Ethikkommission
Die Ethikkommission der Universit?t Bremen ist zust?ndig für die Beratung und Beurteilung der ethischen Aspekte der Forschung am Menschen. Auf Antrag prüft und beurteilt die Ethikkommission die ethische Zul?ssigkeit von Forschungsvorhaben zwecks Ausstellung eines Ethikvotums. Bitte bedenken Sie, dass Studien, die sich ausschlie?lich mit bereits ver?ffentlichten Daten ohne Personenbezug oder bereits ver?ffentlichter Literatur besch?ftigen, nicht in die Zust?ndigkeit der Ethikkommission der Universit?t Bremen fallen.
Gem?? der Ethikverfahrensordnung der Universit?t Bremen sollen Entscheidungen einer zust?ndigen Stelle der Universit?t über die Durchführung oder F?rderung eines Forschungsvorhabens gem?? § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Ethikverfahrensordnung erst dann erfolgen, wenn das Votum der Ethikkommission vorliegt.
Die Stellungnahme der Ethikkommission entbindet die für das Forschungsvorhaben verantwortliche Person nicht von der Verantwortung für die Durchführung der Untersuchungen.
Um die ethische Unbedenklichkeit eines Forschungsvorhabens prüfen und ein Votum ausstellen zu k?nnen, ben?tigt die Ethikkommission einen Ethikantrag. Dieser muss vollst?ndig und fristgerecht eingereicht werden - bitte beachten Sie die folgenden Angaben:
Unterlagen:
- Ethikantrag - nutzen Sie für die Einreichung bitte unser Antrags-Template. Es dient als Vorlage für die konkrete Antragstellung und enth?lt inhaltliche Hinweise.
- Dokumente für die ?ffentlichkeit - bitte reichen Sie all diejenigen Unterlagen ein, die Studienteilnehmer:innen und Interessierten (oder vergleichbaren Personengruppen) zur Verfügung gestellt werden sollen (z. B. Einwilligungserkl?rungen, Informationsschreiben, Frageb?gen usw.).
- Checkliste ?Datenschutz für Forschungsvorhaben“ - siehe Kriterien der Begutachtung
Weitere Unterlagen: Sollte es sich bei Ihrem Projekt um einen Teil eines gr??eren Verbundprojektes handeln, reichen Sie bitte zus?tzlich eine kurze Beschreibung (1 - 2 Seiten) des Verbundprojektes ein. Es k?nnen auch Stellungnahmen anderer Ethikkommissionen bezüglich (weiterer Projektteile bzw. externer Projektpartner des Vorschungsvorhabens) beigefügt werden. Bei Forschungsvorhaben im Rahmen von Dissertationen muss die Erkl?rung eines/r Hochschullehrers/in, das Forschungsvorhaben zu betreuen, beigefügt sein.
Fristen:
Antr?ge, die durch die Ethikkommission begutachtet werden sollen, müssen 4 Wochen vor dem Sitzungstermin bei Herrn Gr?nwoldt eingereicht werden. Sp?ter eingereichte Antr?ge k?nnen erst in der folgenden Sitzung behandelt werden. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 finden Sie unter "Termine".
Wichtige Hinweise zum Antrag:
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag immer anhand des Antrags-Template und unter Berücksichtung der Kriterien der Begutachtung. Eine kurze und pr?gnante Darstellung auf ca. 5-10 Seiten ist wünschenswert.
- Bitte reichen Sie die Antr?ge als nicht schreibgeschütztes Word-Dokument ein. Nachtr?gliche Erg?nzungen oder ?nderungen sind immer im ?nderungsmodus kenntlich zu machen.
- Bitte achten Sie unbedingt auf den Ausdruck, die Grammatik und die Rechtschreibung.
- Bitte beachten Sie, dass Forschungsvorhaben, die im Rahmen von Qualifikationsarbeiten (z.B. Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten) durchgeführt werden, nur die jeweiligen verantwortlichen Betreuer:innen die Einholung des Votums bei der Ethikkommission beantragen k?nnen. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt zu Herrn Gr?nwoldt auf.
Begutachtung:
Die Ethikkommission begutachtet die Antr?ge gemeinsam in den regelm??ig stattfindenden Sitzungen und h?rt die Antragsteller:innen an. Dieser Austausch dauert normalerweise ca. 10-20 Minuten und bietet die M?glichkeit, erste Fragen zu kl?ren. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Ethikkommission ein "Votum ohne Auflagen" aus. Sofern die Ethikkommission einen ?berarbeitungsbedarf des Antrags bzw. der eingereichten Dokumente feststellt, übermittelt sie ein "Votum mit Auflagen". Nach Einreichung einer überarbeiteten Fassung des Antrags durch die Antragsteller:innen prüft die Ethikkommission, ob die Auflagen erfüllt sind und die ethische Unbedenklichkeit festgestellt werden kann (i.d.R. per Umlauf). Bei ethischen Bedenken kann die Ethikkommission auch ein ablehnendes Votum ausstellen.
