Forschung

Eine angesichts der vielf?ltigen gesellschaftspolitischen Probleme unserer Zeit dringend erforderliche langfristige Qualit?tssicherung rechtspsychologischer Praxis und Forschung setzt zwingend voraus, dass die Rechtspsychologie nicht nur in der universit?ren Forschung verankert ist, sondern dass in der universit?ren Lehre rechtspsychologische Kompetenz im Rahmen der akademischen Ausbildung vermittelt wird. Dies geschieht gegenw?rtig und zukünftig im Rahmen der Beteiligung am Bachelor-Studiengang Psychologie und im Master-Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie; das jeweils aktuelle Lehrangebote im Fach Rechtspsychologie kann dem Studienprogramm der Studieng?nge entnommen werden.

Durch viele regionale, überregionale und internationale Kooperationspartner und die gute Einbindung in die Arbeit verschiedener Polizei- und Sicherheitsbeh?rden haben wir darüber hinaus spezifische Lehr- und Forschungsschwerpunkte entwickelt, die der Ausweitung rechtspsychologischer Arbeitsfelder zugute kommen. Neben den gro?en Schwerpunkten der Psychologie im Zivil- und Strafrecht haben wir besondere Schwerpunkte, bei denen immer wieder unsere Expertise angefordert wird (Auswahl):

Transferleistungen:

  • Neuropsychologische Diagnostik bei Simulationsverdacht im Sozialrecht und Gutachtenerstellung im Sozial- und Verwaltungsrecht
  • Fachpsychologische Begutachtungen nach dem Waffengesetz (WaffG)
  • Bedrohungs- und Gef?hrdungsanalyse (z.B. bei Androhungen von Amoktaten an Schulen und in Betrieben)
  • Operative Fallanalysen für Mord- und Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen der Polizei
  • Psychologie der Vernehmung (z.B. tiergestützte Vernehmung und Vernehmung von sehr jungen Kindern als einzige Tatzeugen bzw. als Opferzeugen)
  • Fortbildungen und Schulungen für Spezialeinsatzkr?fte der Polizei (insbesondere zur Identifikation von Attent?tern und Angreifern unmittelbar vor einem Anschlag)
  • Fortbildungen und Schulungen für Staatsanwaltschaften und Gerichte zur ?Vernehmungslehre und Fragetechnik im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung“ sowie zu ?Prozesstaktik und Verhandlungsgeschick in der Hauptverhandlung“


Entwicklung neuer Diagnostik- und Interventionsverfahren:

  • Entwicklung diagnostischer Verfahren zur Feststellung "pers?nlicher Eignung" und "geistiger Reife" im Waffenrecht
  • Computergestützte Diagnostik bei nicht-authentischen Symptompr?sentationen (Simulation, Aggravation, Somatisierungsst?rungen) im Bereich der Neuropsychologie
  • Deeskalations-Training zur Pr?vention gewaltsamer ?bergriffe gegen Rettungskr?fte

In der Forschung bestehen derzeit folgende Projekte:

  • Gewaltsame ?bergriffe gegen Einsatzkr?fte im Rettungs- und L?schdienst (in Kooperation mit der Feuerwehr Bremen)
  • Identifikation und Abwehr von terroristischen Attentaten und Angriffen in der Vortatphase (in Kooperation mit verschiedenen Polizei- und Sicherheits- Beh?rden)
  • Das Müchhausen-by-proxy-Syndrom (MbpS) und das Parental-Alienation- Syndrome (PAS) im Kontext innerfamili?rer Kindesmisshandlung
  • Zoosadismus und Zoophilie im Kontext forensischer Fragestellungen (Gef?hrdungseinsch?tzung, Schuldf?higkeit)