Schlie?ung von Studieng?ngen

Rektorat und Dekanat k?nnen die Einleitung von Prüfverfahren zur Schlie?ung von Studieng?ngen vereinbaren. Bei der Bewertung der Studieng?nge finden Differenzierungen zwischen Bachelor und Master, aber auch in Bezug auf Lehramtsf?cher und sogenannte kleine F?cher Berücksichtigung.

Anl?sse für die Einleitung von Prüfverfahren zur Schlie?ung k?nnen sein:

  • Zielver?nderungen durch die Hochschulplanung des Landes
  • Strategie?nderung der Universit?t
  • Profil?nderung des Fachbereichs einschlie?lich wissenschaftlicher Entwicklungen
  • Ver?nderungen in der Personalkapazit?t (z.B. Wegfall von Professuren/Wegfall von Kooperationspartnern)
  • Dauerhaftes Nichterreichen von in Studiengangseinrichtung und Perspektivgespr?chen vereinbarten Zielzahlen
  • Defizite in der Studierbarkeit des Studiengangs
  • Verweigerung der Akkreditierung

Haben sich Rektorat und Dekanat auf die Schlie?ung eines Studienangebots geeinigt, beschlie?t das Rektorat die sogenannte Nullsetzung des Studiengangs und der Akademische Senat die Schlie?ung des Studiengangs. Es werden keine neuen Studierenden 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 eingeschrieben. Die Entscheidung zur endgültigen Schlie?ung des Angebots trifft die Senatorische Beh?rde für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz auf Antrag der Universit?t.

 

Kontakt

Dr. Stefanie Grote

Referat Lehre und Studium

Geb?ude/Raum: VWG 0320
Telefon: +49-421-218-60350
E-Mail: stefanie.groteprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de