Ordnungsmittel
Ordnungen ?ndern
Jede Hochschule in Deutschland regelt ihre Verwaltungsangelegenheiten durch Satzungen. Alle Satzungen, die mit der Umsetzung von Studieng?ngen eng verbunden sind, fassen wir an der Universit?t Bremen unter dem Begriff Ordnungen oder Ordnungsmittel zusammen. Hinter diesem eher nüchternen Begriff verbergen sich alle Aspekte eines Studiengangs: Zugang und Zulassung zum Studium, Studienverlauf, Curriculum, Modulprüfungen oder Praktika. Das Referat Lehre und Studium entwickelt diese gemeinsam mit den Lehrenden, koordiniert die Zusammenarbeit in der zentralen Verwaltung und ist Ansprechpartner bei allen diesbezüglichen Fragen. Im QM-Portal sind ?berblicksdarstellungen von ?nderungsprozessen hinterlegt.
Zulassungsordnungen
Mit Zugangsvoraussetzungen wird festgelegt, welche Bewerberinnen und Bewerber für ein bestimmtes Studium als geeignet erscheinen und sich deshalb überhaupt auf einen Platz in diesem Studiengang bewerben k?nnen - ihnen wird damit ein Zugang erm?glicht. Zulassungsvoraussetzungen wiederum legen fest, welche der zugangsberechtigten Bewerberinnen oder Bewerber tats?chlich zur Aufnahme des Studiums zugelassen werden und somit konkret einen Studienplatz erhalten.
Diese Regelungen finden sich in den Zugangs- und Zulassungsordnungen (ZugO), bzw. in den Aufnahmeordnungen (AO) der Masterstudieng?nge, bzw. in den studiengangspezifischen Voraussetzungen für Bachelorstudieng?nge. ?nderungen werden nicht ausschlie?lich vom Fachbereichsrat, sondern erg?nzend auch vom Akademischen Senat entschieden.
Prüfungsordnungen
Zu jedem Studiengang geh?rt eine fachspezifische Prüfungsordnung (PO). Sie sind die rechtliche ?Gesch?ftsgrundlage“ der Lehre und gelten in Verbindung mit den universit?tsweit geltenden, übergeordneten Allgemeinen Teilen der Bachelorprüfungsordnungen (AT BPO), der Masterprüfungsordnungen (AT MPO) und der Prüfungsordnungen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung (AT WB). Fachspezifische Ordnungen werden im Fachbereichsrat (und ggf. vorab auch in einem GbA oder Teile im Rat desZfLB) entschieden, ?nderungen des AT werden auf gesamtuniversit?rer Ebene diskutiert und im Akademischen Senat entschieden.
Die ?nderung einer Prüfungsordnung geht in der Regel einher mit der ?nderung von Modulhandbüchern.
Spezifische Satzungen
Sofern in einem Studiengang ein Praktikum verpflichtend integriert ist, bedarf es einer Praktikumsordnung (PraO), die vom zust?ndigen Fachbereichsrat oder vom Rat des ZfLB beschlossen wird. Diese kann im Zuge einer Neueinrichtung eines Studiengangs erstellt oder im Rahmen eines bestehenden Studiengangs ge?ndert werden. Wir stellen Ihnen nach direkter Rücksprache ein Muster zur Verfügung, welches für Ihren Bedarf angepasst werden kann.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Schlie?ung von Prüfungsordnungen
In Folge der Schlie?ung eines Studiengangs oder einer wesentlichen ?nderung eines Studiengangs muss die dazugeh?rige Prüfungsordnung (PO) geschlossen werden. Das Schlie?ungsdatum sowie andere vorangegangene notwendige Beschlüsse liegen i.d.R. durch FBR-, bzw. AS-Beschluss vor. Sp?testens zwei Jahre vor dem Schlie?ungstermin sollten alle Betroffenen rechtzeitig informiert werden. Zu diesem Zweck wird eine ??nderungsordnung zur Schlie?ung einer PO“ erstellt und bei dem zust?ndigen Prüfungsausschuss die letztmaligen Prüfungsfristen per Beschluss eingeholt. Im Anschluss erfolgt die Beschlussvorlage beim zust?ndigen FBR.
Von diesem Vorgang ist die Schlie?ung eines Studiengangs zu unterscheiden.
Beschlussfassungen
Die abgestimmte Ordnung wird im Referat 13 abschlie?end geprüft und als Beschlussvorlage rechtzeitig an den Fachbereichsrat (FBR) gesandt. Der dazugeh?rige Beschlussantrag wird durch den Fachverantwortlichen erstellt und beim FBR eingereicht. Erst mit Eingang des Beschlussauszugs im Referat 13 kann die Ver?ffentlichung bzw. die Beschlussfassung im Akademischen Senat (AS) erfolgen. Die Erstellung der Vorlage für den AS (z.B.. Einrichtung/AO/ZugO) erfolgt durch das Referat 13. Wird eine Ordnung wegen offensichtlicher Unrichtigkeiten berichtigt, ist die Vorlage beim Beschlussgremium nicht notwendig, dieser Schritt entf?llt.
