden Sie Hinweise für den sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln im Praktikum. Betriebsanweisungen sind keine Bedienungsanleitungen. Gem?? §12 BetrSichV hat der Arbeitgeber den Besch?ftigten Informationen über die bei der Verwendung der Arbeitsmittel vorhandenen Gef?hrdungen,  erforderlichen Schutzma?nahmen und Verhaltensregeln,   Ma?nahmen bei St?rungen und  zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen. Genauere Angaben zu den Schutzma?nahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln finden sich in §9 BetrSichV
In einigen Versuchsanleitungen werden Sie Hinweise auf Betriebsanweisungen finden. Bitte lesen Sie sich die entsprechenden Betriebsanweisungen vor Versuchsbeginn durch.

Gefahrstoffe

Laut §14 GeStoffV muss der Arbeitgeber die Besch?ftigten in einer schriftliche Betriebsanweisung über die von einem Gefahrstoff ausgehenden Gef?hrdungen und die notwendigen Schutzma?nahmen informieren. Zu den Schutzma?nahmen k?nnen z.B. spezielle Verhaltensregeln oder das Tragen von pers?nlicher Schutzausrüstung geh?ren. Besonders wichtig sind auch die Hinweise zur Ersten Hilfe.
Im Rahmen der Praktikumsversuche kommen Sie nur sehr eingeschr?nkt mit Gefahrstoffen in Kontakt, z.B. beim Reinigen von Glasfl?chen für optische Versuche oder beim Umgang mit flüssigem Stickstoff.
Zus?tzlich zu den verlinkten Betriebsanweisungen k?nnen Sie in Raum S3180 auch Einsicht in das Sicherheitsdatenblatt zu dem jeweiligen Gefahrstoff nehmen.