Service

Erfindungen

Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen sind alle Besch?ftigten der Universit?t verpflichtet, ihre Erfindungen der Universit?t zu melden.

Die Novellierung des Gesetzes im Februar 2002 hat in wesentlichen Fragen eine Gleichstellung zwischen Professoren und anderen Erfindern geschaffen.

N?heres dazu sowie zum Verfahren bei Erfindungen erfahren Sie unter der Homepage.

Kontakt

Rechtsfragen:

Barbara Sylla
+49 421 218 60215
 

Beratung zu Erfindungen:

Martin Heinlein
+49 421 218 60330