Genehmigungsverfahren und Ver?ffentlichung
Im Anschluss an die Beschlussfassung des entsprechenden Gremiums (FBR, AS) und der ?bersendung des Beschlussauszugs an das Referat 13 wird die finale Fassung dort fertiggestellt und die Genehmigung des Rektors eingeholt. Das Referat 13 erstellt das Genehmigungsanschreiben und leitet die Ordnung weiter zur Ver?ffentlichung im Bremer Amtsblatt (PO, Lehramt) bzw. in den Amtlichen Mitteilungen der Universit?t Bremen (AO, PraO). Mit erfolgter Ver?ffentlichung geht eine Ver?ffentlichungsanzeige (i.d.R. ca. vier Wochen nach Beschlussverfahren) inkl. Anlagen per Mail an die Funktionskonten der beteiligten Fachbereiche und Einrichtungen heraus. Die nicht amtlichen, konsolidierten Lesefassungen zu den amtlichen Ver?ffentlichungen sind im Studienangebot der Universit?t bei dem jeweiligen Studiengang eingestellt.
Abschlussunterlagen
Die Prüfungsordnung soll dem Prüfungsamt alle relevanten Angaben liefern, um die Abschlussunterlagen gem?? AT § 25 erstellen zu k?nnen. Im AT BPO und AT MPO sind grundlegende Anlagen enthalten, nach denen die Abschlussunterlagen gestaltet werden.
Urkunde: Die Urkunde weist den Abschlussgrad aus, der gem?? Prüfungsordnung im jeweiligen Studiengang erworben werden kann. In einem Mehr-F?cher-Studium wird in der Regel auch die Fachkombination ausgewiesen, vorausgesetzt, die oder der Studierende sind in dieser Kombination auch immatrikuliert.
Zeugnis: Das Zeugnis umfasst zwei Seiten: Seite 1 weist den Studiengang aus, ggf. erg?nzt um Angaben zur absolvierten Vertiefungs- oder Studienrichtung, F?cherkombination oder weitere strukturell relevante Hinweise. Es wird die gem?? Prüfungsordnung errechnete Gesamtnote ausgewiesen.
Die zweite Seite des Zeugnisses listet die strukturell relevanten Abschnitte des Studiengangs auf, ggf. unterteilt in die absolvierten Studienf?cher. Für die F?cher werden CP und errechnete Fachnote ausgewiesen, für die sogenannten Studienabschnitte die CP plus Abschnittsnote. Diese Studienabschnitte basieren auf den in der Prüfungsordnung und deren Anlagen dargelegten Binnenstruktur des Studiengangs. Um keine Missverst?ndnisse entstehen zu lassen, wird die gesamte Prüfungsordnung im Modellierungsraster dokumentiert. Diese tabellarische Darstellung verdeutlicht die Auslegung der Prüfungsordnung durch das zust?ndige Prüfungsamt und wird mit dem Referat 13 abstimmt. Dieses Raster stellt die korrekte und fachlich angemessene Umsetzung der Prüfungsordnung und damit auch die korrekte Erstellung der Abschlussunterlagen sicher.
Diploma Supplement: Das "Diploma Supplement" (DS) ist als von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) empfohlenes Zusatz-Dokument verpflichtender Bestandteil der Abschlussunterlagen. Es wird an der Universit?t Bremen ausschlie?lich in englischer Sprache ausgestellt und weist u. a. die innerhalb des Studiengangs erworbenen (fachlichen/ überfachlichen) Kompetenzen und F?higkeiten aus, die Studierende mit ihrem Abschluss erworben haben. Das DS f?rdert die Verst?ndlichkeit von Studieninhalten und erlangten F?higkeiten und macht sie für andere Hochschulen oder Arbeitgeber transparenter. Informationen zu Erstellung bzw. Aktualisierung des DS sowie ein Muster finden Sie im QM-Portal .
Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen (Transcript of records): Diese Bescheinigung weist die absolvierten Leistungen bis auf die Modulebene, in wenigen F?llen auch bis zur Ebene der absolvierten Lehrveranstaltung aus. Die Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen wird durch das zust?ndige Prüfungsamt erstellt und unterzeichnet. Diese Bescheinigung wird auch ausgestellt, wenn das Studium nicht vollst?ndig absolviert und damit auch kein Abschlussgrad erreicht wurde. Es beinhaltet dann lediglich die Leistungen, die absolviert wurden.
Weitere Aspekte
Informationen zu Archivierung und Aufbewahrungsfristen erhalten Sie auf den Seiten des Universit?tsarchivs.
Das ZPA-Archiv beinhaltet alle offiziellen Fassungen von Prüfungsordnungen und deren ?nderungsordnung.
Das Referat 13 speichert aktuelle und vergangene Fassungen von allen Ordnungen, die Studieng?ngen zuzuordnen sind.
Aktuelle Modulhandbücher sind vom Fachbereich beim Studienangebot der Universit?t Bremen zum jeweiligen Studiengang zu hinterlegen. ?ltere Modulbeschreibungen sind zu archivieren, um z.B. im Falle von Anerkennungen auskunftsf?hig zu sein. Derzeit arbeitet die Universit?t Bremen in einem Projekt an der fl?chendeckenden Einführung elektronischer Modulhandbücher.