Hochschul- und Fachwechsel, Quereinstieg

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Ich m?chte das Fach bzw. den Studiengang wechseln und/oder von einer anderen Hochschule an die Universit?t Bremen wechseln – was muss ich tun?

Die Bewerbung für einen Hochschul- und Fachwechsel erfolgt über das MOIN-Bewerbungsportal.

Das MOIN-Portal ist für Bewerbungen im folgenden Zeitraum ge?ffnet:

? Für grundst?ndige Studieng?nge (Bachelor und erste Juristische Prüfung):

  • für das Sommersemester: Anfang Dezember bis 15. Januar
    Zum Sommersemester ist eine Bewerbung für ein h?heres Fachsemester und für einen Teil der Studieng?nge für das 1. Fachsemester m?glich.
  • für das Wintersemester: Anfang Mai bis 15. Juli
    Zum Wintersemester ist eine Bewerbung für das 1. und h?here Fachsemester m?glich.

? Für Masterstudieng?nge:

  • sp?testens sechs Wochen vor der Bewerbungsfrist.

Jeder Masterstudiengang legt fest, zu welchem Semester eine Bewerbung für das erste oder h?here Fachsemester m?glich ist. Im Master-Portal ist bei jedem Masterstudiengang angegeben, zu welchem Semester eine Bewerbung als Studienanf?nger:in m?glich ist. Fortgeschrittene Studierende k?nnen sich i.d.R. sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester bewerben. Die Fristen für die Bewerbung für das erste oder das h?here Fachsemester sind i.d.R. gleich.

Wenn Sie sich online über das MOIN-Portal der Universit?t Bremen bewerben, werden Sie zu Beginn gefragt, ob Sie sich für das 1. oder für ein h?heres Fachsemester  bewerben m?chten. Hintergrund hierfür ist, dass sich die Bewerbungsverfahren für das 1. Fachsemester und für ein h?heres Fachsemester deutlich unterscheiden. Wer sich wie bewerben muss, wird unten erl?utert.

Im Bewerbungsverfahren für h?here Semester wird nicht zwischen den Fachsemestern differenziert, d.h. es spielt keine Rolle, ob man sich z. B. für das 2. oder das 5. Fachsemester bewirbt. Es ist auch nicht n?tig, sich vor der Bewerbung für ein h?heres Semester Studienleistungen anrechnen zu lassen oder eine Fachsemestereinstufung zu beantragen. Das Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen erfolgt erst nach dem Fach-/oder Hochschulwechsel (siehe unten).

Fach– und Hochschulwechsel: Bewerbung für das 1. oder für ein h?heres Semester?

In folgenden F?llen muss eine Bewerbung als Studienanf?nger:in zum ersten Fachsemester erfolgen:

  • Sie haben noch nie studiert.
  • Das Studienfach bzw. der Studiengang soll gewechselt werden und es liegen nicht genügend Studienleistungen für einen Fortgeschrittenennachweis vor.
  • Sie haben ein Bachelorstudium abgeschlossen und m?chten sich für ein Masterstudium bewerben.
     

In folgenden F?llen muss eine Bewerbung für ein h?heres Fachsemester als Fortgeschrittene:r erfolgen:

  • Nach einem Hochschul- bzw. Ortswechsel m?chten Sie das Studium an der Universit?t Bremen im gleichen Studienfach mit dem gleichen Abschluss fortsetzen.
  • Nach einer zeitlichen Unterbrechung m?chten Sie ihr Studium an der Universit?t Bremen im gleichen Studienfach mit dem gleichen Abschluss fortsetzen.
  • Sie haben bereits studiert und für das neue Studienfach k?nnen Studienleistungen angerechnet werden (Quereinstieg). In diesem Fall prüft das Sekretariat für Studierende, ob eine Bewerbung als Fortgeschrittene:r erfolgen muss. Eine frühzeitige Bewerbung wird dringend empfohlen.
     

Achtung, Sonderregelung für Wechsel zum Wintersemester bei Mehr-F?cher-Studieng?ngen:
Wird allerdings zum Wintersemester in einem Bachelor mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren F?chern nur ein Fach gewechselt und das andere Fach bzw. die anderen F?cher beibehalten, muss die gesamte Bewerbung als Anf?nger:in für das 1. Fachsemester erfolgen. Sobald also bei einem Mehrf?cherstudium die Bewerbung für ein Fach als Studienanf?nger:in erfolgen muss, erfolgt die gesamte Bewerbung als Studienanf?nger:in.
Bei neuen und auslaufenden Studienangeboten ist zu beachten: Die Aufnahme als Fortgeschrittene:r geht nur entsprechend dem Lehrangebot, d.h. Fortgeschrittene k?nnen nur immatrikuliert werden, wenn der Studiengang in dem entsprechenden Semester angeboten wird.
 

Beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Zum Wintersemester 2024/25 stehen für folgende Studieng?nge keine Studienpl?tze für fortgeschrittene Bewerber:innen zur Verfügung: 

Bachelor:

  • Natural Sciences for Sustainability
  • Sport (Gymnasium/Oberschule)
  • Sport (Grundschule)

Master:

  • Artificial Intelligence and Intelligent Systems
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie
  • Marine Microbiology
  • Media and Public Engagement
  • Public History
  • Transnational Law
Zum Wintersemester 2024/25 stehen für folgende Studieng?nge nur Studienpl?tze für bestimmte Fachsemester zur Verfügung.

Bachelor:

  • Industriemathematik: bis zum 5. Fachsemester
  • Maschinenbau und Verfahrenstechnik: bis zum 5. Fachsememester
  • Produktionstechnik (Aufnahme von Fortgeschrittenen in das 7. Fachsemester, Fortgeschrittene mit weniger Fachsemester immatrikulieren sich in den Studiengang Maschinenbau und Verfahrenstechnik)

Master:

  • Geschichte: Aufnahme ab dem 2. Fachsemester
  • International Relations: Global Politics and Social Theory: bis zum 3. Fachsemester
  • Medienkultur und Globalisierung: Aufnahme ab dem 3. Fachsemester

Wie weise ich nach, dass ich fortgeschritten bin?

Um sich als Fortgeschrittene:r bewerben zu k?nnen,

  • müssen Sie in dem gleichen Fach mit gleichem Abschluss immatrikuliert (gewesen) sein (= Ortswechsel)
    In diesem Fall reicht eine Immatrikulationsbescheinigung als Fortgeschrittenen-Nachweis aus.
    oder
  • Sie k?nnen für das neue Studienfach Studienleistungen im folgenden Umfang nachweisen.

Grundst?ndige Studieng?nge (Bachelor und Erste Juristische Prüfung)
Bachelor-Vollfach, Bachelor-Profilfach: 10 CP
Bachelor-Komplement?rfach, Lehramtsfach Gymnasium/Oberschule, Lehramtsfach Grundschule/Inklusive P?dagogik (gro?es Fach): 6 CP

Bei zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studieng?ngen muss der Nachweis der CP bis zur Bewerbungsfrist vorgelegt werden. Bei zulassungsfreien grundst?ndigen Studieng?ngen muss der CP-Nachweis zum 31.3. (bei der Fortgeschrittenen-Bewerbung zum Sommersemester) bzw. zum 30.9. (bei der Fortgeschrittenen-Bewerbung zum Wintersemester) vorgelegt werden.

Master-Studieng?nge: in der Regel 10 CP
Der Nachweis der CP muss bei zulassungsbeschr?nkten Master-Studieng?ngen bis zum Bewerbungsschluss, bei zulassungsfreien Master-Studieng?ngen bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn (i.d.R. Ende Oktober für das Wintersemester und Mitte bis Ende April für das Sommersemester) nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie: Derzeit werden alle Aufnahmeordnungen an die Frist für zulassungsfreie Masterstudieng?nge angepasst. In ?lteren Aufnahmeordnungen kann auch eine andere Frist genannt werden. Bei zulassungsfreien Masterstudieng?ngen gilt aber in jedem Fall die Frist von zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn für den Fortgeschrittenen-Nachweis von 10 CP.

Wie viele Bewerbungen dürfen Fortgeschrittene einreichen?

Fortgeschrittene Bewerber:innen k?nnen nur eine Onlinebewerbung abschicken.

Bei einer Bewerbung für einen Bachelor mit zwei F?chern gilt man nur als Fortgeschrittene:r, wenn anrechenbare Prüfungsleistungen in beiden F?chern vorliegen. Wird nur ein Fach beibehalten und ein neues zweites Fach gew?hlt, so muss eine Bewerbung als Anf?nger:in erfolgen. Als Anf?nger:in k?nnen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Online-Bewerbungen gestellt werden.

Für Masterstudieng?nge ist nur eine Bewerbung m?glich.

Kann das Studienfach im Bachelor zum Sommersemester gewechselt werden?

Im Sommersemester nimmt die Universit?t Bremen nur für bestimmte zulassungsfreie Bachelorstudieng?nge Studienanf?nger:innen auf. Soll der Wechsel in einen Studiengang erfolgen, der auch Anf?nger:innen aufnimmt, ist ein Wechsel leicht m?glich.

Wird der Studiengang zum Sommersemester nicht für Studienanf?nger:innen angeboten, ist eine Bewerbung als fortgeschrittene:r Studierende:r nur m?glich, wenn die für das gew?hlte Studienfach anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Semester mitbringen (die genaue Mindest-CP-Anzahl siehe oben).

Studierende der Universit?t Bremen, die ihr Studienfach oder den Studiengang wechseln m?chten, wird dringend empfohlen, sich in der Zentralen Studienberatung zu ihren Wechselm?glichkeiten beraten zu lassen.

Zügiges Weiterstudium nicht garantiert
Eine Reihe von Studienf?chern bietet einj?hrige Einführungsmodule an, in die Studierende im Sommersemester nicht einsteigen k?nnen. Selbst wenn Sie einen Studienplatz zum Sommersemester erhalten, ist also ein zügiges Weiterstudium nicht unbedingt gew?hrleistet. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Studienfachberatung oder dem Studienzentrum Ihres Studienfaches.

