Sicherheit im Praktikum
Sicherheitsbelehrung
Gem?? §4 DGUV Vorschrift 1 muss jeder über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden. Die Unterweisung hat vor dem erstmaligen Beginn der T?tigkeit zu erfolgen, muss j?hrlich wiederholt und dokumentiert werden.
Daher erhalten alle Studierende einmal j?hrlich zum Semesterbeginn eine Arbeitsschutzbelehrung von den Tutoren/innen, in der auf die mit der T?tigkeit verbundenen Gef?hrdungen und die Ma?nahmen zur Verhütung hingewiesen werden.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vordruck "Arbeitsschutzbelehrung ..." best?tigen Sie au?erdem, dass Sie an der Brandschutzübung teilgenommen haben und über die von Ihnen gespeicherten Daten, die wir zur Organisation der physikalischen Praktika ben?tigen, informiert worden sind.
Die Tutoren/innen werden von der Praktikumsleitung belehrt.
Brandschutzübung
Bevor Studierende mit den Laborarbeiten in den physikalischen Praktika beginnen dürfen, müssen sie einmalig an einer Sicherheitsveranstaltung mit Brandschutzübung teilgenommen haben. Diese Veranstaltung wird vom Referat 02 (Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz) der Universit?t durchgeführt und beinhaltet eine Vorlesung mit anschlie?ender praktischer Brandschutzübung. N?here Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Programms für Erstsemester.
Brandschutzordnung der Universit?t Bremen
Erste-Hilfe
Grunds?tzlich sollte jede Erste-Hilfe Leistung dokumentiert werden, um für m?gliche Sp?tfolgen einen Nachweis zu haben. In den Erste-Hilfe K?sten befinden sich dazu Meldebl?cke. Die ausgefüllten Meldezettel k?nnen dann entweder direkt oder über die Mitarbeiter der physikalischen Praktika an das Referat 02 (Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Geb?ude UFT Raum 0550) weitergeleitet werden. Im Referat 02 werden die Meldezettel unter Beachtung des Datenschutzes sicher aufbewahrt.
Auf den Aush?ngen zur Ersten-Hilfe finden Sie alle wichtigen Telefonnummern für den Notfall, die Namen der Ersthelfer und den Ort, wo sich der n?chste Defibrillator befindet.