Freiwillige Zusatzleistungen

Freiwillige Zusatzleistungen im Bachelor

Das Zentrale Prüfungsamt definiert eine Freiwillige Zusatzleistung (FZL) als "eine Prüfungsleistung, die nicht curricular festgeschrieben ist."
Das bedeutet, sollten Sie über die für Ihren Bachelor-Abschluss erforderlichen und im Fachcurriculum definierten 180 Credit Points (CP) hinaus weitere Leistungen erbracht haben, k?nnen Ihnen diese unter bestimmten Bedingungen als "Freiwillige Zusatzleistungen" im Transcript of Records gesondert aufgeführt werden.

Zur Anerkennung von "Freiwilligen Zusatzleistungen" gibt es grundlegende Bestimmungen:

  • Die Leistungserbringung muss an der Universit?t Bremen erfolgt sein.
  • Ausnahmen: Prüfungsleistungen, die durch Studienprogramme/Erasmus, individuelle Studienverlaufspl?ne oder von Free movern an anderen Universit?ten im immatrikulierten Studienprogramm erbracht wurden.

Wichtiger Hinweis:
Leistungen, die an anderen Universit?ten au?erhalb der genannten M?glichkeiten erbracht wurden, werden nicht als FZL ausgewiesen.

Leistung bedeutet gem?? des Allgemeinen Teils (AT) der Prüfungsordnung (PO):

  • es muss eine Prüfungsleistung nachgewiesen werden
  • Prüfungsform muss erkennbar sein
  • diese muss an der Universit?t Bremen erbracht worden sein (Ausnahmen s.o.)
  • CP / ECTS müssen ausgewiesen werden
  • Pr?senz-Leistungen/ Teilnahmescheine sind keine Leistungen im Sinne des ATs

In der Beilage zum Zeugnis werden keine CP-Angaben und keine Noten für die "Freiwilligen Zusatzleistungen" aufgeführt oder ausgewiesen.

 Alle Infos zu den "Freiwilligen Zusatzleistungen" (.pdf) kompakt