Abschlüsse an der Universit?t Bremen

Bachelor, Master, Staatsexamen, Lehramt: Welche Abschlüsse gibt es? Welche beruflichen Wege kann ich mit dem jeweiligen Abschluss einschlagen? Was ist der Unterschiede zwischen einem Lehramts- und einem Zwei-F?cher-Bachelor? Auf dieser Seite m?chten wir Sie ausführlich über die verschiedenen universit?ren Abschlüsse informieren, die Sie an der Universit?t Bremen erwerben k?nnen.

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Kontakt

Zentrale Studienberatung

Beratung ohne Termin:
Mo, Do 10-13 Uhr

Beachten Sie, dass es am Mo 7.10. und Do 10.10. aufgrund personeller Engp?sse zu l?ngeren Wartezeiten kommen kann.

Beratung mit Termin:
Di 13-15 Uhr: Zoom oder Pr?senz
Zus?tzliche Beratungstermine

Besuchsadresse:
Verwaltungsgeb?ude (VWG)

Telefonische Kurzauskünfte:
Mi, Fr 13-15 Uhr
Am Fr., den 4.10. und den 11.10. muss die telefonische Kurzauskunft leider entfallen.

+49 (0)421 218-61160
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Bachelor & Master

Das Studium an der Universit?t Bremen findet im Bachelor-/Master-System statt. Lediglich der Studiengang Rechtswissenschaft schlie?t mit der Ersten juristischen Prüfung ab. Bachelor und Master sind gestufte Studienabschlüsse. Nach 6 (in Ausnahmef?llen 7) Semestern Bachelorstudium verlassen Sie die Universit?t mit einem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss. Daran kann sich ein Masterstudium von 4 (in Ausnahmef?llen 3) Semestern anschlie?en.

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Lehramt

Die Lehramtsausbildung gliedert sich in drei Teile,
? das Bachelorstudium,
? das darauf aufbauende Masterstudium und
? das Referendariat.
Der so genannte Master of Education ist dem bisherigen ersten Staatsexamen gleichgestellt. An das Masterstudium schlie?t sich ein 18-monatiges Referendariat an, das mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

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Erste juristische Prüfung

Rechtswissenschaft schlie?t als einziger Studiengang an der Universit?t Bremen mit der Ersten Juristischen Prüfung, dem früheren Ersten Staatsexamen, ab. Integriert in das 10-semestrige Studium ist der Abschluss ?Bachelor of Laws“ nach 8 Semestern. Nach der Ersten juristischen Prüfung und einem anschlie?enden 24-monatigen Referendariat kann das Zweite Staatsexamen abgelegt werden.

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