Wann kommt der Bescheid und welche Unterlagen muss ich einreichen?

Wenn Sie sich online über MOIN beworben haben, erhalten Sie ca. 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss per E-Mail Nachricht, ob Sie eine Zulassung im gewünschten Fach/Studiengang erhalten haben. In diesem Fall k?nnen Sie im MOIN-Portal unter Ihrem Account den Zulassungsbescheid einsehen und herunterladen.
Im Zulassungsbescheid werden die Unterlagen genannt, die für die Immatrikulation erforderlich sind. Diese Unterlagen müssen Sie beim Sekretariat für Studierende  pers?nlich oder per Post einreichen.
Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, bleiben Sie im bisherigen Studiengang immatrikuliert, sofern Sie sich für ihren alten Studiengang zurückgemeldet haben.

Wann sollte ich mich exmatrikulieren?

Es ist nicht m?glich, an 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu sein. Deshalb muss beim Hochschulwechsel eine Exmatrikulationsbescheinigung  der bisherigen Hochschule vorgelegt werden. Bewerber:innen für zulassungsbeschr?nkte Studienf?cher sollten mit der Exmatrikulation aber warten, bis sie einen Studienplatz an der Universit?t Bremen erhalten haben.

Bei einem Studiengangs- oder Fachwechsel innerhalb der Universit?t Bremen ist keine Exmatrikulation erforderlich. Erhalten Sie nach einer Bewerbung für einen Wechsel in einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang keinen Zulassungsbescheid, bleiben Sie im bisherigen Studiengang immatrikuliert, wenn Sie sich zuvor rückgemeldet haben.

Wann werden Studienleistungen anerkannt?

Erst nach erfolgter Immatrikulation an der Universit?t Bremen kann ein Antrag auf Anerkennung bisheriger Studienleistungen beim zust?ndigen Prüfungsamt gestellt werden.

M?chten Sie sich vor dem Wechsel zur Anerkennung von Studienleistungen informieren, sollten Sie sich an die Studienfachberatung oder das Studienzentrum wenden. Auf unserer Studienangebotsseite finden Sie die Studienfachberatung bzw. Studienzentren bei den Kontaktdaten des jeweiligen Studienfachs.

Für den Anerkennungsantrag beim Prüfungsamt gibt es keine festen Fristen, jedoch ist für die weitere Studienplanung eine zügige Antragstellung empfehlenswert. Studienleistungen haben kein ?Verfallsdatum“, allerdings ?ndern sich ab und zu Prüfungsordnungen, so dass sich dadurch auch die Anerkennungsregelungen ?ndern.

Wer in Lehramtsstudieng?nge wechselt, sollte sich - insbesondere wegen der erforderlichen Schulpraktika - zun?chst an das Studienzentrum im Zentrum für Lehrerbildung wenden.

Wie hoch sind Erfolgschancen für den Wechsel?

Ist der Studiengang an der Universit?t Bremen zulassungsfrei, ist der Wechsel kein Problem.

Ist der Studiengang zulassungsbeschr?nkt, nimmt die Bewerbung an einem Zulassungsverfahren teil. In der Regel stehen bei den zulassungsbeschr?nkten F?chern nur wenige Studienpl?tze zur Verfügung. Diese werden vorrangig an Hochschulwechsler:innen vergeben. Ein Studienplatz über einen Quereinstieg wird bei zulassungsbeschr?nkten F?chern nur dann vergeben, wenn nach der Zulassung von Hochschulwechsler:innen noch Studienpl?tze frei geblieben sind. Die Chance, mit Hilfe eines Quereinstiegs einen Studienplatz in einem zulassungsbeschr?nktem Fach zu erhalten, ist daher meist sehr gering!

An der Universit?t Bremen wird bei der Vergabe der Studienpl?tze für Fortgeschrittene bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen nur die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, i.d.R. die Durchschnittsnote des Abiturs als Vergabekriterium berücksichtigt. Wartezeiten spielen keine Rolle.

WICHTIG: Studiengangsspezifische Voraussetzungen!
An der Universit?t Bremen sind für viele F?cher studiengangsspezifische Voraussetzungen mit der Bewerbung nachzuweisen (z.B. Sprachnachweise, Musikaufnahmeprüfung, Praktika). Die studiengangsspezifischen Voraussetzungen Ihres Studienfaches finden Sie auf unseren Seiten zum Studienangebot bei den jeweiligen Fachinformationen.

Ein Studienplatztausch ist an der Universit?t Bremen leider nicht m?glich.

Fach- oder Hochschulwechsel nach endgültig nicht bestandener Prüfung

Nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung ist ein Wechsel des Studiengangs oder Studienfaches innerhalb der Universit?t Bremen oft nur eingeschr?nkt m?glich. Detaillierte Informationen zu diesem Thema haben wir in unserer Info-Broschüre "Endgültig durchgefallen - was tun?" (pdf) zusammengestellt.

Fachwechsel und BAf?G

Falls Sie BAf?G erhalten, lassen Sie sich unbedingt vor dem Fachwechsel durch die BAf?G & Sozialberatung beim AStA oder beim BAf?G-Amt beraten.