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Final Conference
Am 14. Juni 2021 fand die Final Conference des EU-gef?rderten Projektes ?Safer Space for Safer Cities“ (SafeCi) in Berlin statt, auf der die Ergebnisse in Form eines europaweiten ?Best Practice“-Handbuches pr?sentiert wurden. Prof. Dr. Dietmar Heubrock hielt auf Einladung der Berliner Polizeipr?sidentin Dr. Barbara Slowik eine Keynote Speech zu dem Thema ?Behavioral Sciences and the Police: Future Directions of Proactive Policing“.

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Symposium Vernehmungslehre
Am 01. Juni 2021 hielt Prof. Dr. Dietmar Heubrock auf dem ersten Symposium "Vernehmungslehre - Zukunft in Aus- und Fortbildung" der Polizeiakademie Niedersachsen eine Key Note Speech zum Thema "Interkulturelle Kompetenz in polizeilichen Vernehmungen".
An dem zweit?gigen digitalen Symposium nahmen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 als 90 Polizeibeamtinnen und -beamte aus Niedersachsen und von weiteren Polizeibeh?rden teil, um den Status Quo und die zukünftige Entwicklung der Vernehmungslehre in der polizeilichen Aus-, Fort- und Weiterbildung zu diskutieren.

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Herr Prof. Dr. Dietmar Heubrock wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in den Wissenschaftlichen Beirat des Instituts für Kriminalit?ts- und Sicherheitsforschung (IKriS) der Polizeiakademie Niedersachsen berufen. Das IKriS begleitet und koordiniert die wissenschaftlichen Projekte an der Polizeiakademie Niedersachsen in allen Phasen von der Projektidee, der F?rderung, Beantragung, Durchführung bis zum Abschluss und der Ver?ffentlichung der Ergebnisse. Es dient au?erdem dazu, regional, national und international den wissenschaftlichen Austausch zu f?rdern und die ?ffentliche Sichtbarkeit der Forschung zu st?rken.

https://www.pa.polizei-nds.de/assets/image/138061

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Workshop
Prof. Dr. Dietmar Heubrock wurde als Keynote Speaker für den von der EU gef?rderten Workshop ?Safer Space for Safer Cities“ der Polizei Berlin eingeladen, der am 02. und 03. Dezember 2020 in Berlin stattfand. Die Tagung wurde unter breiter internationaler Beteiligung in englischer Sprache hybrid durchgeführt; Prof. Heubrock hielt dort die Keynote Speech zum Forschungsbereich ?Police meets Science: Behavioral Science“ und führte in die europ?ischen Forschungen zur Verhaltens- und Bewegungsanalyse zur Pr?vention von Verbrechen und Attentaten ein.
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Soeben erschienen

Heubrock, D. (2022). Das ?Münchhausen-by-proxy“-Syndrom im Sorge- und Umgangsrecht. Neue Zeitschrift für Familienrecht, 9 (13),579-582.

Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom (MbpS) gilt als eine besonders schwere Form der Kindesmisshandlung, bei der die T?ter (meist ein Elternteil) bei von ihnen abh?ngigen Menschen (meist dem eigenen Kind) absichtlich Erkrankungen oder Krankheitssymptome zufügen oder solche erfinden. Das MbpS wird in der Forschung insgesamt noch sehr wenig beachtet, auch steht eine Kl?rung darüber, wie dieses St?rungsbild letztlich klassifikatorisch einzuordnen ist, noch aus. Im DSM-5 wird das MbpS als ?Vorget?uschte St?rung, anderen zugefügt“ und im ICD-10 als ?Artifizielle St?rung (Absichtliches Erzeugen oder Vort?uschen von k?rperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen) (F68.1)“ oder als  ?sonstige Form des Missbrauchs von Personen (T74.8)“ kodifiziert.

Forensisch l?sst sich das MbpS als eine besondere Form der Kindesmisshandlung einordnen, die familienrechtlich eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) und damit eine Gef?hrdung des Kindeswohls und strafrechtlich meist eine Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) darstellt.

Auch wenn eine im Vergleich zu anderen forensischen Settings h?here Auftretenswahrscheinlichkeit einer Münchhausen-by-proxy-Konstellation in familiengerichtlichen Verfahren anzunehmen ist, wird sie nicht immer als solche erkannt. Auch hierzulande liegen erst wenige Beschreibungen vor, die auf besondere Fallkonstellationen vor Familiengerichten hinweisen Die bei den betroffenen Müttern fehlende Einsichtsf?higkeit ist auch für die Wirksamkeit ?ffentlicher Hilfen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren von gro?er Bedeutung; m?glicherweise ergibt sich fallbezogen die Notwendigkeit der Einrichtung einer Erg?nzungspflegschaft.

 

Das Behindern von L?sch- und Rettungseins?tzen und vor allem die zunehmenden aggressiven ?bergriffe im Einsatz belasten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst in erheblichem Ma?e und erfordern eine wirksame Reaktion. Das vorliegende Manual beschreibt daher nicht nur Ausma?, Formen, Situationen und Akteure von Gewalt gegen Rettungskr?fte, sondern gibt auch praxisnahe Hinweise für pr?ventive Einsatztaktiken. Darüber hinaus wird ein proaktives Einsatztraining vorgestellt, das die Verfasser in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr Bremen entwickelt und evaluiert haben.

 

 

 

Wolkenhaar, M. & Heubrock, D. (2021). Implikationen zoophiler und zoosadistischer Pr?ferenzst?rungen für die forensische Begutachtung: Tatbezogene Amnesien und die Frage der Schuldf?higkeit. RPsych (7), 1, 6-31. Doi: 10.5771/2365-1083-2021-1-6. 

Sowohl bei zoophilen als auch bei zoosadistischen T?terinnen und T?tern ergeben sich verschiedene Fragestellungen, die für eine forensische Begutachtung bedeutsam sind. Zum einen müssen die von T?terinnen und T?tern mitunter angegebenen tatbezogenen Erinnerungslücken bei Straftaten sowohl zum Nachteil von Menschen als auch zum Nachteil von Tieren differentialdiagnostisch abgekl?rt werden. Zum anderen ist in einem Strafprozess auch die Schuldf?higkeit des oder der Angeklagten festzustellen, die unter Umst?nden im Zuge einer psychiatrischen oder psychologischen Untersuchung zu begutachten w?re. Diese beiden Thematiken lassen sich am ehesten durch die Betrachtung eines Falles demonstrieren; hierbei handelt es sich um den Fall von Peter K., der sowohl wegen zoophiler, tierqu?lender als auch zoosadistischer Handlungen strafrechtlich belangt und hinsichtlich der Schuldf?higkeit begutachtet wurde. Hieraus ergibt sich die Bedeutung der differentialdiagnostischen Abkl?rung einer tatbezogenen dissoziativen Amnesie insbesondere im Hinblick auf eine vorget?uschte amnestische St?rung. Die Schuldf?higkeit kann bei zoophilen oder zoosadistischen Handlungen aufgrund einer St?rung im Sinne aller vier Eingangsmerkmale vermindert oder aufgehoben sein. Eine besondere Relevanz haben jedoch die sexuellen Pr?ferenzst?rungen im Sinne der schweren anderen seelischen St?rung. Diese gilt es anhand verschiedener Merkmale der Pers?nlichkeit, der Vortat-, Tat- und Nachtatphase, sowie insbesondere Merkmale der paraphilen St?rung zu beurteilen.
Keywords: Zoophilie, Tierqu?lerei, Zoosadismus, sexuelle Pr?ferenzst?rung, sexuelle Devianz, tatbezogene Amnesie, dissoziative Amnesie, Simulation, Schuldf?higkeit, schwere andere seelische St?rung

 

Wolkenhaar, M. & Heubrock, D. (2020). Zoophilie, Tierqu?lerei und Zoosadismus im Kontext von Gewalt- und Sexualstraftaten: St?rungsmodelle und Frühwarnzeichen.RPsych (6), 2, 234-258. Doi: 10.5771/2365-1083-2020-2-234. 

Zoophilie ist eine St?rung der sexuellen Pr?ferenz, bei der das sexuelle Interesse auf Tiere ausgerichtet ist. Als Entstehungsfaktoren werden eine zuf?llige Kopplung neutraler tierbezogener Reize mit sexueller Erregung, sowie Pers?nlichkeitsst?rungen und Missbrauchserfahrungen diskutiert. Unter Tierqu?lerei sind jegliche Formen intentional beigebrachter Schmerzen und Verletzungen zu verstehen, die durch Schl?ge, Tritte oder Verbrennungen zugefu?gt werden k?nnen. Tierqu?lerei kann durch fru?hkindliche Bindungsst?rungen, Verhaltensst?rungen des Kindesalters, Modelllernen im famili?ren und sozialen Kontext, sowie durch Impulskontrollst?rungen und Empathiedefizite begu?nstigt werden. Treffen sexuelle und aggressive Motive zusammen, k?nnen zoosadistische Handlungen entstehen, bei denen sexuelle Erregung aufgrund von Gefu?hlen von Kontrolle, Macht und Dominanz u?ber ein Tier empfunden wird. Als Risikofaktoren fu?r eine potentielle Gef?hrdung menschlicher Opfer ergeben sich vor allem psychische und Pers?nlichkeitsst?rungen, die Abwehr einer zoophilen Pr?ferenzst?rung, situativlabilisierende Umst?nde sowie eine Steigerung des Tatverhaltens.
Keywords: Zoophilie, Bestialit?t, Tierqu?lerei, Zoosadismus, Graduationshypothese

 

 

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