?nderungen im Forschungsvorhaben:
?nderungen des Forschungsvorhabens sowie alle schwerwiegenden oder unerwarteten unerwünschten Ereignisse vor oder w?hrend der Durchführung des Forschungsvorhabens, die die Sicherheit der Teilnehmer:innen oder die Durchführung des Forschungsvorhabens beeintr?chtigen, sind der Ethikkommission unverzüglich bekannt zu geben. Bei ?nderungen eines bereits durch die Kommission abschlie?end begutachteten Ethikantrages nutzen Sie bitte das folgende Formblatt: ?Template_?nderungen“ und reichen dieses bei Herrn Gr?nwoldt ein.
Die Ethikkommission prüft das Forschungsvorhaben gem?? dem Antrag auf seine ethische Vertretbarkeit. Sie stützt sich dabei auf die Kriterien der Begutachtung sowie auf die Deklaration von Helsinki, weitere einschl?gige ethische Standards (z.B. Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis (DFG), Ethikrichtlinien von einschl?gigen Fachvereinigungen) und das jeweils anwendbare Recht in der geltenden Fassung.
Die Ethikkommission prüft insbesondere, ob
- alle angemessenen Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken oder Belastungen für die Teilnehmenden getroffen werden,
- ein angemessenes Verh?ltnis zwischen dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn des Vorhabens und etwaigen Risiken und Belastungen für die Teilnehmenden besteht,
- eine informierte Einwilligung der Teilnehmenden eingeholt wird,
- im Falle nicht einwilligungsf?higer Teilnehmenden ihre besondere Schutzwürdigkeit beachtet wird, zudem die informierte Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter sowie eine angemessene Form der Zustimmung der Teilnehmenden selbst gew?hrleistet ist,
- die Durchführung des Vorhabens den einschl?gigen gesetzlichen Bestimmungen, vor allem den anwendbaren Datenschutzbestimmungen, entspricht.
Bitte orientieren sich bei der Erstellung des Antrags an den Kriterien der Begutachtung.
Wichtig: Das Votum der Ethikkommission entbindet die für das beurteilte Forschungs- und Versuchsvorhaben zust?ndige Person sowie die am Forschungsprojekt Beteiligten nicht von der Verantwortung für die Einhaltung ethischer Grundprinzipien bei Durchführung des Vorhabens und für ihr oder sein Handeln.
Datenschutz:
Bitte beachten Sie, dass wichtige datenschutzrechtliche Punkte aus dem Ethikantrag ersichtlich und aus sich heraus verst?ndlich sein müssen (d. h. keine Verweise auf ein Datenschutzkonzept o. ?.). Bitte reichen Sie zus?tzlich dann auch noch all diejenigen Unterlagen ein, die Studienteilnehmer:innen/-interessierten (oder vergleichbaren Personengruppen) zur Verfügung gestellt werden (z. B. Einwilligungserkl?rungen, Informationsschreiben, Frageb?gen usw.).
Den Antragsunterlagen ist auch die Checkliste ?Datenschutz für Forschungsvorhaben“ beizulegen. Diese Checkliste stellt s?mtliche datenschutzrechtliche Vorgaben, die für die Durchführung von Forschungsvorhaben mit personenbezogenen Daten an der Universit?t Bremen gelten, dar und soll Forschenden dabei helfen, Forschungsvorhaben datenschutzrechtskonform zu gestalten. Bei Rückfragen zu den Inhalten/Vorgaben der Checkliste wenden Sie sich bitte m?glichst vor Antragstellung an das Datenschutz-Team der Universit?t Bremen (datenschutzprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de). Gerne nimmt das Datenschutz-Team auch Feedback zur Checkliste entgegen.
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育, hilfreiche Hinweise und Templates finden Sie im Informations- und Serviceportal zu den Themen Datenschutzrecht und Informationssicherheit der Universit?t Bremen. Es ist grunds?tzlich ratsam, datenschutzrechtliche Aspekte bereits ab der Konzeptionsphase des Forschungsvorhabens zu berücksichtigen.
Statistik:
Sollte es sich bei dem Antrag um eine Untersuchung handeln, deren Ergebnisse basierend auf einer statistischen Auswertung der Daten erfolgen, sind folgende Kriterien zu beachten:
- Handelt es sich a) um eine explorative oder heuristische Auswertung oder soll b) ein statistisch signifikanter Nachweis erbracht werden.
- Falls b): Bitte bestimmen Sie die erforderliche Fallzahl unter Angabe der Wahrscheinlichkeit für den Fehler 1. Art, der Power und des nachzuweisenden Effekts.
- Beschreiben Sie die statistische Methode, mit der Sie die Auswertung durchführen wollen. Bitte beachten Sie, dass die Methode, die Sie zur Auswertung verwenden wollen, mit der übereinstimmen muss, die Sie zur Fallzahlsch?tzung verwendet haben
Statistische Vorgaben als PDF-Datei.
Hinweise zu den Kriterien der Begutachtung:
Die Vereinheitlichung der Arbeit von Ethikkommissionen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Ziel einer Initiative der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das BMBF f?rderte daraufhin ein Projekt, dessen Ergebnisse im Bericht ?Empfehlungen zur Begutachtung klinischer Studien durch Ethikkommissionen“ [Raspe 2005] publiziert wurden. Darin wird ebenfalls eine ?bertragung der Empfehlungen auf nicht-klinische Studien, insbesondere epidemiologische Studien, angeraten.
Die Ethikkommission der Universit?t Bremen unterstützt die o.g. Initiative und hat deshalb die Empfehlungen für nicht-klinische Studien und Untersuchungen am Menschen adaptiert. Um potentiellen Antragsteller:innen die Arbeit der Ethikkommission der Universit?t Bremen zu erl?utern und die Kriterien der Beurteilung transparent darzustellen, werden die Prüfpunkte in der im PDF-Dokument enthaltenen Tabelle zusammengefasst und kurz erl?utert.
Damit die Ethikkommission der Universit?t Bremen die Begutachtung einer Studie durchführen kann, muss der Antrag entsprechende Informationen zu den unten genannten Punkten beinhalten. Dabei ist eine kurze und pr?gnante Darstellung auf ca. 5-10 Seiten ausreichend und anzustreben. Ist ein Prüfpunkt für den Antrag nicht anwendbar, sollte dies kurz vermerkt werden.
Mitglieder | Vertretung |
---|---|
HOCHSCHULLEHRERINNEN UND HOCHSCHULLEHRER | |
Vorsitzende | Vertretung für alle |
Prof. Dr. Dagmar Borchers, FB 09 | Prof. Dr. Werner Brannath, FB 03 |
Regul?re Mitglieder | Prof. Dr. Ralf Dringen, FB 02 |
Prof. Dr. Iris Pigeot, FB 03 | Prof. Dr. Betina Hollstein, FB 08 |
Prof. Dr. Katharina Reiling, FB 06 | Prof. Dr. Yasemin Karaka?o?lu, FB 12 |
Prof. Dr. Benjamin Schüz, FB 11 | Prof. Dr. Kristina Klein, FB 07 |
Prof. Dr. Anja Starke, FB 12 | Prof. Dr. Frederick Riel?nder, FB 06 |
| Prof. Dr. Christoph Schmid, FB 06 |
WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER | |
Dr. Kati Mozygemba, SOCIUM | Dr. Heiner Fechner, SFB 1342 |
Dr. Felix Putze, FB 03 (stellvertretender Vorsitzender) | Prof. Dr. Thorsten Fehr, FB 11 |
Dr. Solveig Lena Hansen, FB 11 | |
Dr. Michèle Rieth, FB 07 | |
MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER IN TECHNIK UND VERWALTUNG | |
Dr. Diana Ebersberger, Dez 1 | Nathalie Hilken, FB 10 |
Petra Schreiber, Dez 1 | |
Sabine Schulte, Ref 1 | |
STUDIERENDE | |
Monique Koppelberg | Anton Reusch |
Voraussetzung ist die Beschlussf?higkeit der Kommission. Diese kann in seltenen F?llen aufgrund dienstlicher Abwesenheit der Mitglieder nicht gegeben sein. Die Sitzungen sind nicht ?ffentlich (§ 3 Satz 1 der Ethikverfahrensordnung). Die Sitzungen finden i.d.R. von 12-14 Uhr statt.
Antr?ge sind vollst?ndig und rechtzeitig - mindestens 4 Wochen vor Sitzungstermin- bei Herrn Gr?nwoldt einzureichen. Sp?ter eingereichte Antr?ge k?nnen erst in der folgenden Sitzung behandelt werden.
Die Ethikkommission beh?lt sich beim Eingang von sehr vielen Antr?gen oder bei einem hohen ?berarbeitungsbedarf bzw. Unvollst?ndigkeit vor, Antr?ge in eine sp?tere Sitzung mitzunehmen. Auch durch notwendige Auflagen k?nnen zeitliche Verz?gerungen entstehen, die bei zu enger zeitlicher Planung zu einer Verschiebung des Starts der Erhebung führen k?nnen. Planen Sie daher bitte immer ausreichend Zeit für die Begutachtung Ihres Antrags ein.
Termine für 2024:
17.12.2024 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 19.11.2024 |
21.01.2025 (verlegt vom 28.01.2025) | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 02.01.2025 |
25.02.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 28.01.2025 |
18.03.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 18.02.2025 |
22.04.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 25.03.2025 |
20.05.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 22.04.2025 |
17.06.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 20.05.2025 |
01.07.2025 | Abgabe der Ethikantr?ge bis zum 03.06.2025 |
Antrag
Verfahrensordnung
Informationen und Datenschutz
- Deklaration von Helsinki
- Europ?ische Datenschutzgrundverordnung
- Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutzgrundverordnung